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Hilfe bei Kündigun Arbeitsvertrag! - Geplaudere

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Beitrag von: Sunshine2708
Date: 08.01.2011
Thema: Hilfe bei Kündigun Arbeitsvertrag!
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.01.2011 um 20:42:26 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hallo Ihr!

Ich unterschreibe vorraussichtlich am 13.01.2011 bei einer anderen Firma und bräuchte eure hilfe bei der Kündigung.

Ich bin bislang 11 jahre im betrieb und bin noch keine 30 (erst 29). Da gibt es eine reglung das bloss 4 woche kündigungsfrist gibt (vom 15. bis 15.).

Wie sollte ich meine Kündigung schreiben. Hat da einer erfahrung. Hab schon gegooglet. Aber alle vorlagen hören sich unpassend an.

wäre euch sehr dankbar

Grüssle Suni

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.01.2011 um 20:42:26


Antworten:
Autor: Sunshine2708
Datum: 08.01.2011
Antwort:
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Wäre das richtig ?

Sehr geehrter Herr xxxxxx,


unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit mein am 01.07.1999 geschlossenes Arbeitsverhältnis zum 15.01.2011.

Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen,



Autor: Jokin
Datum: 08.01.2011
Antwort:
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Solange Du Deinen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hast, kündigst Du Dein altes Arbeitsverhältnis nicht!

... denn es kann bis zur Unterschrift jederzeit passieren, dass sich Dein neuer Arbeitgeber anderweitig entscheidet!

In den Vorgesprächen mit Deinem neuen Arbeitgeber hast Du mit Sicherheit gesagt, dass Du Dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindest.
In dem Zug hättest Du auch sagen müssen, dass Du die Kündigungsfrist fairerhalber einhalten möchtest und Deine Aufgaben an Deinen Nachfolger ordentlich übergeben möchtest. Das schafft gleichzeitig Vertrauen für Deinen neuen Arbeitgeber. Du bist ein anständiger Mensch - logisch ;-)

Auch mit Deinem alten Arbeitgeber suchst Du das persönliche Gespräch und erklärst ihm Deine Gründe für einen Arbeitgeberwechsel und besprichst mit ihm wie Du das Arbeitsverhältnis sauber beendest und bittest um ein Arbeitszeugnis.
Das Gespräch sollte so verlaufen, dass Du klar machst, dass es einen Termin zur Unterschrift beim neuen Arbeitgeber gibt, Du aber erst im Anschluss das aktuelle Arbeitsverhältnis auflösen möchtest.
Du bietest ihm an Deinen Nachfolger einzuarbeiten und fragst nach der Möglichkeit vorzeitig unbezahlten Urlaub zu nehmen um das Arbeitsverhältnis auszusetzen.

Wenn Du das Datum Deines letzten Arbeitstages kennst, teilst Du das Deinem neuen Arbeitgeber mit - natürlich nach Möglichkeit persönlich - und gibst damit auch den ersten Arbeitstag im neuen Arbeitsverhältnis bekannt.

Spiele dabei mit offenen Karten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.

Gruß, Frank
Autor: Sunshine2708
Datum: 08.01.2011
Antwort:
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Danke Jokin!

Das mit der Kündigung ist klar.

Ich hab am 13. den zweiten Termin beim neuen Arbeitgeber. Darin muss ich mich entschieden haben ob ich Komme oder nicht.
Und ich hab lange genug darüber nachgedacht und bin mir zu 95% sicher zu wechseln.

Mir ging es darum. Das wenn ich am 13. das Gespräch habe. Müsste ich so schnell wie möglich meine Kündigung abgeben. Ich will ja so schnell wie möglich beim neuen Arbeitgeber anfangen. Sprich müsste ich doch vor dem 15.01 abgeben, das ich zum 16.02 im neuen Betrieb anfangen kann oder hab ich da ein denkfehler?

Ich habe bereits meinen Nachfolger top eingelernt. Der ist ja bereits seit 5 jahren im Betrieb und hat meine ganzen Unterlagen für alle Maschinen.

Einzige Problem seh ich bei meinen Chef.
Er ist eine sehr unfaire Person, wo ich bedenken habe mit offenen Karten zu Spielen.
Klar will ich einen Sauberen Wechsel, man weiss ja nie wie sich die Zukunft entwickelt.


Ist das eine ausreichende Kündigung oder würdest Du sie anders schreiben?

