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wann verfällt Bußgeld? - Geplaudere

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Beitrag von: evergreen1
Date: 24.06.2011
Thema: wann verfällt Bußgeld?
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Hallo, man nehme an man wurde am 03.03.2011 geblitzt und die endgültige Strafe (mit Fahrverbot) kommt am 04.06.2011 kann man dann Einspruch einlegen weil ja über ein Monat vergangen ist?


Antworten:
Autor: jochen78
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Hi

normal verfällt sowas nach 3 Monaten. Wenn du aber schreibst "die endgültige Strafe" hat ja vermutlich ein Schriftverkehr stattgefunden. Dann verlängert sich die ganze Sache automatisch.

MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: evergreen1
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Schriftverkehr fand statt,

1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot

vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag
Autor: jochen78
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Zitat:


Schriftverkehr fand statt,

1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot

vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag

(Zitat von: evergreen1)




Weiß dann nicht ob der Ausgang bei denen oder der Erhalt bei dir zählt. Vermute aber wenns bei denen rausgeht.

Edit:
Aber durch Punkt 2 hat sich das normal eh verschoben dann zählen die 3 Monate ab dann.



Bearbeitet von: jochen78 am 24.06.2011 um 13:17:38
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: evergreen1
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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vielleicht hab ich ja ne Chance !
Autor: evergreen1
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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kennt sich sonst keiner aus?
Autor: Salamanderking
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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ne zufuss gehen ist angesagt.siehe jochen...
Autor: stefan323ti
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Zitat:


Schriftverkehr fand statt,

1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot

vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag

(Zitat von: evergreen1)




Leider zählt aber für dich mindestens Punkt zwei, weil dort schon mit dir Kontakt aufgenommen wurde.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: plop
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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am 3.3. ?
da hättest dein fahrverbot ja schon lange hinter dir haben können...

zu deiner frage ...nein ist nicht verjährt.. aber man kann sich beim ersten fahrverbot vielerorts einen beliebigen monat in den kommenden 3 monaten aussuchen zur abgabe des führerscheins..

viel spass beim zu fuss gehen :)
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Old Men
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Die Verjährung beginnt am Tage, an dem du den Anhörungsbogen bekommst. Jetzt ist alles zu spät. Wenn im Bussgeldbescheid schon deine Strafe aufgeführt ist, dann darfst du dich schon mal als Fussgänger bezeichnen. Null Chance, daß du deinen Lappen behalten darfst.
Autor: evergreen1
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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ok dann werde ich mal meine Strafe antreten :( ich wollt so gern zum BMW treffen :(
Autor: XT-Fabi
Datum: 24.06.2011
Antwort:
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Zitat:


Hallo, man nehme an man wurde am 03.03.2011 geblitzt...
(Zitat von: evergreen1)




Zitat:


ok dann werde ich mal meine Strafe antreten...
(Zitat von: evergreen1)




No comment...
Gruß, Fabi





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