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Beitrag von: e46-fahrer Date: 03.06.2011 Thema: Als Mieter Recht auf eigene Wasseruhr ? ---------------------------------------------------------- Hallo an alle :) kennt sich einer mit der oben genannten Frage aus ? Problem ist das meine Kosten für den Wasserverbrauch Jahr für Jahr in die Höhe gehen, letztes Jahr musste ich ganze 150,00eur Nachzahlen obwohl ich einer der Mieter bin die kaum zu hause sind um dementsprechend Wasser zu verbrauchen. von 7 Tagen in der Woche bin ich wie die meisten arbeiten und 4x die Woche beim Sport wo ich dann halt dusche, jetzt habe ich auch noch rausgefunden das bei mir der eine untervermietet ob gemeldet oder nicht weiss ich nicht, habe jetzt auch keine Lust der Meckeropa im Haus zu sein, aber wenn da 4 Leute Wasser verquarzen obwohl nur einer gemeldet ist, finde ich das ungerecht, zumindest weiss ich jetzt wieso meine Abrechnung sich permanent erhöht. kann man rechtlich auf eine eigene Uhr im Jahre 2011 (mittlerweile) bestehen ? muss doch irgendwie möglich sein, als ich noch in Hamburg gewohnt habe war dort sogar ab 2002 oder so Pflicht das alle eine eigene Uhr haben. mein Vermieter hört sich zwar mein Problem an, speist mich aber immer "mit ja mal sehen" ab. habe langsam keine Lust mehr für andere mein Geld auszugeben, nur weil die irgendwelche Gartenblumen sprengen oder Leute zur Untermiete haben. Bearbeitet von: e46-fahrer am 03.06.2011 um 19:41:35 |
Autor: JasonGibbs Datum: 03.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit Ich Informiert bin ist es Gesetzlich geregelt das jede Mietpartei n eigenen Zähler hat ob der Vermieter will oder nicht. Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie gerne behalten, Ich hab die ja schon benutzt und brauch se deswegen nicht mehr:-) |
Autor: Pug Datum: 03.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: jein, dass ganze ist leider von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt, je nach landesbauordnung. HIER mal eine übersicht Nu mal los.... |
Autor: E36Chris Datum: 03.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- super hab genau das gleiche problem, aber leider hat ja bayern wieder keine verordnung :-) |
Autor: z4 Racer Datum: 03.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es kommt drauf an ,wie alt das Haus ist .Ab einem bestimmten Baujahr ist dies vorgeschrieben , wie ein FI-Automat für das Bad. Wenn die Wohnungen keine Wasseruhr haben kann der Vermieter es auf die einzelnen Wohnparteien umlegen ,aber er müßte Anzahl der Bewohner pro Mietpartei ,z.B. eine Wohnung ist mit 4 Personen belegt und die andere mit 2 Personen ,darf er nicht den gleichen Abschlag nehmen. Wenn er bei Dir es einfach durch die vorhandenen Wohnungen teilt ,einfach beim Gespräch das Wort Anwalt und Rückforderung der letzten Jahre einstreuen. Wirkt Wunder ;-D Auf ne eigene Wasseruhr hast du bei Altbauten normal kein Anspruch , finde ich auch nicht fair. |
Autor: Marco535 Datum: 04.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf die Anzahl der Personen umzulegen ist aber genau so wenig fair. Haste eine "Assi"-WG mit 3 Personen, denen alle samt ne Dusche 1 x im Monat reicht und einen Single der früh und abend ausgiebig duscht gibts die gleichen Diskussionen. Außerdem ergibt sich immer das Problem, dass nicht jeder Mieter bei der Hausverwaltung immer angiebt wieviele Personen nun in der Wohnung wohnen. Hat man vielleicht regelmäßig Besuch von der Freundin, die zwar fast immer da ist, aber letztlich noch bei den Eltern offiziell wohnt. Also abrechnungstechnisch nicht ganz einfach. Da ist Ärger erst recht vorprammiert. Fair sind einzig und allein Wasseruhren. Wenn keine Vorhanden sind hat man im Prinzip nicht automatisch ein Recht darauf. Kommt auf Baujahr und Bundesland an, wie Pug schon geschrieben hat. Bringt auch nix, nur bei Dir ne Wasseruhr einzubauen. Abrechnungsschlüssel müssen immer einheitlich sein, also nicht z.B. 3 Wohnungen nach Wasseruhr und den Rest nach Größe oder so. Find Dich damit ab oder such Dir ne neuere Wohnung. So hart wie es klingt, aber zumindest in unserer Region hättest keine Chance, auch wennst noch so viel mit Anwalt drohst. Außerdem wird sicherlich im Mietvertrag, den Du ja unterschrieben hast, die Abrechnung des Wassers erläutert sein. Nicht zu vergessen, die Abrechnung nach Wasseruhr verursacht ebenfalls kosten für evtl. Miete für die Geräte und den Ablese und Abrechnungsdienst. Hatte schon Fälle, bei denen bei einer Vergleichsrechnung die Einsparnis durch die bessere Verteilung durch die Mehrkosten aufgezehrt wurde. Vom Aufwand der Erstanschaffung mal ganz abgesehen, die Dich aber als Mieter zunächst nicht interessiert. |
