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Hallo, man nehme an man wurde am 03.03.2011 geblitzt und die endgültige Strafe (mit Fahrverbot) kommt am 04.06.2011 kann man dann Einspruch einlegen weil ja über ein Monat vergangen ist?
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Hallo evergreen1,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "wann verfällt Bußgeld?"!
Gruß
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Hi
normal verfällt sowas nach 3 Monaten. Wenn du aber schreibst "die endgültige Strafe" hat ja vermutlich ein Schriftverkehr stattgefunden. Dann verlängert sich die ganze Sache automatisch.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Schriftverkehr fand statt,
1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot
vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Schriftverkehr fand statt,
1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot
vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag
(Zitat von: evergreen1)
Weiß dann nicht ob der Ausgang bei denen oder der Erhalt bei dir zählt. Vermute aber wenns bei denen rausgeht.
Edit:
Aber durch Punkt 2 hat sich das normal eh verschoben dann zählen die 3 Monate ab dann.
Bearbeitet von: jochen78 am 24.06.2011 um 13:17:38
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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vielleicht hab ich ja ne Chance !
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kennt sich sonst keiner aus?
Mitglied seit: 05.08.2007
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305 Beiträge
ne zufuss gehen ist angesagt.siehe jochen...
Zitat:
Schriftverkehr fand statt,
1. Anhörungsbogen -> ging an jemand anderen
2. Anhörungsbogen -> ging dann an mich
3. Einschreiben mit Geldbetrag und Fahrverbot
vergangen sind ab dem Blitz^^ bis zum Erhalt von Punkt 3 genau 3 Monate und 1 Tag
(Zitat von: evergreen1)
Leider zählt aber für dich mindestens Punkt zwei, weil dort schon mit dir Kontakt aufgenommen wurde.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
am 3.3. ?
da hättest dein fahrverbot ja schon lange hinter dir haben können...
zu deiner frage ...nein ist nicht verjährt.. aber man kann sich beim ersten fahrverbot vielerorts einen beliebigen monat in den kommenden 3 monaten aussuchen zur abgabe des führerscheins..
viel spass beim zu fuss gehen :)
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Die Verjährung beginnt am Tage, an dem du den Anhörungsbogen bekommst. Jetzt ist alles zu spät. Wenn im Bussgeldbescheid schon deine Strafe aufgeführt ist, dann darfst du dich schon mal als Fussgänger bezeichnen. Null Chance, daß du deinen Lappen behalten darfst.
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ok dann werde ich mal meine Strafe antreten :( ich wollt so gern zum BMW treffen :(
Zitat:
Hallo, man nehme an man wurde am 03.03.2011 geblitzt...
(Zitat von: evergreen1)
Zitat:
ok dann werde ich mal meine Strafe antreten...
(Zitat von: evergreen1)
No comment...
Gruß, Fabi