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Beitrag von: GreatestE39 Date: 01.10.2010 Thema: Waschstrassen AGB Klage ---------------------------------------------------------- servus leute, also folgendes hat sich bei mir zugetragen.... eine woche nach dem ich beim beulendoc war und der mein wagen gründlich begutachtet hat nach dem er zwei beulen rausgenommen hat, bin ich in eine waschstrasse reingefahren und resultat...: drei beulen auf felgenhöhe auf der beifahrersseite...!!!! die felgenreiniger sind nämlich nicht an die felgen sondern an die türen ran und haben die ordentlich polliert. ich gleich rein zum personal schaden aufgenommen nach dem er mit seinem chef telefoniert hat und habe auch alles schön festgehalten und unterschreiben lassen. das ganze ging erst mal par mal hin und her mit der versicherung die es abgelehnt haben den schaden zu regulieren. grund hierfür war mein fahrzeug sei tiefergelegt. habe aber nur das m packet welches ich vorher mit meinem 523er auch schon hatte und ich bin mit beiden fahrzeugen immer wieder mal in waschstrassen rein, noch nie was passiert. ich zum freundlichen und hab mir schriftlich ausstellen lassen, daß mein fahrzeug keine komponenten verbaut haben die vom hersteller abweichen. einegschickt und siehe da, noch eine ablehnung. grund diesmal, die AGB hätte der tankstelleninhaber ausgeweitet von den normalen 11cm bodenfreiheit auf 20cm!!! bin nun kurz davor einen gerichtstermin wahrzunehmen und wollte mal eure meinung dazu hören.... habt ihr ähnliches schon erlebt? was denkt ihr von der sache? mit 20cm kann der ja nur noch SUV fahrzeuge reinigen lassen und angeblich soll bei tiefergelgten fahrzeugen das personal den wagen manuell durchführen und das fahrzeug muss vorher angemeldet werden... das ist doch dummheit.. habt ihr je einen der sein AMG, S LINE, M PACKET oder Porsche vom personal in die waschstrasse führen lassen??? gruss und freu mich auf eure anregungen Bearbeitet von: Gygax E30 am 03.10.2010 um 11:23:07 Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: SixpackBMW Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, miese Geschichte, sag ich dir. Normalerweise sollten doch die AGBs gelten, die zum Zeitpunkt deines Waschvorgangs gültig waren. Die können doch nicht einfach die AGBs nach ihrem belieben ändern und sich das so anpassen, dass ihnen im Fall eines Schadens nichts passiert. Und soetwas auf 20 cm zu beschränken ist ja nur noch bescheuert. Soll man jetzt mit nem LKW in die Waschanlage fahren oder wie? Lust auf einen Mitflug in einem Motor-, Ultraleicht-, oder Segelflugzeug? Einfach anschreiben! |
Autor: GreatestE39 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ach ich glaub das eh nicht das da die AGB schon standen... der meinte wohl laut versicherung die wären par tage oder wochen davor erst angebracht worden an der kasse aber dann sollte man selbst wenn das stimmt an der kasse darauf hingewiesen werden.... hab mich mit dem thema so sehr beschäftgit das ich skeptisch wurde und bin nochmal mit dem wagen in eine waschstr von aral gefahren (mache ich eigentlich nie aber da war ich eben damals auswärts unetrwegs) und siehe da alles blitzblank und die felgenreiniger haben das getan wozu sie da sind, felgen reinigen.... Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: Kingm40 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ab zum Anwalt und dort ausgiebig beraten lassen. Der wird als erstes mal überprüfen, ob die AGB´s überhaupt Vertragsbestandteil waren. AGB´s sind nämlich nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages, nur weil es sie gibt, sondern müssen ausdrücklich als Vertragsbestandteil deklariert sein und das bereits in der Angebots-Phase. Außerdem müssen sie zugänglich sein. Wenn sie Bestandteil sind, wird natürlich die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heran gezogen. Nachträgliche Änderungen sind selbstverständlich ungültig (wäre ja eine einseitige Änderung des Vertrages, was nicht möglich ist). Hat man die richtige Fassung vor sich liegen, sitzt man als Konsument noch lange nicht am kürzeren Ast. AGB´s dürfen keine Sittenwidrige oder sogar widerrechtliche Bestimmungen beinhalten. Und, was besonders wichtig und in deinem Fall eventuell zum Tragen kommt, .... KEINE UNÜBLICHEN ODER NICHT ZU ERWARTENDE REGELUNGEN .... Was unüblich oder nicht zu erwarten ist, ist natürlich eine Streitfrage. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: ad92 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte letztens auch so einen ähnlichen Vorfall in der Waschstraße.. Mit Vaters Auto durch die Waschstraße und beim rausfahren waren plötzlich die eigentlich hochglänzenden Felgen weiß!!Ist mir jedoch zu spät aufgefallen und da habe ichs sein lassen zurückzufahren..Mit sämtlichen Polituren dran rumgeschrubbt und nach 3 Stunden sahen sie dann wieder aus wie neu..Ich stand kurz davor die Felgen abzuschleifen und neu zu polieren.. |
Autor: GreatestE39 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- die vertragslage is mir ansich schon klar und beim anwalt war ich schon, hab ja bald einen gerichtstermin warte nur noch auf den termin wann es sein soll.... ich wollte nur mal feedback sammeln und eventuell wenn einer von euch sowas schon erlebt hat tipps mitnehmen... der anwalt ist zwar gut, aber wer weis vllt gibts was woran er da nciht denkt.... Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: GreatestE39 Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- die vertragslage is mir ansich schon klar und beim anwalt war ich schon, hab ja bald einen gerichtstermin warte nur noch auf den termin wann es sein soll.... ich wollte nur mal feedback sammeln und eventuell wenn einer von euch sowas schon erlebt hat tipps mitnehmen... der anwalt ist zwar gut, aber wer weis vllt gibts was woran er da nciht denkt.... Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: Nicore Datum: 01.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Beileid! Lies Dir mal meienn Thread durch: Waschanlage Lackschaden, Versicherung zickt BMW Team Oberhavel |
Autor: GreatestE39 Datum: 02.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also habe mit meinem anwalt tel und der meinte es siehe schlecht aus wobei ich wiederrum aus dem internet fälle gefunden habe wo die gerichte für den kläger gesprochen haben in ähnlichen und gleichen fällen.... icih glaub ich suche mir einen neuen....:( Only TÜV Can Judge Me:-))) |
Autor: Tunc Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: naja,da biste selber schuld...man fährt mit polierten felgen auch durch keine waschstrasse! hätte dir dein polierer deines vertrauens sagen sollen! ich bin selber felgeninstandsetzer, hatte oft mal kunden an der waschstrasse die ich aufgeklärt habe das man mit polierten felgen keine felgenwäsche in anspruch nimmt, naja die wenigsten hatten auf mich gehört und am ende waren einige sauere kunden dabei...aber wer nicht hört muss eben fühlen...dein abkotzen kann ich von daher nicht verstehen, da du selber schuld bist zum TE,war es eine portalwaschanlage oder durchganswaschanlage? bei portalwaschanlagen die man zb an tankstellen findet, sind sensoren angebracht, die erkennen wo deine felgen sitzen und dementsprechend sich platzieren! bei durchgangswaschstrassen gibt es das nicht, aber mit nem m-fahrwerk sollte sowas nicht passieren, jedoch können die bürsten keine dellen erzeugen habe selber 3 jahre an der waschstrasse meines besten freundes gearbeitet, und meine fahrzeuge wo tiefer als ein m-fahrwerk sind, immer dort gewaschen und hatte nie probleme wenn es eine portalwaschanlage ist, verklag ihn, deine chancen stehen gut Nur Klassik ist Rassig! |
Autor: ad92 Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich habe die Felgen selber poliert, schon von Anfang an ;-) Und das Auto ist schon öfters durch die Waschstraße gefahren mit dem Felgenzustand ohne dass etwas passiert war.. |
Autor: Tunc Datum: 03.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei polierten felgen sollte man keinen felgenreiniger benutzen....dies war wohl der fall in der besagten waschstrasse meine polieten felgen hatte der besuch in der waschstrasse auch nie gejuckt, wobei wir keine extra felgenbürsten haben sondern nur ne manuelle felgenwäsche... Nur Klassik ist Rassig! |
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