Hi,
war heute in Augsburg auf der Zulassungsbehörde um Kurzzeitkennzeichen zu holen, die wollten dann die Farzeugidentifikiationnummer oder das "ehemalige" Kennzeichen wissen. Dann ham sie gemeint das Auto wäre noch angemeldet (was es noch bis morgen ist) und daher könnten sie kein Kurzzeitkennzeichen dafür ausgeben. Da ich keine Ahnung habe hab ich mich abwimmeln lassen.
Nun hat mir der Verkäufer gesagt, dass es egal ist was für ein Auto es ist. Es reicht die Versicherungsbestätigung und die Personalien.
Kurze Recherche im Internet bestätigt irgendwie zum einen eher seine Aussage, aber auch ein bisschen die von der Zulassungsstelle.
Alles wichtige geht wohl von hier und den dort genannten § aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.htmlDas hört sich für mich aber so an, als ob ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bräuchte, oder sie nicht existieren dürfte, damit ich eine neue bekomme.
Kann das jemand für mich entschlüsseln, damit ich morgen dort die Kurzzeitkennzeichen ( für das immernoch angemeldete Auto) bekomm? Oder was meint ihr generell zu der Sache?