Muss man einen Ebay-Shop eröffnen ?
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Hallo Freunde,
ich bekomme günstig Sportauspuffe,Sportluftfilter und vieles mehr, da ein Kumpel einen Tuningladen eröffnet hat. Kann ich die Teile bei Ebay als Privat verkaufen oder ist es verboten wenn ich mehrere gleiche Artikel verkaufe ?
mfg
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Hallo Streetstylezz,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Muss man einen Ebay-Shop eröffnen ?"!
Gruß
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kannst du schon, nur irgendwann klopft dann das finanzamt an deine tür ;)
Jo, wie b-mw-323 schon sagte, kannste ärger bekommen. Les dir mal auf Ebay durch was der Unterschied zwischen einen Privaten und Gewerblichen Ebayer ist.
Ist schon ne Grauzone als Privater mehr als 2 Neuteile zu verkaufen.
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Ja musst du.Verkauf selber Neuteile bei ebay weil ich nebenbei noch ein Gewerbe laufen hab und dann ist es da Voraussetzung sich mit einem Gewerbe anzumelden dann kannste soviel verkaufen wie du willst.Allerdings muss man dazu sagen musste dann auch mehr an die abdrücken
"Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...."
Ersteller dieses Themas
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Aha
Als Privatverkäufer kann ich aber mehrere Gebrauchtteile verkaufen oder ?
Dann muss ich eben einen Ebay Shop eröffnen.
Zitat:
Als Privatverkäufer kann ich aber mehrere Gebrauchtteile verkaufen oder ?
(Zitat von: Streetstylezz)
So pauschal ausgedrückt auch nein.
Beispiel: wenn Du nur hin und wieder, also vier, fünf mal im Jahr unterschiedliche Dinge verkaufst (beispielsweise nen Laptop, ein Satz Radzierblenden, ne Starbucks City-Mug, zwei DVDs), dann sollte das noch unter "privat" laufen.
Wenn du immer wieder nur gebrauchte KFZ-Teile verkaufst, dann bist Du ganz schnell in der gewerblichen Schiene.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Als Privatverkäufer kann ich aber mehrere Gebrauchtteile verkaufen oder ?
(Zitat von: Streetstylezz)
So pauschal ausgedrückt auch nein.
Beispiel: wenn Du nur hin und wieder, also vier, fünf mal im Jahr unterschiedliche Dinge verkaufst (beispielsweise nen Laptop, ein Satz Radzierblenden, ne Starbucks City-Mug, zwei DVDs), dann sollte das noch unter "privat" laufen.
Wenn du immer wieder nur gebrauchte KFZ-Teile verkaufst, dann bist Du ganz schnell in der gewerblichen Schiene.
(Zitat von: mb100)
Ich kenn ein paar Leute, die Teile von Schlachtautos immer wieder als privater Verkäufer bei Ebay verscherbeln. Hatten bisher keine Probleme damit.
Die werden nur ziemlich schnell aufmerksam, wenn man 1. moderne Sachen und 2. oft hintereinander die gleichen (modernen) Dinge einstellt.
Wenn du da jetzt 20mal hintereinander alte Bücher vom Flohmarkt für nen Euro verkaufst, wirst du sicher nicht zur gewerblichen Anmeldung gezwungen werden - hätte ich sonst schon längst hinter mir :)
LG
Wenn einer Autos schlachtet und auf Ebay verkauft, handelt er im Sinne der Gewinnerbringung und das ist Gewerblich.
Beispiel war auf SternTV. Eine Frau hatte regelmßig die zu kleingewordenen Klamotten von ihren Kindern verkauft. Die dürfte schön fett Steuern nachzahlen und natürlich eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.
Klar geht das alles gut, solange es keinem Interessiert. Ebay wird schön von sich aus die Füsse still halten, aber wenn sich einer beschwert oder dich anscheisst, biste dran.
Hier die defenition von Ebay:
Zitat:
Privates Mitgliedskonto
Wählen Sie „privat“, wenn Sie ...
Artikel verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen.
Artikel nur für den persönlichen Gebrauch kaufen.