**********

Sehr geehrter Herr xxxxxx,


unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit mein am 01.07.1999 geschlossenes Arbeitsverhältnis zum 15.02.2011.

Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen,



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Autor: cabriowuschel
Datum: 08.01.2011
Antwort:
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Grundsätzlich muss die Kündigung schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Hier mal ein Beispiel....vielleicht wäre das ja was.



Vorname Nachname

Straße Hausnummer

PLZ Ort

Telefonnummer



Ort, Datum



Arbeitgeber

Personalabteilung / Absprechpartner

Anschrift

PLZ Ort



Kündigung meines Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx



Anrede,

hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx.

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.

Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes, wodurch sich der xx.xx.xx als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse.

Oder händigen Sie mir zeitnah meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis aus.

Ich bedanke mich für die langjährige, angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.



Mit freundlichen Grüßen,





Unterschrift


Autor: Sunshine2708
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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Ah Super

Wobei das mit dem resturlaub bissel schlecht kommt. Ich hab ja noch 26 tag. glaub ich kann da schlecht schreiben das ich die auch och haben wil. Mir ist nur wichtig das am 15.02 mein letzter arbeitstag ist.


Autor: Jokin
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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Zitat:


Einzige Problem seh ich bei meinen Chef.
Er ist eine sehr unfaire Person, wo ich bedenken habe mit offenen Karten zu Spielen.
Klar will ich einen Sauberen Wechsel, man weiss ja nie wie sich die Zukunft entwickelt.


Ist das eine ausreichende Kündigung oder würdest Du sie anders schreiben?

(Zitat von: Sunshine2708)




Wenn Du die Entscheidung erst am 13.01. triffst, dann will Dein neuer Arbeitgeber auch den Wechseltermin kennen.

Wenn Du Deinen Nachfolger bereits perfekt eingearbeitet hast und Du keine weitere geschäftliche oder freundschaftliche Beziehung zu Deinem jetzigen Arbeitgeber mehr benötigst, dann kannst Du jederzeit "der Arbeit fernbleiben" - das ist dann unbezahlte Fehlzeit. Das weiß Dein jetziger Arbeitgeber, daher wird er nicht unfair mit Dir spielen, wenn Du mit ihm fair spielst.

Es bleibt also dabei: Sprich mit ihm vor dem 13.01. - da Du Dir nur zu 95% sicher bist, könnte das Gespräch durchaus zum Ergebnis haben, dass Du Dich direkt (keine Hinhaltetaktik zulassen!) beruflich verbesserst und auch direkt das Einkommen Deines neuen Jobs bekommst oder die Arbeitsbedingungen oder die Aufgaben ... alles im Rahmen der (hier nicht beschriebenen) Möglichkeiten natürlich.

Sei fair und gib Deinem Chef die Möglichkeit Dir was anzubieten.

Dieses persönliche Gespräch ist für Deine persönliche Weiterentwicklung extrem hilfreich, denn wann hast Du wieder die Möglichkeit vollkommen risikofrei mit Deinem Chef zu sprechen!

Er wird Dich nach den Gründen befragen wieso Du wechseln wirst. Bereite Dich auch auf die psychologische Frage "Warum haben Sie mir das denn nicht schon eher gesagt" vor und antworte darauf mit sachlichen Argumenten.

Das Kündigungsschreiben an sich ist Pippifax ... formlos schriftlich per persönlicher Übergabe einfach die Kündigung aussprechen und gut ist.
Je nachdem an welcher Position Du arbeitest, wirst Du ohnehin eine Freistellung bekommen - genau das musst Du vor dem 13.01. abklären, denn dadurch kannst Du schon früher bei Deinem neuen Arbeitgeber anfangen.

... insbesondere bei Wechseln zu einem Konkurrenten gibt's direkt eine Freistellung ... da sagt man in Vorgesprächen aber auch nur, dass man den Arbeitgeber wechselt ohne den Namen zu nennen.

Denn auch Dein jetziger Arbeitgeber kann Gründe für eine fristlose Kündigung finden ...

... das ist ein taktisches Spielchen, welches von Deiner persönlichen Situation abhängt. Denke einfach mal die möglichen Situationen durch und versetze Dich immer wieder in Deinen jetzigen und in Deinen zukünftigen Chef. Überlege Dir vorher welche Ziele Du erreichen willst und bereite Dich auf das Gespräch vor.

