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Beitrag von: Plastikman99 Date: 26.01.2011 Thema: Fragen zum Gutachten nach Unfall ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hi! Es geht genauer gesagt u.a. um die Mehrwersteuer, den Wertverlust und das Recht auf einen Leihwagen. Ich möchte meinen Schaden gerne fiktiv abrechnen. Also wird mir der Betrag des Gutachtens abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Ein Kumpel meinte nun das wenn ich nachweisen kann das ich den Schaden Repariert habe, die Mehrwertsteuer wieder einfordern kann. Des Weiteren steht mir doch als Geschädigter ein Leihwagen zu oder? Wenn ich diesen nicht nehme steht mir doch für jeden Tag eine Pauschale zu oder? Des Weiteren frage ich mich warum ich keinen Wertverlust ausgezahlt bekomme. Mein Fahrzeug ist Laut Gutachten 11600€ Wert und im gepflegten guten Zustand "gewesen". Aber weil er schon 10 Jahre alt ist und schon 92tkm gelaufen ist steht mir kein Wertverlust zu? Was ist denn dann wenn ich einem 10 jahre alten Bentley aufs Korn nehme. Bekommt der dann auch keinen Wertverlust? Witzig finde ich allerdings dann dass in der Gesamtrechnung mit vom Gesamtbetrag wieder Geld abgezogen wird weil ich ja dafür jetzt Neuteile habe die ja auch neu Lackiert sind. Das widerspricht sich doch total. Einerseits wird mir mein Wertverlust nicht ausgezahlt da zu alt. Anderseits sagt mein Fahrzeug hat sich ja jetzt im Wert verbessert weil ich nun Neuteile mit frischen Lack bekommen habe. Da wird einem ja doppelt das Geld aus der Tasche gezogen. Also: -steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu? -steht mir ein Wertverlust zu? -Abzug im Betrag des Gutachtens weil ich jetzt Neuteile habe die frisch Lackiert sind? -steht mir die restliche Mehrwertsteuer nach der Reparatur noch zu? Was sagt Ihr dazu? MfG Plaste Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:02:34 Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:03:44 Bearbeitet von: angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10 |
Autor: Craysor Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu? verschiedene Möglichkeiten: wenn repariert wird und reparatur nachgewiesen, auch in eigenregie, JA. wenn nicht repariert wird und fahrzeug war nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, JA (aber mitunter schwierig durchzusetzen). wenn ersatzbeschaffung und fahrzeug nicht fahrfähig, JA. keine rparatur, fahrzeug läuft, dann nicht. -steht mir ein Wertverlust zu? im Zweifel nicht. die grenze liegt bei 5 Jahren oder 100.000km. ist zwar nicht statisch, 10 jahre und ein allerweltsbmw (sorry) rechtfertigen einen merkantilen minderwert nicht. -Abzug im Betrag des Gutachtens weil ich jetzt Neuteile habe die frisch Lackiert sind? ist standard und wird von den gerichten akzeptiert. -steht mir die restliche Mehrwertsteuer nach der Reparatur noch zu? nur bei vorlage einer reparaturrechnung mit ausgewiesener mehrwersteuer oder anschaffung eines ersatzfahrzeugs. du kannst aber die mehrwertsteuer aus dem kauf von ersatzteilen geltend machen. - unkostenpauschale von € 25.- nicht vergessen. grüße |
Autor: Plastikman99 Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal Danke für die Antwort! Zitat: Wird in einer Werkstatt repariert. Allerdings ohne Rechnung. Brauch Ich eine Rechnung um zu bewesien das repariert wurde oder reicht ein Foto als Beweis? Da ich ja keinen Leihwagen genommen habe könnte ich dann die pauschale pro Tag einfordern? Wie hoch wäre die? Zitat: Welche unkostenpauschale? Wofür? MfG Plastikman Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 16:19:58 |
Autor: kerny0815 Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: foto sollte reichen als beweis, am besten mit datum (leg die aktuelle tageszeitung aufs auto^^) unkostenpauschale ... ähm ... einfach so :) |