Zitat:
Gewerbliches Mitgliedskonto
Wählen Sie „gewerblich“, wenn Sie
Artikel verkaufen, die Sie ausschließlich für den Weiterverkauf erworben haben.
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf selbst hergestellt haben.
regelmäßig eine große Zahl von Artikeln verkaufen.
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht gekauft haben, um sie selbst zu nutzen.
ein Verkaufsagent sind.
Artikel für eigene geschäftliche Zwecke kaufen.
Nach § 15 II EStG handelt gewerblich, wer
- selbständig (also weisungsungebunden)
- nachhaltig (also nicht nur vorübergehend)
- unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- mit Gewinnerzielungsabsicht (also nicht aus Liebhaberei oder aus Gutmenschentum)
Dinge verkauft. (jetzt auf eBay angewandt)
aNKa, bei Deinen Schlachtkollegen könnte es durchaus mal sein, dass mal einer vom Finanzamt anklopft und nachfragt. Vielleicht nicht sofort bei einem Auto, bei dem die Verkäufe übers Jahr aufgeteilt werden (man kann es ja auch so organisieren, dass man nicht auffällt... ;-) ), aber wenn drei, vier Autos p.a. geschlachtet werden, dann schon. Selbständigkeit und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr is in dem Fall problemlos gegeben. In meinen Augen auch die Nachhaltigkeit. Da stellt sich halt die Frage mit der Häufigkeit und der Regelmäßigkeit der Verkäufe.
Etwas drehen könnte man eventuell an der Gewinnerzielungsabsicht. Alles nur mit einem Euro starten lassen, die Auktionen nachts um vier Uhr auslaufen lassen (also dann, wenn niemand mehr wach ist...), ... *gggggg*
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Hallo Freunde,
ich bekomme günstig Sportauspuffe,Sportluftfilter und vieles mehr, da ein Kumpel einen Tuningladen eröffnet hat. Kann ich die Teile bei Ebay als Privat verkaufen oder ist es verboten wenn ich mehrere gleiche Artikel verkaufe ?
mfg
(Zitat von: Streetstylezz)
du musst keinen Shop eröffnen, du musst dein Account als gewerblich anmelden
bei ebay schauen auch viele andere gewerbliche wie wer was verkauft,
lies dir die ebay Grundsätze durch dann weisst du alles was du wissen musst.
bei ebay kann jeder jeden anscheissen, ein Klick auf den Button : Artikel melden, dann auswählen Mitglied handelt gewerblich und der Rest kommt von alleine
Ich wollte da jetzt auch niemanden anstiften, zwar im Prinzip gewerblich zu verkaufen, sich aber als privat dort anzumelden :) Ich sag nur BISHER wurden die noch nicht erwischt und wer weiß, wie lang das noch gut geht. Ich würds mich auf jeden Fall nicht trauen...
Die Frage ist halt, wieviel mehr zahlt man denn als Gewerblicher bei Ebay?
Achja, und wie schon in nem Beitrag gesagt wurde: nen Shop musst du überhaupt nicht eröffnen, sondern dich nur als "gewerblich" anmelden.
Das Beispiel von latteBMW mit der Frau und den Klamotten der Kinder find ich ziemlich krass übertrieben..ich mein es ist schließlich nachvollziehbar, dass Kinder im Wachstum regelmäßig alle paar Monate neue Klamotten brauchen und man die alten dann eben weggibt/verkauft. Ich glaub, da gibts wesentlich schlimmere Vergehen, die geahndet werden sollten und nicht sowas.
Dass die dann gleich Steuern nachzahlen durfte und sogar noch wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde...da fehlen mir ein wenig die Worte.
Wenn ich hier in München teilweise gucke, welche "privaten Autoverkäufer" es gibt und die dann geschätzte 40 Autos aufm Hof stehen haben...interessiert hier irgendwie keine Sau.
Auf jeden Fall besser vorsichtig sein @Ebay, nicht dass dich dann doch mal einer ankackt und du hinterher das große Nachsehen hast...