Die Kündigung kannste auch auf einen Notizzettel schreiben:

Hiermit kündige ich, Vorname, Nachname, das Arbeitsverhältnis mit Fa. XY zum xx.xx.xxxx MfG Unterschrift

... das ist schon rechtskräftig genug.

Gruß, Frank
Autor: Sunshine2708
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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Danke Jokin.

Mensch du kennst dich Super aus!

Aber was soll ich meinen Chef Antworten warum ich Wechseln will.

- In erster linie ist der Grund. Das er mir schon das 3 Mal eine Gehaltsherhöhung versprochen hat und nicht eingehalten hat.

- Zweiten ich beim neuen Arbeitgeber das bekomme, was ich gerne bei jetztigen gehabt hätte und dann noch weniger Arbeitsstunden wie ich jetzt habe.


Autor: mikV8
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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Genau das sind die Probleme, wenn sich AG ihrer AN zu sicher sind.
Da wird immer viel heiße Luft geredet(wenn überhaupt) bzw. wird man direkt abgebürstet, wie wertlos und ersetzbar man denn ist. Zieht man dann, wie du nun, die Konsequenzen, dann kommt die m.M.n. freche Frage, "Warum man denn nicht früher nachgefragt(mehr Geld, andere Position, etc.) hat".
Weil das ja auch so viel Sinn gemacht hätte... ;-/
Genau so würde ich auch so spät wie möglich kündigen, denn wo blieb die Fairness deines AG in der letzten Zeit? Du willst ja nicht ohne Grund da weg!
Ich würde Dir nur empfehlen so zu kündigen, dass du deinen Resturlaub noch komplett aufbrauchen kannst, also auf die Art und Weise, dass die Kündigung am letzten Arbeitstag erfolgt und du am nächsten Tag bereits deinen Resturlaub antrittst. Damit gehst du dann auch irgend welchen Anfeindungen, welche sicher auf Dich zukommen werden(so wie du Deinen Chef beschreibst), aus dem Weg.
Sollte Dein Chef dann wollen, dass du noch länger arbeitest und Dir der Resturlaub dann ausgezahlt wird, dann würde ich ihm zwei Tage Zeit geben, bis diese Auszahlung bei Dir auf dem Konto ist. Ansonsten würde ich keinen Tag länger dort arbeiten. Anderenfalls ist es für den AG ein leichtes, den Urlaub einfach NICHT auszubezahlen. Klar kannst du dann dagegen gerichtlich vorgehen, aber dafür brauchst du dann die Nerven und jede Menge Zeit und das kannst du Dir bestimmt ersparen.
Ob du für ein längeres Arbeiten und die Ausbezahlung des Resturlaubes noch nen "Zuschlag" verlangst, da du ja nicht dazu verpflichtet bist, bleibt Dir überlassen.

Im übrigen solltest du AUF KEINEN FALL auch nur ein Wort in deiner jetzigen Firma erwähnen, so lange der neue Vertrag nicht wasserdicht unterschrieben ist!!!
Der 13. ist ein Donnerstag, so dass Du, wenn Du zum 15.02. kündigen möchtest, die immer noch am Freitag den 14.01. tun kannst. Nur denke an meine Worte zum Resturlaub. Du kennst aber deinen Chef selber am besten und wirst einschätzen können, wie er reagiert.

Gruß
Mirko
Autor: Sunshine2708
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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klar danke!


Autor: Jokin
Datum: 09.01.2011
Antwort:
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Zitat:


Danke Jokin.

Mensch du kennst dich Super aus!

Aber was soll ich meinen Chef Antworten warum ich Wechseln will.

- In erster linie ist der Grund. Das er mir schon das 3 Mal eine Gehaltsherhöhung versprochen hat und nicht eingehalten hat.

- Zweiten ich beim neuen Arbeitgeber das bekomme, was ich gerne bei jetztigen gehabt hätte und dann noch weniger Arbeitsstunden wie ich jetzt habe.



(Zitat von: Sunshine2708)




Genau das sind Deine Argumente. Du wurdest nun mehrfach vertröstet und hast das Vertrauen verloren. "Vertrauensverlust" trifft Arbeitgeber genauso hart wie Arbeitnehmer, wenn Sie das gesagt bekommen.

