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Beitrag von: Streetstylezz Date: 01.10.2010 Thema: Muss man einen Ebay-Shop eröffnen ? ---------------------------------------------------------- Hallo Freunde, ich bekomme günstig Sportauspuffe,Sportluftfilter und vieles mehr, da ein Kumpel einen Tuningladen eröffnet hat. Kann ich die Teile bei Ebay als Privat verkaufen oder ist es verboten wenn ich mehrere gleiche Artikel verkaufe ? mfg |
Autor: b-mw-323 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- kannst du schon, nur irgendwann klopft dann das finanzamt an deine tür ;) |
Autor: LatteBMW Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo, wie b-mw-323 schon sagte, kannste ärger bekommen. Les dir mal auf Ebay durch was der Unterschied zwischen einen Privaten und Gewerblichen Ebayer ist. Ist schon ne Grauzone als Privater mehr als 2 Neuteile zu verkaufen. |
Autor: Sigar Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja musst du.Verkauf selber Neuteile bei ebay weil ich nebenbei noch ein Gewerbe laufen hab und dann ist es da Voraussetzung sich mit einem Gewerbe anzumelden dann kannste soviel verkaufen wie du willst.Allerdings muss man dazu sagen musste dann auch mehr an die abdrücken "Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...." |
Autor: Streetstylezz Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aha Als Privatverkäufer kann ich aber mehrere Gebrauchtteile verkaufen oder ? Dann muss ich eben einen Ebay Shop eröffnen. |
Autor: mb100 Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So pauschal ausgedrückt auch nein. Beispiel: wenn Du nur hin und wieder, also vier, fünf mal im Jahr unterschiedliche Dinge verkaufst (beispielsweise nen Laptop, ein Satz Radzierblenden, ne Starbucks City-Mug, zwei DVDs), dann sollte das noch unter "privat" laufen. Wenn du immer wieder nur gebrauchte KFZ-Teile verkaufst, dann bist Du ganz schnell in der gewerblichen Schiene. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: aNka Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich kenn ein paar Leute, die Teile von Schlachtautos immer wieder als privater Verkäufer bei Ebay verscherbeln. Hatten bisher keine Probleme damit. Die werden nur ziemlich schnell aufmerksam, wenn man 1. moderne Sachen und 2. oft hintereinander die gleichen (modernen) Dinge einstellt. Wenn du da jetzt 20mal hintereinander alte Bücher vom Flohmarkt für nen Euro verkaufst, wirst du sicher nicht zur gewerblichen Anmeldung gezwungen werden - hätte ich sonst schon längst hinter mir :) LG |
Autor: LatteBMW Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn einer Autos schlachtet und auf Ebay verkauft, handelt er im Sinne der Gewinnerbringung und das ist Gewerblich. Beispiel war auf SternTV. Eine Frau hatte regelmßig die zu kleingewordenen Klamotten von ihren Kindern verkauft. Die dürfte schön fett Steuern nachzahlen und natürlich eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Klar geht das alles gut, solange es keinem Interessiert. Ebay wird schön von sich aus die Füsse still halten, aber wenn sich einer beschwert oder dich anscheisst, biste dran. Hier die defenition von Ebay: Zitat: Zitat: |
Autor: mb100 Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nach § 15 II EStG handelt gewerblich, wer - selbständig (also weisungsungebunden) - nachhaltig (also nicht nur vorübergehend) - unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - mit Gewinnerzielungsabsicht (also nicht aus Liebhaberei oder aus Gutmenschentum) Dinge verkauft. (jetzt auf eBay angewandt) aNKa, bei Deinen Schlachtkollegen könnte es durchaus mal sein, dass mal einer vom Finanzamt anklopft und nachfragt. Vielleicht nicht sofort bei einem Auto, bei dem die Verkäufe übers Jahr aufgeteilt werden (man kann