LG
Der Staat is halt oftmals schnell dabei, wenn es um "Steuerhinterziehungen" geht. So mancher Drogenhändler hat nach seiner Verhandlung wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen. Eben weil er an seiner Drogenhandelei auch nen schönen Gewinn eingestrichen hat.
Aber gebt mal in Eurer Einkommensteuererklärung an, Ihr hättet 45.789 Euro Gewinn mit dem Handel von Heroin, 67.432 Euro mit dem Handel von Haschisch und 135.998 Euro Gewinn mit dem Handel von Speed gemacht. Oder Ihr hättet nen 295.488 Euro mit Auftragsmorden verdient. Könnt Ihr in beiden Fällen den Laden gleich dicht machen und die Zahnbürste suchen.
Vor allem: was sind die Einkünfte des Profikillers für Einkünfte? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit? Sonstige Einkünfte?
Wo wir schon dabei sind: wozu gehören eigentlich die Einkünfte einer Prostituierten? Sinds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Sonstige Einkünfte? Oder doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
SCNR, Matthias,
dessen Humor heut noch schwärzer, noch fieser und noch gemeiner ist als sonst - und der zur Zeit in ner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei tätig ist...
Bearbeitet von: mb100 am 02.10.2010 um 20:01:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
Zitat:
Der Staat is halt oftmals schnell dabei, wenn es um "Steuerhinterziehungen" geht. So mancher Drogenhändler hat nach seiner Verhandlung wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen. Eben weil er an seiner Drogenhandelei auch nen schönen Gewinn eingestrichen hat.
Aber gebt mal in Eurer Einkommensteuererklärung an, Ihr hättet 45.789 Euro Gewinn mit dem Handel von Heroin, 67.432 Euro mit dem Handel von Haschisch und 135.998 Euro Gewinn mit dem Handel von Speed gemacht. Oder Ihr hättet nen 295.488 Euro mit Auftragsmorden verdient. Könnt Ihr in beiden Fällen den Laden gleich dicht machen und die Zahnbürste suchen.
Vor allem: was sind die Einkünfte des Profikillers für Einkünfte? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit? Sonstige Einkünfte?
Wo wir schon dabei sind: wozu gehören eigentlich die Einkünfte einer Prostituierten? Sinds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Sonstige Einkünfte? Oder doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
SCNR, Matthias,
dessen Humor heut noch schwärzer, noch fieser und noch gemeiner ist als sonst - und der zur Zeit in ner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei tätig ist...
Bearbeitet von: mb100 am 02.10.2010 um 20:01:14
(Zitat von: mb100)
sorry aber was du babbelst ist ja mal der grösste mist, wenn man keine ahnung hat am besten mal die klappe halten! man labberst du n humbuck hier! ich lach mich hier grad echt kaputt über das was du schreibst
zum TE, du darfst im jahr ne bestimmte summe an nebenverdienst haben, habe das jedoch nicht grad im kopf wie hoch das war..jedoch wenn du mehr als 2-3artikel als neu verkaufen tust pro monat in ebay, musst du ein gewerblichen account bei ebay haben, ansonsten wirste eh angeschrieben von ihnen
manche haben hier echt kein plan und reden was sie hören oder irgendwo aufgeschnappt haben
und glaubt nicht alles was ihr im tv sehen tut...^^
Nur Klassik ist Rassig!
Zitat:
sorry aber was du babbelst ist ja mal der grösste mist, wenn man keine ahnung hat am besten mal die klappe halten! man labberst du n humbuck hier! ich lach mich hier grad echt kaputt über das was du schreibst
(Zitat von: Tunc)
Meinen letzten Satz hast Du gelesen
und verstanden?
Die Sache mit der Auftragskillerei war Spaß - ähnlich auch wie die übertriebenen Darstellungen bzgl. der Prostitution und der Drogen. Bei der Prostitution gibts - wenn sie denn "auf eigene Rechnung" arbeitet - tatsächlich zwei Ansichten: einmal sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG und einmal gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG. Wenn sie angestellt ist, dann sinds ganz klar Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Ham da mal (dank mir *gg*) in der Steuerrechts-Vorlesung drüber diskutiert.