Der Hinweis von mikV8 ist ganz gut, aber ich würde eher sagen: "Sprich nicht zu offen" mit Deinem jetzigen Arbeitgeber, also nicht "ich werden am 13.01. unterschreiben", sondern "ich habe ein Angebot bekommen, welches ich gerne annehmen möchte"

Damit stößt Du Deinem jetzigen Arbeitgeber nicht so arg vor den Kopf und Du gibst Deinem jetzigen Arbeitgeber noch eine kleine Restchance ... eben diese 5%, die Dich am Jobwechsel zweifeln lassen.

Du kannst auch ganz klar sagen, was Du von Deinem neuen Job erwartest, nenne auch Dein Einkommen und Deine Arbeitszeit - dabei darfst Du gerne großzügig "runden" mit der Angabe "ca" dazu. Das ist dann nicht gelogen und Du wirst nicht zu genau.

Erwähne aber niemals nur Geld und Arbeitszeit, das sind für den Arbeitgeber Kosten ... ein guter Arbeitnehmer zeichnet sich dadurch aus, dass er sein Geld "wert" ist.

Du zeigst also auf, welche Erfahrung Du in den letzten Jahren gesammelt hast und dass Deine Fachkompetenz immens gestiegen ist und sich dadurch Deine "Produktivität" verbessert hat.

Da Du offenbar mit Maschinen zu tun hast, kannst Du mit dem Zustand der Maschinen argumentieren, dass sie in Deinen Händen in den letzten Jahren super effizient geworden sind - oder was auch immer.

Eventuell macht Dir Dein jetziger Arbeitgeber ein Angebot, welches für Dich noch besser ist als das des neuen Arbeitgeber!

Um diese Möglichkeit zu erhalten musst Du dafür sorgen, dass Dein Arbeitgeber niemals das Gesicht verliert ... also keine Vorwürfe wie "Sie haben mir zu wenig bezahlt" in der Aktivform, sondern solche Sätze kommen in der Passivform: "ich fühle mich unterbezahlt" ... lass ihm immer eine Handlungsalternative ... auch wenn sie nur darin besteht, dass er sich nicht angegriffen fühlt.

Vermeide auch jegliche Andeutungen gerichtlich irgendwas zu fordern! Gerade bei Urlaubstagen entsteht oft Streit. Es ist Januar ... vielleicht hast Du noch Urlaubstage aus 2010, dann nimm sie zum Ende Deines Arbeitsverhältnisses.

Falls nicht, dürftest Du vielleicht 2 oder 3 Urlaubstage für 2011 haben - wenn die nicht schon in der ersten Woche drauf gegangen sind.

Gerichtliche Schritte erwähnst Du erst nach dem unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag.

Bedenke auch, dass Du vielleicht eine Probezeit beim neuen Arbeitgeber hast - das Risiko von heute auf morgen arbeitslos zu sein musst Du auch abwägen ... während der Probezeit solltest Du mit Deinem alten Arbeitgeber keinen Streit anfangen, sondern immer das Bild hinterlassen, dass Du für ihn ein "Verlust" bist.

Wenn Du sehr geschickt bist, kannst Du bei Deinem alten Arbeitgeber auch erwähnen, dass er es sich gern nochmal überlegen kann Deine hohe Produktivität anzuerkennen und Dir auch zukünftig ein Angebot zu unterbreiten über das Du dann nachdenken wirst.

... zwei Arbeitgeber, die Dich beschäftigen wollen: Schätze Dich glücklich und nutze diese Situation ohne sie auszunutzen oder zu viel zu riskieren.

Warum ich das schreibe? Weil ich in beiden Situationen bin, ich arbeite mit Menschen zusammen, die ich in anderen Projekten sehen würde, weil sie super sind, ich arbeite auch mit Leuten, die einfach nur schlecht sind und ich bekomme selber Angebote für Jobs, bei denen ich arg am Überlegen bin sie anzunehmen - aber ich weiß nicht ob ich die Risiken eingehen will ... gleichzeitig bin ich mit meinem Job und den Karrierechancen sehr zufrieden - mit meinen 35 Jahren bin ich am Top-Management unseres Unternehmens (15.000 Mitarbeiter) angebunden aber noch lange nicht entsprechend meiner Leistung bezahlt ...

Aber ich bin auf dem richtigen Weg :-)

Gruß, Frank

Autor: Sunshine2708
Datum: 10.01.2011
Antwort:
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Danke ihr zwei. Ihr seit mir sehr Hilfreich! Dank!

