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Beitrag von: evergreen1 Date: 24.06.2011 Thema: wann verfällt Bußgeld? ---------------------------------------------------------- Hallo, man nehme an man wurde am 03.03.2011 geblitzt und die endgültige Strafe (mit Fahrverbot) kommt am 04.06.2011 kann man dann Einspruch einlegen weil ja über ein Monat vergangen ist? |
Autor: jochen78 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi normal verfällt sowas nach 3 Monaten. Wenn du aber schreibst "die endgültige Strafe" hat ja vermutlich ein Schriftverkehr stattgefunden. Dann verlängert sich die ganze Sache automatisch. MfG Jochen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: evergreen1 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schriftverkehr fand statt, 1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen 2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich 3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag |
Autor: jochen78 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Weiß dann nicht ob der Ausgang bei denen oder der Erhalt bei dir zählt. Vermute aber wenns bei denen rausgeht. Edit: Aber durch Punkt 2 hat sich das normal eh verschoben dann zählen die 3 Monate ab dann. Bearbeitet von: jochen78 am 24.06.2011 um 13:17:38 Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: evergreen1 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- vielleicht hab ich ja ne Chance ! |
Autor: evergreen1 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- kennt sich sonst keiner aus? |
Autor: Salamanderking Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne zufuss gehen ist angesagt.siehe jochen... |
Autor: stefan323ti Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Leider zählt aber für dich mindestens Punkt zwei, weil dort schon mit dir Kontakt aufgenommen wurde. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: plop Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- am 3.3. ? da hättest dein fahrverbot ja schon lange hinter dir haben können... zu deiner frage ...nein ist nicht verjährt.. aber man kann sich beim ersten fahrverbot vielerorts einen beliebigen monat in den kommenden 3 monaten aussuchen zur abgabe des führerscheins.. viel spass beim zu fuss gehen :) Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Old Men Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Verjährung beginnt am Tage, an dem du den Anhörungsbogen bekommst. Jetzt ist alles zu spät. Wenn im Bussgeldbescheid schon deine Strafe aufgeführt ist, dann darfst du dich schon mal als Fussgänger bezeichnen. Null Chance, daß du deinen Lappen behalten darfst. |
Autor: evergreen1 Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok dann werde ich mal meine Strafe antreten :( ich wollt so gern zum BMW treffen :( |
Autor: XT-Fabi Datum: 24.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: No comment... Gruß, Fabi |
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