Die Sache mit der Steuerhinterziehung bei BTM-Delikten stimmt. Wenn Du es durchprüfst: selbständige Arbeit ist gegeben, ebenso - wenn nicht nur ein- bis zwei mal im Jahr gehandelt wird - die Nachhaltigkeit, man beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und handelt i.d.R. auch mit Gewinnerzielungsabsicht. Davon, dass die Tätigkeit erlaubt sein muss, steht im EStG nix. Wir hatten die Diskussion mal auf der Arbeit (wie gesagt: Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei), und ich hab mal ein Urteil über genau so einen Fall gelesen. Wenn ich es (oder ein ähnlich gelagertes) wieder find, kann ichs Dir gern zukommen lassen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Der Staat is halt oftmals schnell dabei, wenn es um "Steuerhinterziehungen" geht. So mancher Drogenhändler hat nach seiner Verhandlung wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen. Eben weil er an seiner Drogenhandelei auch nen schönen Gewinn eingestrichen hat.
Aber gebt mal in Eurer Einkommensteuererklärung an, Ihr hättet 45.789 Euro Gewinn mit dem Handel von Heroin, 67.432 Euro mit dem Handel von Haschisch und 135.998 Euro Gewinn mit dem Handel von Speed gemacht. Oder Ihr hättet nen 295.488 Euro mit Auftragsmorden verdient. Könnt Ihr in beiden Fällen den Laden gleich dicht machen und die Zahnbürste suchen.
Vor allem: was sind die Einkünfte des Profikillers für Einkünfte? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit? Sonstige Einkünfte?
Wo wir schon dabei sind: wozu gehören eigentlich die Einkünfte einer Prostituierten? Sinds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Sonstige Einkünfte? Oder doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
SCNR, Matthias,
dessen Humor heut noch schwärzer, noch fieser und noch gemeiner ist als sonst - und der zur Zeit in ner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei tätig ist...
Bearbeitet von: mb100 am 02.10.2010 um 20:01:14
(Zitat von: mb100)
sorry aber was du babbelst ist ja mal der grösste mist, wenn man keine ahnung hat am besten mal die klappe halten! man labberst du n humbuck hier! ich lach mich hier grad echt kaputt über das was du schreibst
(Zitat von: Tunc)
Oh Mann...dass das absolute Ironie von ihm war, hat wohl jemand nicht ganz verstanden, was?
Und wenn sich jemand in rechtlichen Sachen auskennt, dann ist das mb100...also nicht einfach "loslabbern" und selbst "Humbuck" erzählen, sondern beim Thema bleiben :)
Schau mal in seine anderen Beiträge, dann weißt du, dass er Ahnung von dem hat, wovon er redet!
Mit dieser gewerblichen Aussage hast du meines Erachtens allerdings recht...hatte auch irgendwie sowas im Kopf, dass so und soviele neue Artikel pro Monat/Jahr was auch immer das war irgendwann nur noch gewerblich verkauft werden dürfen.
Guten Tag,
ich habe mir jetzt nicht alle Post's durchgelesen aber da ich selbst beim Finanzamt arbeite kann ich dir (und allen anderen) sagen, dass das auf jeden Fall gewerblich ist.
Melde das einfach (gewerblich) an. Das ist zwar eine Menge Papierkram's, allerdings erstparst du dir so eine Menge Ärger und Geld, denn es gibt mittlerweile eigene Abteilungen, die darauf spezialisiert sind, so etwas (gerade bei eBay!) aufzudecken!
Liebe Grüße
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 03.10.2010 um 10:51:44
I ♥ Oliver Kahn
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
ok, das es ironie war muss ich ehrlich zugeben habe ich in meinem ''blauen'' zustand nicht gemerkt :D
aber das drogendealer nach dem erwischen danach vom finanzamt zur kasse gebeten werden, wäre mir neu...
das mit dem horizontalem gewerbe kenne ich :D
@anka
ich glaube nicht alles was ich lese...wenn ich etwas erzähle oder von mir gebe sind es meine eigenen erfahrungen die ich erlebt habe, also brauche ich da auch nichts nachlesen...auf forenwissen geb ich wenig
Nur Klassik ist Rassig!
