Zitat:
ist schon alles ziemlich ärgerlich, so mal ich eine Vorrichtung für eine eigene Wasseruhr bereits besitze, da mein Bad komplett saniert ist, aber seit 3 Jahren ist es einfach nicht möglich da mal eine reinzusetzen :(
mein Vermieter haut mir dann auch immer den Satz um die Ohren das ich den Mietvertrag so unterschrieben habe,
das ist mir ja auch klar nur das ich damals immer mal Geld wieder bekommen habe oder es eine mini Nachzahlung gab, da hat es mich nicht gestört aber bei 150,00eur Forderungen hört es bei mir langsam auf das einfach so hinzunehmen,
das diese Verordnung unterschiedlich ist in den Bundesländern ist ja auch wieder murks, sonst regeln die doch auch alles einheitlich wo der dumme Bürger zahlen muss
(Zitat von: e46-fahrer)
Das der Vermieter die Vorrichtung hat einbauen lassen und sich dagegen sträubt dort eine Wasseruhr (kostet ja nicht die Welt) einzubauen , er bekommt doch eh das Geld für den Wasserverbrauch.
Ich weiß ja nicht ,wohnt der Vermieter auch im Haus?Dann könnte ich verstehen das er mit höheren Kosten beim Wasser für sich rechnet oder hat er Verwandschaft im Haus wohnen?
Ich weiß ja nicht wie es in deiner Gegend mit freien Wohnungen ausieht ,aber gerade bei Dir ,wo du wie viele die Arbeiten fast der ganze Monat nicht zuhause duscht , würde ich darüber mal nachdenken ,verschenkst ja richtig viel Kohle im Jahr , es ist ja nicht nur die Nachforderung von 150€,sondern den monatlichen Abschlag dafür.
Jaja,die unterschiedlichen Verordnungen , nichts ist Einheitlich , das fängt bei Bundesländer an, geht über Landkreise/Bezirke und hört bei einzelnen Städten auf.
Z.B. bei uns in Duisburg die Baumsatzung , mußte vor Jahren eine kaputte Blautanne, keinen nützlichen Baum ,war bder Fichtenlaus ,fällen lassen ,außer die Kosten fürs fällen mußte ich den Antrag und dann entweder eine Neupflanzung eines bestimmten Baumes (Kosten 250€ ohne Pflanzkosten) oder 280€ zahlen. Knapp 1km von mir ist Düsseldorf , da können sie einen solchen Baum ohne weitere Kosten oder Antrag fällen.
Genauson Schwachsinn bei der Feststellung einer Behinderung , bei ner Reha in Waldbreitbach (Kreis Köln) sagte der Rehaberater von der LVA ,ich solle einen Antrag stellen, würde 60% sein, da habe ich schon einige Vergünstigungen.
Tja ,Duisburg läuft über Landgericht Münster ,habe 20% trotz Einspruch erhalten,nützt garnichts.
Tolles Deutschland ,ungerechtigkeit wohin man sieht.
Bearbeitet von: z4 Racer am 04.06.2011 um 13:25:55