Ja bei mir ist es leider so, das ich schon eine weile nicht glücklich bin im Unternehmen.
Erstens aus dem grund das mir die 3 Gehaltserhöhungen nicht gegeben worden sind und dann das in den letzten 5 jahren andere Mechaniker kam und gingen die ca 600 bis 800 Euro mehr in der Tasche hatten.
Ich aber weit aus Flexibler und um einiges besser war wie die. Vom Mechaischen und Technischen her. (aber ich weiss das man sowas dem Chef nicht sagen kann)

Ich bin nun seit meiner Ausbildung im betrieb, vielleicht ist da was dran. Das man sagt, da wo du gelehrnt hast bleibst du immer der Stift.

Finanzell hat mein nächster Arbeitsgeber mir 600 Euro mehr angeboten und dazu ein 13 Monatsgehalt bei 10 Std weniger die Woche und für mich als Familienmensch ist das ein guter grund zum wechseln. Allein dadurch, das ich nur gutes über die Firma gehört habe und beim durchlaufen beim Bewerbungsgespräch. Alle leute ein sehr Positiven glücklichen eindruch gemacht haben. Was ich beim jetztigen Arbeitgeben vermisse.

Ich halte euch auf dem laufenden, was rauskommt!
Autor: cabriowuschel
Datum: 10.01.2011
Antwort:
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Das ist mal ne ordentliche Ansage. da fällt der Wechsel doch leicht.
Aber es ist so, wenn jemand neu in einer Firma beginnt, ist das Gehalt/Lohn oftmals reine Verhandlungssache. Wenn man zu tief pokert holt man der finanziellen Rückstand nie mehr auf...pokert man zu hoch bekommt man den Job nicht.
Aber es stimt schon... einmal stift, immer Stift.

Autor: Sunshine2708
Datum: 15.01.2011
Antwort:
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Hallo Leute

Ich muss am Dienstag eine Kündigung abgeben, da mein Wechsel wohl doch durchgezogen wird.

Kann mir einer sagen wie ich das mit der Kündigung schreibe?
bis zu Welchen Datum muss ich da reinschreiben, wenn ich die Kündigung am 17.01.2011 abgebe?

Danke


Autor: cargraphics
Datum: 15.01.2011
Antwort:
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Da du die Monatsfrist bis zum 15. des Folgemonats nicht einhalten kannst, muss du wohl zum 28.02.2011 kündigen.

Ich habe den Thread nicht so genau durchgelesen, aber noch folgendes: Was steht in deinem Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist? Es ist auch möglich, dass da eine längere Kündigungsfrist drinsteht.

MfG
Autor: Sunshine2708
Datum: 15.01.2011
Antwort:
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Also bei mir steht "Für beide seiten gilt die Gesetzlich Kündigungsfrist"
Autor: IndigoFlow
Datum: 15.01.2011
Antwort:
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Hier steht alles dazu
Autor: Sunshine2708
Datum: 16.01.2011
Antwort:
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Ja wie ich das Richtig verstanden habe, hab ich die 4 Wochen oder seh ich das falsch?

Mein Chef sprach was von 4 Monaten.
Autor: IndigoFlow
Datum: 16.01.2011
Antwort:
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Wenn im Vertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist, dann hast du 4 Wochen, der Arbeitgeber hat allerdings längere Kündigungsfristen.
Autor: Papa76
Datum: 16.01.2011
Antwort:
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Zitat:


Da du die Monatsfrist bis zum 15. des Folgemonats nicht einhalten kannst, muss du wohl zum 28.02.2011 kündigen.
...
(Zitat von: cargraphics)




Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen, nicht ein Monat. Kleiner, feiner in diesem Fall aber entscheidender Unterschied.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Sunshine2708
Datum: 16.01.2011
Antwort:
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Also was müsste ich dann in meine Kündigung schreiben wenn ich sie am Dienstag 17. abgebe?


Autor: Jokin
Datum: 16.01.2011
Antwort:
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schreib rein "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 15.02.2011" ... wenn Dein Arbeitgeber das anders sieht, nimmst Du danach unbezahlten Urlaub.

Wichtig ist der Termin für die Entgeltabrechnung - bis dahin bekommst Du Dein Geld sofern Du für den alten Arbeitgeber arbeitest und bis dahin wird Dir Dein Resturlaub ausgerechnet und Deine Überstunden zum Abbummeln.

Aber wie schon oben geschrieben, sind nicht wir sondern die Personalabteilung Deines Arbeitsgebers der richtige Ansprechpartner.

Glückwunsch zum neuen Job!

Gruß, Frank




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Ende des Themas

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