Zitat:
ich glaube nicht alles was ich lese...wenn ich etwas erzähle oder von mir gebe sind es meine eigenen erfahrungen die ich erlebt habe, also brauche ich da auch nichts nachlesen...auf forenwissen geb ich wenig
(Zitat von: Tunc)
Es soll aber Leute geben, die einen bestimmten Beruf ausüben und deshalb schon wissen was sie da schreiben...wie im genannten Fall...
und: wer nicht will, der hat schon. Ergo: manche lassen sich hier im Forum von Anwälten oder angehenden Anwälten Tipps geben, andere zahlen dafür - musst du selbst wissen, was dir lieber ist fürs gleiche Ergebnis :)
Bearbeitet von: aNka am 04.10.2010 um 18:41:23
Zitat:
Zitat:
Der Staat is halt oftmals schnell dabei, wenn es um "Steuerhinterziehungen" geht. So mancher Drogenhändler hat nach seiner Verhandlung wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen. Eben weil er an seiner Drogenhandelei auch nen schönen Gewinn eingestrichen hat.
Aber gebt mal in Eurer Einkommensteuererklärung an, Ihr hättet 45.789 Euro Gewinn mit dem Handel von Heroin, 67.432 Euro mit dem Handel von Haschisch und 135.998 Euro Gewinn mit dem Handel von Speed gemacht. Oder Ihr hättet nen 295.488 Euro mit Auftragsmorden verdient. Könnt Ihr in beiden Fällen den Laden gleich dicht machen und die Zahnbürste suchen.
Vor allem: was sind die Einkünfte des Profikillers für Einkünfte? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit? Sonstige Einkünfte?
Wo wir schon dabei sind: wozu gehören eigentlich die Einkünfte einer Prostituierten? Sinds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Sonstige Einkünfte? Oder doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
SCNR, Matthias,
dessen Humor heut noch schwärzer, noch fieser und noch gemeiner ist als sonst - und der zur Zeit in ner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei tätig ist...
Bearbeitet von: mb100 am 02.10.2010 um 20:01:14
(Zitat von: mb100)
sorry aber was du babbelst ist ja mal der grösste mist, wenn man keine ahnung hat am besten mal die klappe halten! man labberst du n humbuck hier! ich lach mich hier grad echt kaputt über das was du schreibst
zum TE, du darfst im jahr ne bestimmte summe an nebenverdienst haben, habe das jedoch nicht grad im kopf wie hoch das war..jedoch wenn du mehr als 2-3artikel als neu verkaufen tust pro monat in ebay, musst du ein gewerblichen account bei ebay haben, ansonsten wirste eh angeschrieben von ihnen
manche haben hier echt kein plan und reden was sie hören oder irgendwo aufgeschnappt haben
und glaubt nicht alles was ihr im tv sehen tut...^^
(Zitat von: Tunc)
Verwarnung, wieso sollte klar sein! Das du die ironie nicht verstehst rechtfertigt nicht deine Ausdrucksweise!Bearbeitet von: Gygax E30 am 04.10.2010 um 20:36:29
Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
ich habe es weder böse noch sonst in einer negativen form gemeint
die angesprochenen leute fühlen sich nicht auf den schips getretten...aber ist ok...machen wir kein tara draus
@anka
bleib du bei deiner vorgehensweise und ich bei meiner :)
wenn ich alles glauben würde wa sich in foren lese, dann gute nacht...ich musste hier einem TÜV-prüfer schon mal nachhelfen weil er echt kein plan hatte was er geredet hat(es ging um felgen)...soviel zu beruf und wissen was sie reden
ich zahl übrigens für keinen anwalt :)
im normalfall hast du recht, keine frage...aber das mit den dealern usw ist übertrieben, ich kenne mich da aus
Nur Klassik ist Rassig!
Zitat:
im normalfall hast du recht, keine frage...aber das mit den dealern usw ist übertrieben, ich kenne mich da aus
(Zitat von: Tunc)
Ich frag Dich jetzt nicht, warum Du Dich auskennst, schau aber mal, ob ich ein Urteil für Dich find...