es ja auch so organisieren, dass man nicht auffällt... ;-) ), aber wenn drei, vier Autos p.a. geschlachtet werden, dann schon. Selbständigkeit und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr is in dem Fall problemlos gegeben. In meinen Augen auch die Nachhaltigkeit. Da stellt sich halt die Frage mit der Häufigkeit und der Regelmäßigkeit der Verkäufe. Etwas drehen könnte man eventuell an der Gewinnerzielungsabsicht. Alles nur mit einem Euro starten lassen, die Auktionen nachts um vier Uhr auslaufen lassen (also dann, wenn niemand mehr wach ist...), ... *gggggg* "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e46-fahrer Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: du musst keinen Shop eröffnen, du musst dein Account als gewerblich anmelden bei ebay schauen auch viele andere gewerbliche wie wer was verkauft, lies dir die ebay Grundsätze durch dann weisst du alles was du wissen musst. bei ebay kann jeder jeden anscheissen, ein Klick auf den Button : Artikel melden, dann auswählen Mitglied handelt gewerblich und der Rest kommt von alleine |
Autor: aNka Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wollte da jetzt auch niemanden anstiften, zwar im Prinzip gewerblich zu verkaufen, sich aber als privat dort anzumelden :) Ich sag nur BISHER wurden die noch nicht erwischt und wer weiß, wie lang das noch gut geht. Ich würds mich auf jeden Fall nicht trauen... Die Frage ist halt, wieviel mehr zahlt man denn als Gewerblicher bei Ebay? Achja, und wie schon in nem Beitrag gesagt wurde: nen Shop musst du überhaupt nicht eröffnen, sondern dich nur als "gewerblich" anmelden. Das Beispiel von latteBMW mit der Frau und den Klamotten der Kinder find ich ziemlich krass übertrieben..ich mein es ist schließlich nachvollziehbar, dass Kinder im Wachstum regelmäßig alle paar Monate neue Klamotten brauchen und man die alten dann eben weggibt/verkauft. Ich glaub, da gibts wesentlich schlimmere Vergehen, die geahndet werden sollten und nicht sowas. Dass die dann gleich Steuern nachzahlen durfte und sogar noch wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde...da fehlen mir ein wenig die Worte. Wenn ich hier in München teilweise gucke, welche "privaten Autoverkäufer" es gibt und die dann geschätzte 40 Autos aufm Hof stehen haben...interessiert hier irgendwie keine Sau. Auf jeden Fall besser vorsichtig sein @Ebay, nicht dass dich dann doch mal einer ankackt und du hinterher das große Nachsehen hast... LG |
Autor: mb100 Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Staat is halt oftmals schnell dabei, wenn es um "Steuerhinterziehungen" geht. So mancher Drogenhändler hat nach seiner Verhandlung wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen. Eben weil er an seiner Drogenhandelei auch nen schönen Gewinn eingestrichen hat. Aber gebt mal in Eurer Einkommensteuererklärung an, Ihr hättet 45.789 Euro Gewinn mit dem Handel von Heroin, 67.432 Euro mit dem Handel von Haschisch und 135.998 Euro Gewinn mit dem Handel von Speed gemacht. Oder Ihr hättet nen 295.488 Euro mit Auftragsmorden verdient. Könnt Ihr in beiden Fällen den Laden gleich dicht machen und die Zahnbürste suchen. Vor allem: was sind die Einkünfte des Profikillers für Einkünfte? