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Beitrag von: TenEighty Date: 18.08.2011 Thema: Kurzzeitennzeichen nicht für angemeldetes Fzg? ---------------------------------------------------------- Hi, war heute in Augsburg auf der Zulassungsbehörde um Kurzzeitkennzeichen zu holen, die wollten dann die Farzeugidentifikiationnummer oder das "ehemalige" Kennzeichen wissen. Dann ham sie gemeint das Auto wäre noch angemeldet (was es noch bis morgen ist) und daher könnten sie kein Kurzzeitkennzeichen dafür ausgeben. Da ich keine Ahnung habe hab ich mich abwimmeln lassen. Nun hat mir der Verkäufer gesagt, dass es egal ist was für ein Auto es ist. Es reicht die Versicherungsbestätigung und die Personalien. Kurze Recherche im Internet bestätigt irgendwie zum einen eher seine Aussage, aber auch ein bisschen die von der Zulassungsstelle. Alles wichtige geht wohl von hier und den dort genannten § aus: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html Das hört sich für mich aber so an, als ob ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bräuchte, oder sie nicht existieren dürfte, damit ich eine neue bekomme. Kann das jemand für mich entschlüsseln, damit ich morgen dort die Kurzzeitkennzeichen ( für das immernoch angemeldete Auto) bekomm? Oder was meint ihr generell zu der Sache? |
Autor: ca1988 Datum: 18.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi also bei mir hatte das damals niemand interessiert, ich hatte das kennzeichen damals beim autokauf dabei und ich wusste die Fahrgestelnumer ... noch nicht. Ich bekam dann so ein roter Pappfahrzeugschein und vor Fahrtbeginn musste ich die daten dann eintragen. Die wollten bei mir keine Papiere oder so sehen. Einfach nur hingehen. |
Autor: wolf 316 Datum: 18.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- fahr nächstes mal nach augsburg-lechhausen bei de türken da bekommst es auch und musst nur perso haben und die nummer musst dann selber eintragen |
Autor: Axel_S Datum: 18.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig, ein auto darf nicht mehrmals versichert sein. |
Autor: TenEighty Datum: 18.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wechselt Versicherung und Halter denn nicht mit dem Kennzeichen? Aber Lechhausen werd ich Probieren :D |
Autor: mca061 Datum: 18.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- lol hab heute auch ein kurzzeotkennzeichen geholt, zuerst zur versicherung, die fragten nur ob neu oder gebraucht, gebraucht nummer bekommen ab zur zulassungstelle, der den zettel gegeben mit der versicherungsnummer, die fragte nur ob neu oder gebraucht, ich sagte wieder gebraucht. die fragte nur welcher hersteller, ich bmw, mehr nicht. das wars, bezahlen, nummern an der schilderbude machen lassen, marke geholt, roten wisch geholt. fertig also bei mir gabs quasi keine probleme und dumme fragen |
Autor: TenEighty Datum: 19.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So war grad in Lechhausen, dort das gleiche aber mit Erklärung diesmal. Eine Doppeltzulassung durch das KZK war noch nie zulässig. Es wird aber erst seit neuestem überprüft ob das Auto, das für das KZK vorgesehen ist, auch abgemeldet ist. Ob diese Überprüfung stattfindet ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In Augsburg wirds komplett überall gemacht. Aber 15 min weiter in Gersthofen anscheinend nicht. Angeblich gab es zu viel Missbrauch mit den KZK. Meiner Meinung nach ist diese Lösung aber auch die falsche. |
Autor: Der_Gute Datum: 21.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine doppel Versicherung ist unzulässig. Weil, welche Versicherung haftet im Schadensfall? Die Versicherung geht nicht auf den Käufer über! Oder bekommst Du auch seine Prozente? Nein! Das Fahrzeug ist und bleibt solange beim Verkäufer versichert bis das Auto abgemeldet oder umgemeldet ist. In der Tat gibt es genügend Zulassungsstellen die ohne Prüfung KUrzzeitkennzeichen ausgeben. Dies ist vom Verordnungsgeber und den Ministerien nicht gewünscht! Es gab ein Gerichtsverfahren in Berlin, da dort mit Kurzzeitkennzeichen gewerbsmäßig gehandet wurde. Dort hatte die Zulassungsstelle beliebig viele KZK ausgegeben und die Strafverfolgung war nich mehr gegeben. DIe Zulassungsstelle Wiesloch war in der Beziehung bis vor kurzem der größte Verbrecher. Die haben Deutschlandweit über Zwischenhändler KZK vertickt. Das ging hinterher soweit, dass sich "autorisierte" Händler über einen Ortsansässigen Händler (Speer) Online KZK selber fertigen konnten. Dies zum Glück gestoppt. Auch hier war eine Strafverfolgung am Anfang überhaupt nicht möglich, und hinterher nur sehr schwer. Auch wurde in diesen Fällen nicht die erforderliche Fahrzeugidentnummer eingetragen. Was viele bei dieser Praxis vergessen ist, es gibt Leute, die haben KFZ-Steuer Schulden und können ein Auto nicht anmelden. Dazu ist der Wagen fahrbereit aber nicht TÜV fähig, also versuchen solche Leute mit Kurzzeitkennzeichen das System zu unterwandern. Keine KFZ STeuer zahlen, Verkehrsunsichersauto im Straßenverkehr. So etwas rollt durch die Repuplik und gefährdet andere. Dazu die Steuereinnahmen die wegfallen. Des Weiteren kann man überall in Deutschland sein Kurzzeitkennzeichen holen, nicht dort wo man wohnt ist pflicht. Ich kann mir ein Auto in Hamburg kaufen und dort die Kurzzeitkennzeichen holen. Wenn ich den Wagen gekauft habe, dann weiß ich auch welche FIN der Wagen hat. www.lindlar.org |
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