Autor: z4 Racer Datum: 04.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist es ja ,einzig und allein gerecht wäre eine Wasseruhr in jeder Wohnung für Kalt und ggf. für Warmwasser. Genauso ungerecht ist das meist beim beheizen der Wohnung und das Ablesen der Verbräuche. (Verdampfer) Meist wird 50% pauschal auf alle Mietparteien umgelegt und der Rest laut Ablesung ermittelt. Am besten ist vor Einzug sich nicht nur den Zustand/Schnitt der Wohnung sondern sich über Abrechnung der Wasser/Heizkosten (Wie gehandhabt) zu informieren. Dann bleibt einem später Ärger wegen Ungerechtigkeit erspart. |
Autor: e46-fahrer Datum: 04.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist schon alles ziemlich ärgerlich, so mal ich eine Vorrichtung für eine eigene Wasseruhr bereits besitze, da mein Bad komplett saniert ist, aber seit 3 Jahren ist es einfach nicht möglich da mal eine reinzusetzen :( mein Vermieter haut mir dann auch immer den Satz um die Ohren das ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, das ist mir ja auch klar nur das ich damals immer mal Geld wieder bekommen habe oder es eine mini Nachzahlung gab, da hat es mich nicht gestört aber bei 150,00eur Forderungen hört es bei mir langsam auf das einfach so hinzunehmen, das diese Verordnung unterschiedlich ist in den Bundesländern ist ja auch wieder murks, sonst regeln die doch auch alles einheitlich wo der dumme Bürger zahlen muss |
Autor: z4 Racer Datum: 04.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das der Vermieter die Vorrichtung hat einbauen lassen und sich dagegen sträubt dort eine Wasseruhr (kostet ja nicht die Welt) einzubauen , er bekommt doch eh das Geld für den Wasserverbrauch. Ich weiß ja nicht ,wohnt der Vermieter auch im Haus?Dann könnte ich verstehen das er mit höheren Kosten beim Wasser für sich rechnet oder hat er Verwandschaft im Haus wohnen? Ich weiß ja nicht wie es in deiner Gegend mit freien Wohnungen ausieht ,aber gerade bei Dir ,wo du wie viele die Arbeiten fast der ganze Monat nicht zuhause duscht , würde ich darüber mal nachdenken ,verschenkst ja richtig viel Kohle im Jahr , es ist ja nicht nur die Nachforderung von 150€,sondern den monatlichen Abschlag dafür. Jaja,die unterschiedlichen Verordnungen , nichts ist Einheitlich , das fängt bei Bundesländer an, geht über Landkreise/Bezirke und hört bei einzelnen Städten auf. Z.B. bei uns in Duisburg die Baumsatzung , mußte vor Jahren eine kaputte Blautanne, keinen nützlichen Baum ,war bder Fichtenlaus ,fällen lassen ,außer die Kosten fürs fällen mußte ich den Antrag und dann entweder eine Neupflanzung eines bestimmten Baumes (Kosten 250€ ohne Pflanzkosten) oder 280€ zahlen. Knapp 1km von mir ist Düsseldorf , da können sie einen solchen Baum ohne weitere Kosten oder Antrag fällen. Genauson Schwachsinn bei der Feststellung einer Behinderung , bei ner Reha in Waldbreitbach (Kreis Köln) sagte der Rehaberater von der LVA ,ich solle einen Antrag stellen, würde 60% sein, da habe ich schon einige Vergünstigungen. Tja ,Duisburg läuft über Landgericht Münster ,habe 20% trotz Einspruch erhalten,nützt garnichts. Tolles Deutschland ,ungerechtigkeit wohin man sieht. Bearbeitet von: z4 Racer am 04.06.2011 um 13:25:55 |
Autor: e46-fahrer Datum: 04.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- nee der Vermieter wohnt nicht mit im Haus und Bekannte hat er bei uns auch nicht, die sanieren die Bäder bei uns immer dann wenn einer auszieht ^^ ich glaub es gibt erst 3 Mieter die diese Vorrichtung für die Uhr haben und 7 Mietparteien sind es insgesamt, vielleicht versuch ich es einfach mit monatlichen Nervanfragen bezüglich der Uhr, da der eine noch 3 Untermieter bei sich wohnen hat, kann ich die nächste Abrechnung schon erahnen, |
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