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit? Sonstige Einkünfte? Wo wir schon dabei sind: wozu gehören eigentlich die Einkünfte einer Prostituierten? Sinds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Sonstige Einkünfte? Oder doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb? SCNR, Matthias, dessen Humor heut noch schwärzer, noch fieser und noch gemeiner ist als sonst - und der zur Zeit in ner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei tätig ist... Bearbeitet von: mb100 am 02.10.2010 um 20:01:14 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Tunc Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: sorry aber was du babbelst ist ja mal der grösste mist, wenn man keine ahnung hat am besten mal die klappe halten! man labberst du n humbuck hier! ich lach mich hier grad echt kaputt über das was du schreibst zum TE, du darfst im jahr ne bestimmte summe an nebenverdienst haben, habe das jedoch nicht grad im kopf wie hoch das war..jedoch wenn du mehr als 2-3artikel als neu verkaufen tust pro monat in ebay, musst du ein gewerblichen account bei ebay haben, ansonsten wirste eh angeschrieben von ihnen manche haben hier echt kein plan und reden was sie hören oder irgendwo aufgeschnappt haben und glaubt nicht alles was ihr im tv sehen tut...^^ Nur Klassik ist Rassig! |
Autor: mb100 Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Meinen letzten Satz hast Du gelesen und verstanden? Die Sache mit der Auftragskillerei war Spaß - ähnlich auch wie die übertriebenen Darstellungen bzgl. der Prostitution und der Drogen. Bei der Prostitution gibts - wenn sie denn "auf eigene Rechnung" arbeitet - tatsächlich zwei Ansichten: einmal sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG und einmal gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG. Wenn sie angestellt ist, dann sinds ganz klar Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Ham da mal (dank mir *gg*) in der Steuerrechts-Vorlesung drüber diskutiert. Die Sache mit der Steuerhinterziehung bei BTM-Delikten stimmt. Wenn Du es durchprüfst: selbständige Arbeit ist gegeben, ebenso - wenn nicht nur ein- bis zwei mal im Jahr gehandelt wird - die Nachhaltigkeit, man beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und handelt i.d.R. auch mit Gewinnerzielungsabsicht. Davon, dass die Tätigkeit erlaubt sein muss, steht im EStG nix. Wir hatten die Diskussion mal auf der Arbeit (wie gesagt: Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei), und ich hab mal ein Urteil über genau so einen Fall gelesen. Wenn ich es (oder ein ähnlich gelagertes) wieder find, kann ichs Dir gern zukommen lassen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: aNka Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Oh Mann...dass das absolute Ironie von ihm war, hat wohl jemand nicht ganz verstanden, was? Und wenn sich jemand in rechtlichen Sachen auskennt, dann ist das mb100...also nicht einfach "loslabbern" und selbst "Humbuck" erzählen, sondern beim Thema bleiben :) Schau mal in seine anderen Beiträge, dann weißt du, dass er Ahnung von dem hat, wovon er redet! Mit dieser gewerblichen Aussage hast du meines Erachtens allerdings recht...hatte auch irgendwie sowas im Kopf, dass so und soviele neue Artikel pro Monat/Jahr was auch immer das war irgendwann nur noch gewerblich verkauft werden dürfen. |
Autor: Fußballprofi91 Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Guten Tag, ich habe mir jetzt nicht alle Post's durchgelesen aber da ich selbst beim Finanzamt arbeite kann ich dir (und allen anderen) sagen, dass das auf jeden Fall gewerblich ist. Melde das einfach (gewerblich) an. Das ist zwar eine Menge Papierkram's, allerdings erstparst du dir so eine Menge Ärger und Geld, denn es gibt mittlerweile eigene Abteilungen, die darauf spezialisiert sind, so etwas (gerade bei eBay!) aufzudecken! Liebe Grüße Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 03.10.2010 um 10:51:44 I ♥ Oliver Kahn |
Autor: Tunc Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok, das es ironie war muss ich ehrlich zugeben habe ich in meinem ''blauen'' zustand nicht gemerkt :D aber das drogendealer nach dem erwischen danach vom finanzamt zur kasse gebeten werden, wäre mir neu... das mit dem horizontalem gewerbe kenne ich :D @anka ich glaube nicht alles was ich lese...wenn ich etwas erzähle oder von mir gebe sind es meine eigenen erfahrungen die ich erlebt habe, also brauche ich da auch nichts nachlesen...auf forenwissen geb ich wenig Nur Klassik ist Rassig! |
