Hallo,
nach meiner Kenntnis passiert das nur dann, wenn jemand seinen Job bewusst aufgibt, um keinen Versorgungsausgleich/Ehegattenunterhalt zahlen zu müssen.
In deinem Fall liegen ja nun sicherlich nachvollziehbare gesundheitliche Gründe vor, welche event. auch schon vor der Scheidungsanbahnung vorhanden waren. Damit gibt es eigentl. keinen Grund für eine derartige "Strafberechnung".
Für mich würde sich eher umgekehrt die Frage nach Versorgungsausgleich für deinen Vater stellen, wenn die nun geschiedene Frau(deine Mutter?) arbeiten gegangen ist und noch geht.
Gruß Mirko