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Beitrag von: Iceman320i Date: 13.02.2011 Thema: Jemand Plan Berechnung Versorgungsausgleich? ---------------------------------------------------------- Hallo, mein Vater ist geschieden worden Urteil noch nicht Rechtskräftig. Er ist zum Zeitpunkt der Scheidung bereits aus gesundheitlichen Gründen pensioniert worden. Jetzt meine Frage. Ist es richtig das die Berechnung so erfollgt als wäre er weiter arbeiten gegangen?. So hat es mir der Arbeitgeber erzählt. Find ich irgendwie komisch. Gern auch per PM "Quer sieht mehr" |
Autor: mikV8 Datum: 13.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, nach meiner Kenntnis passiert das nur dann, wenn jemand seinen Job bewusst aufgibt, um keinen Versorgungsausgleich/Ehegattenunterhalt zahlen zu müssen. In deinem Fall liegen ja nun sicherlich nachvollziehbare gesundheitliche Gründe vor, welche event. auch schon vor der Scheidungsanbahnung vorhanden waren. Damit gibt es eigentl. keinen Grund für eine derartige "Strafberechnung". Für mich würde sich eher umgekehrt die Frage nach Versorgungsausgleich für deinen Vater stellen, wenn die nun geschiedene Frau(deine Mutter?) arbeiten gegangen ist und noch geht. Gruß Mirko |
Autor: Iceman320i Datum: 13.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich muss mir nochmal die Unterlagen vom Anwalt kommen lassen. Bezüglich seiner Berechnung. Ja er bekommt ja von ihr die Hälfte der erarbeiteten Rentenpunkte. Aber das ist ein Lacher im Gegensatz zu dem was er abdrücken darf. Er ca 560€ an sie und sie ca. 118€ an ihn für 14 Jahre Ehe abgeben. Was ich halt komisch finde auf seiner Pensionsabrechnung ist die Rede von einem um 34,23% verminderten Ruhegehalt. (weil er ja vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist) Dann kommt noch ein Versorgungsabschlag und unterm Strich ein erdientes Ruhegehalt von 726,28€. Gut er bekommt vom Arbeitgeber ein Mindestruhegehalt von rund 1447€ aber das sollte eigentlich keine Rolle spielen. Zumal er anfang 2014 noch Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat und dann wird (könnte ich mir vorstellen) der Zuschlag des Arbeitgebers bis zur Höhe des Mindestruhegehaltes wegfallen. Und dann beginnt die Ungerechtigkeit. Da mein Vater dann ebend nur noch 814,22€ aus der Pensionskasse bekommen wird er aber davon ca. 560€ abtreten muss. Und die hälfte wäre in diesem Fall eigentlich unter ca. 407€ da er nicht die ganze Zeit wo er Anspruch aus der Pensionskasse erarbeitet hat mit ihr verheiratet war. Wenn du weist wie ich das meine. Und das finde ich ungerecht wenn das so ist. "Quer sieht mehr" |
Autor: mikV8 Datum: 13.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, das Ganze ist eine Momentanbetrachtung, welche sich auf dei derzeitigen Bedingungen bezieht. Nach diesen Bedingungen scheint ja das deinem Vater zur Verfügung stehende Geld nicht ganz unerheblich zu sein. Dabei spielt es nicht die geringste Rolle, wo es her kommt. Sollten sich die Gegebenheiten hinsichtlich Verdienst oder lebensbedingten Ausgaben ändern, dann wird da entsprechend neu berechnet. Dies muss man dann natürlich selbst einleiten und natürlich auch wenn es hinsichtlich des VA nach oben geht. Inwieweit sowas dann bei beiderseitigem Rentenanspruch noch greift, kann ich jedoch nicht sagen. Hier sind ja eigentlich bereits Rentenpunkt überschrieben, was bei einer weiteren Zahlung dann eine Doppelbelastung bedeuten würde. *schulterzuck* Ich denke mal, wenn ihr eh mit nem Anwalt in Kontakt steht, kann der euch, unter Berücksichtigung der genauen persönlichen Belange, am besten weiter helfen. Gruß Mirko |
Autor: Iceman320i Datum: 13.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja ich werde nochmal da nachhaken und berichten. "Quer sieht mehr" |
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