Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hi!
Es geht genauer gesagt u.a. um die Mehrwersteuer, den Wertverlust und das Recht auf einen Leihwagen.
Ich möchte meinen Schaden gerne fiktiv abrechnen. Also wird mir der Betrag des Gutachtens abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Ein Kumpel meinte nun das wenn ich nachweisen kann das ich den Schaden Repariert habe, die Mehrwertsteuer wieder einfordern kann.
Des Weiteren steht mir doch als Geschädigter ein Leihwagen zu oder? Wenn ich diesen nicht nehme steht mir doch für jeden Tag eine Pauschale zu oder?
Des Weiteren frage ich mich warum ich keinen Wertverlust ausgezahlt bekomme. Mein Fahrzeug ist Laut Gutachten 11600€ Wert und im gepflegten guten Zustand "gewesen". Aber weil er schon 10 Jahre alt ist und schon 92tkm gelaufen ist steht mir kein Wertverlust zu? Was ist denn dann wenn ich einem 10 jahre alten Bentley aufs Korn nehme. Bekommt der dann auch keinen Wertverlust?
Witzig finde ich allerdings dann dass in der Gesamtrechnung mit vom Gesamtbetrag wieder Geld abgezogen wird weil ich ja dafür jetzt Neuteile habe die ja auch neu Lackiert sind.
Das widerspricht sich doch total. Einerseits wird mir mein Wertverlust nicht ausgezahlt da zu alt. Anderseits sagt mein Fahrzeug hat sich ja jetzt im Wert verbessert weil ich nun Neuteile mit frischen Lack bekommen habe. Da wird einem ja doppelt das Geld aus der Tasche gezogen.
Also:
-steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
-steht mir ein Wertverlust zu?
-Abzug im Betrag des Gutachtens weil ich jetzt Neuteile habe die frisch Lackiert sind?
-steht mir die restliche Mehrwertsteuer nach der Reparatur noch zu?
Was sagt Ihr dazu?
MfG
Plaste
Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:02:34Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:03:44Bearbeitet von: angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10