Autor: Plastikman99 Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So hab ich das auch gehört. Morgen soll ich mein Fahrzeug wohl wieder bekommen. Wäre also ein Leihwagen für 5 Tage. Wie ist da denn die pauschale? Wie rechne ich das dann mit der Versicherung ab? Erst nach Gutachten fiktiv und dann die unnkostenpauschale + Leihgwagengebühr einfordern oder komplett? MfG Plastikman |
Autor: Craysor Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- sagst du mir deinen genauen fahrzeugtyp mit event. austattungslinie, bj. etc, sage ich dir den nutzungsausfall pro tag. idr reichen bilder vom fahrzeug nach der reparatur unter vorhaltung einer aktuellen tageszeitung, s.o.. zur not muss nachbesichtigt werden. unkostenpauschale ist für deine telefonate, porto etc. pauschal ohne nachweis. |
Autor: Plastikman99 Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kein Problem! Hier aus dem Gutachten: EZ: 08.08.2000 Fahrzeugart : PKW Aufbauart : Cabrio, 2-türig Fabrikat : BMW Typ / Untertyp : 3-ER REIHE (E46) / 323 CI CABRIO Fahrzeug-Ident-Nummer : :-) KBA-Nummer : :-) Hubraum / Leistung : 2494 ccm / 125 kW Motorart / Zylinder : Ottomotor / 6-Zylinder Serienausstattung: A-SPIEGEL BEHEIZT NEBELSCHEINWERFER SITZVERST ELEKTR MEM BORDCOMPUTER 2494CCM 125KW 5-GANG SCHALTGETR REIFEN 205/55 R16..V INTERIEURL HOCHGLANZ Sonderausstattung: HARDTOP VORBEREITUNG VERDECK ELEKT/HYDR KLIMAAUTOMATIK RADIO BUSINESS CD-LAUFWERK XENON-LICHT SCHEINW-WASCHANLAGE BLINKLEUCHT V WEISS LEDER MONTANA SITZHEIZUNG V WINDSCHUTZ AUTOM UMLUFTCONTROL WINTERREIFEN FELGE 7 J X 16 ALU PARK-DISTANCE-CONTR Reicht das so? Bilder vom Schaden gibts hier Wie rechne ich das dann mit der Versicherung ab? Erst nach Gutachten fiktiv und dann die unnkostenpauschale + Leihgwagengebühr einfordern oder komplett? MfG plaste Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 17:33:04 |
Autor: Craysor Datum: 28.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- die rechnung sieht so aus: 1. reparaturkosten netto € XX 2. gutachtergebühren € XX 3.Nutzungsausfall 5 Tage, Gruppe H a € 65.- € 325.- 4.Unkostenpauschale € 25.- Betrag: € XXX Den errechneten Betrag bei der Versicherung anfordern und Frist setzen. Dein FAhrzeug war nach dem Unfall noch fahrbereit? Beim Tagessatz kann die Versicherung wegen des Alters um eine oder zwei Gruppen runter, wären dan statt € 65.- nur € 59.- oder € 50.-. Ich setze aber idR die höchste an. grüße |
Autor: Plastikman99 Datum: 28.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja super! Das auto war zwar noch fahrtüchtig aber durfte durch hervorstehenden wcken nicht mehr bewegt werden. Der Gutachter hat 2 AT für die Reparatur angegeben. Kann ich für den Zeitraum zur Erstellung des Gutachtens und Klärung der Reparatur usw. Auch den Leihwagen mit berechnen? Deshalb bin ich ja auf die 5 Werktage gekommen... Mit den Gutachtergebühren habe ich ja nichts zu tun. Netto Reparaturkostenversicherung kann ich ja nicht geltend machen da ich keine Rechnung habe. Richtig? MfG Plaste |
Autor: Craysor Datum: 28.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- der gutachter müsste die (voraussichtlichen) reparaturkosten netto angegeben haben........auch wenn auf gutachtenbasis abgerechnet wird, spricht man von den reparaturkosten netto, es sei denn es liegt ein totalschaden vor. |
Autor: Imotski Datum: 28.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: kann ich mir aber nicht vorstellen, denn das mit der mwst. wurde ja dafür gemacht das die leute das ganze schwarz oder selber repariert haben und der staat leer ausging. etwas unlogisch aber ok.. bin jetzt auch nicht der fachmann |
Autor: Craysor Datum: 28.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- wieso, die mehrwertsteuer wird doch gerade nicht bezahlt?! |
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