Autor: aNka Datum: 04.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es soll aber Leute geben, die einen bestimmten Beruf ausüben und deshalb schon wissen was sie da schreiben...wie im genannten Fall... und: wer nicht will, der hat schon. Ergo: manche lassen sich hier im Forum von Anwälten oder angehenden Anwälten Tipps geben, andere zahlen dafür - musst du selbst wissen, was dir lieber ist fürs gleiche Ergebnis :) Bearbeitet von: aNka am 04.10.2010 um 18:41:23 |
Autor: Gygax E30 Datum: 04.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Verwarnung, wieso sollte klar sein! Das du die ironie nicht verstehst rechtfertigt nicht deine Ausdrucksweise! Bearbeitet von: Gygax E30 am 04.10.2010 um 20:36:29 Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: Tunc Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habe es weder böse noch sonst in einer negativen form gemeint die angesprochenen leute fühlen sich nicht auf den schips getretten...aber ist ok...machen wir kein tara draus @anka bleib du bei deiner vorgehensweise und ich bei meiner :) wenn ich alles glauben würde wa sich in foren lese, dann gute nacht...ich musste hier einem TÜV-prüfer schon mal nachhelfen weil er echt kein plan hatte was er geredet hat(es ging um felgen)...soviel zu beruf und wissen was sie reden ich zahl übrigens für keinen anwalt :) im normalfall hast du recht, keine frage...aber das mit den dealern usw ist übertrieben, ich kenne mich da aus Nur Klassik ist Rassig! |
Autor: mb100 Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich frag Dich jetzt nicht, warum Du Dich auskennst, schau aber mal, ob ich ein Urteil für Dich find... Edit: So, in einem Anfall endloser Güte und Barmherzigkeit hab ich mal gesucht und drei exemplarische Urteile gefunden. Ich poste jetzt mal hier die Leitsätze; wenn Dir das nicht reicht, kann ich Dir auch die Urteile zuschicken (=> Mailadresse per PN). Eingangs: ich hab (auch wegen der allgemeinen Formulierung in meinem Spaß-Beitrag) allgemein nach der Besteuerung von Einkünften aus illegalen Geschäften gesucht. Im Endeffekt isses ja wirklich irgendwo egal, ob man die Kohle nun aus nem Auftragsmord, aus ner Bestechung, aus nem Hurenlohn (der Hurendienst war ja bis zur Einführung des ProstG zumindest sittenwidrig) oder aus Rauschgifthandeleien bekommt. Zitat: - und dass Bestechung auch net allzu legal ist, darüber sind wir uns doch einig, oder? - Zitat: - nun hatten wir also wirklich was mit Drogen - Zitat: Zugegeben: die Urteile sind net grad die Neuesten, aber sie sind vom obersten Finanzgericht und vom höchsten Gericht, das wir in der Bundesrepublik haben. Und die ändern ihre Rechtsprechung im Allgemeinen nicht so schnell. Und ich fand bzw. find dies geeigneter als irgendwelche kleinen Gerichte, die wirklich oftmals unterschiedlich urteilen. An Deiner Stelle würd ich also in Zukunft Buch darüber führen, wann ich wem welche Drogen verkauft hab. Kann viel Ärger und noch mehr Geld sparen (Achtung: die letzten beiden Sätze waren ironisch gemeint!) So nebenbei noch: in den vielen Jahren, in denen ich mich mit dieser wunderschönen (?????) Wissenschaft beschäftigt habe und beschäftige, habe ich unzählige Überraschungen erlebt und erlebe weiterhin ständig Überraschungen. Denn in der Juristerei gibt es nichts, was es nicht gibt. Und grad das macht diese Wissenschaft so wunderschön (!!!!!!!) Bearbeitet von: mb100 am 05.10.2010 um 18:32:35 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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