Edit:
So, in einem Anfall endloser Güte und Barmherzigkeit hab ich mal gesucht und drei exemplarische Urteile gefunden. Ich poste jetzt mal hier die Leitsätze; wenn Dir das nicht reicht, kann ich Dir auch die Urteile zuschicken (=> Mailadresse per PN).
Eingangs: ich hab (auch wegen der allgemeinen Formulierung in meinem Spaß-Beitrag) allgemein nach der Besteuerung von Einkünften aus illegalen Geschäften gesucht. Im Endeffekt isses ja wirklich irgendwo egal, ob man die Kohle nun aus nem Auftragsmord, aus ner Bestechung, aus nem Hurenlohn (der Hurendienst war ja bis zur Einführung des ProstG zumindest sittenwidrig) oder aus Rauschgifthandeleien bekommt.
Zitat:
1. BFH NJW 2000, S. 2918 - also der Bundesfinanzhof (und nicht irgendein Amtsgericht aus Hintertupfing):
1. Einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind sonstige Einkünfte i.S.
von § 22 Nr. 3 EStG.
2. Das Zurückzahlen von - gem. § 22 Nr. 3 EStG als sonstige wiederkehrende Einkünfte
steuerpflichtigen - Bestechungsgeldern in einem späteren Veranlagungszeitraum ist im
Abflusszeitpunkt in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen. Das Verlustausgleichs- und
Verlustabzugsverbot des § 22 Nr. 3 S. 3 EStG steht nicht entgegen.
- und dass Bestechung auch net allzu legal ist, darüber sind wir uns doch einig, oder? -
Zitat:
2. BFH NJW 2000, S. 3085 - ebenfalls wieder der Bundesfinanzhof
Einkünfte aus einen gemeinschaftlich betriebenen Rauschgifthandel sind als Einkünfte der
Beteiligten aus einer Mitunternehmerschaft (GbR) steuerbar. Führen die Beteiligten über den
Rauschfgifthandel nicht Buch, sind die Einkünfte durch Schätzung auf der Basis eines
Betriebsvermögensvergleichs nach §§ 4I, 5I EStG zu ermitteln.
- nun hatten wir also wirklich was mit Drogen -
Zitat:
3. BVerfG DStRE 1997, 273 - nun mal das Bundesverfassungsgericht.
Zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von entgegen einem
gesetzlichen Verbot erzielten Einkünften
1. § 40 AO stellt grundsätzlich klar, daß jedes Handeln, das den Tatbestand eines
Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, der Besteuerung unterliegt. Unerheblich ist danach
nicht nur, ob es gegen ein Strafgesetz verstößt, sondern auch, ob es gegen ein sonstiges
gesetzliches Ge- oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
2. Die unterschiedliche Durchsetzbarkeit der Steuerpflicht strafbarer Handlungen beruht
offensichtlich nicht auf strukturellen Mängeln der gesetzlichen Regelungen, sondern auf der
fehlenden Rechtstreue der Steuerschuldner.
Zugegeben: die Urteile sind net grad die Neuesten, aber sie sind vom obersten Finanzgericht und vom höchsten Gericht, das wir in der Bundesrepublik haben. Und die ändern ihre Rechtsprechung im Allgemeinen nicht so schnell. Und ich fand bzw. find dies geeigneter als irgendwelche kleinen Gerichte, die wirklich oftmals unterschiedlich urteilen. An Deiner Stelle würd ich also in Zukunft Buch darüber führen, wann ich wem welche Drogen verkauft hab. Kann viel Ärger und noch mehr Geld sparen (
Achtung: die letzten beiden Sätze waren ironisch gemeint!)
So nebenbei noch: in den vielen Jahren, in denen ich mich mit dieser wunderschönen (?????) Wissenschaft beschäftigt habe und beschäftige, habe ich unzählige Überraschungen erlebt und erlebe weiterhin ständig Überraschungen. Denn in der Juristerei gibt es nichts, was es nicht gibt. Und grad das macht diese Wissenschaft so wunderschön (!!!!!!!)
Bearbeitet von: mb100 am 05.10.2010 um 18:32:35
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"