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bald xenon ohne ALWR/SWRA!? - Geplaudere

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Beitrag von: bree.sx
Date: 04.08.2010
Thema: bald xenon ohne ALWR/SWRA!?
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hella will xenonscheinwerfer herstellen, die keine automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferwaschanlage brauchen - damit eintragungsfrei sind.

hab neulich in einer alten autobild den artikel dazu gelesen: Klick

google bringt mir gerade noch nix neues, jemand schon mehr infos dazu - gibts das mitlerweile schon, kosten!?

gruß ;)




Antworten:
Autor: Rockstar81
Datum: 04.08.2010
Antwort:
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sollten die nicht lieber mehr an LED technik arbeiten?

im großen und ganzen ist das doch wesentlich effizienter
Autor: ThaFreak
Datum: 05.08.2010
Antwort:
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Ist ne interessante Sache.

Wird vor allem bei Kleinwagen interessanter werden.


Bin dann mal gespannt, wenn es die Systeme zugelassen gibt, die ersten Leute meinen, dass ihre ebay-Xenon-Kits dann auch so erlaubt sind ;)


Autor: marueg
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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Jungs, da wird nicht mit einem Wort erwähnt, daß es sich um ein Nachrüstsystem handeln könnte.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: oOFaCeOo
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Jungs, da wird nicht mit einem Wort erwähnt, daß es sich um ein Nachrüstsystem handeln könnte.

(Zitat von: marueg)





Richtig !!


Vielmehr ist dies zu lesen:

Zitat:

Zu welchem Preis das neue Licht am Ende angeboten wird, hängt von der Kalkulation der Autohersteller ab. Interesssant ist es vor allem für Klein- und Kompaktwagen.



Und dies klingt eher nach "Ab Werk"




Worauf sich diese Aussage begründet,

Zitat:

...die keine automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferwaschanlage brauchen - damit eintragungsfrei sind.



ist mir schleierhaft.

Bearbeitet von: oOFaCeOo am 06.08.2010 um 00:54:41

Bearbeitet von: oOFaCeOo am 06.08.2010 um 00:55:06
Autor: kara_325i
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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Zitat:




Worauf sich diese Aussage begründet,

Zitat:

...die keine automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferwaschanlage brauchen - damit eintragungsfrei sind.



ist mir schleierhaft.



(Zitat von: oOFaCeOo)





Diese Aussage bezieht sich darauf, das der Lichtstrom unter 2000 Lumen bleibt und scheinbar nicht so Hell wird, das mann die SWRA und LWR braucht.
Zitat:

Weil der Lichtstrom unterhalb von 2000 Lumen bleibt, kommt das Billig-Xenonlicht ohne die sonst gesetzlich vorgeschriebene Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerfer-Reinigungsanlage aus.
M-Federn 316Ti Compact, Bremsanlage 316Ti Sättel und Halter, Abblendbarer Innenspiegel mit Ambientebeleuchtung, originaler Compact M-Paket Dachkanntenspoiler
Autor: XT-Fabi
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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... und ich dachte, dass die Xenon-Scheinwerfer die Reinigungsanlage brauchen, weil sie sich nicht genug aufheizen, um bei Schneefall den sich bildenen Schneebelag wegzuschmelzen.
Gruss, Fabi
Autor: oOFaCeOo
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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Die Reinigungsanlage wird benötigt, weil das Licht durch Staub und Dreck auf den Scheinwerfern gebrochen wird. Die Blendwirkung für andere Verkerhrsteilnehmer ist dann höher, und bei Xenon ist das natürlich doppelt unangenehm.
Autor: bree.sx
Datum: 06.08.2010
Antwort:
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das nachrüsten nicht erwähnt wird stimmt natürlich :D aber ich denke dass würde auch seine abnehmer finden !
Autor: oOFaCeOo
Datum: 07.08.2010
Antwort:
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Würde es. Wobei die letztendliche Lichtausbeute interessant wäre.

Ehrlich gesagt halte ich das Ganze für ein erlaubtes, Low-Budget Xenon ab Werk.

Mag vielleicht für Kleinwagen-Käufer was feines sein, aber wer von uns würde sich
JETZT einen neuen BMW mit diesem Mist-Xenon holen, und dann wieder hinter-
her neidisch auf die dicken 5er mit 1A Xenon schauen?

Also wenn dann richtig.

Bearbeitet von: oOFaCeOo am 07.08.2010 um 00:17:44
Autor: bree.sx
Datum: 07.08.2010
Antwort:
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nein da hast du recht, würde man nicht. aber ich würde es mir sofort holen um die umrüstung auf ALWR und SRA zu umgehen!
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 07.08.2010
Antwort:
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Ich kann mich erinnern bei meinem Hausarzt vor einigen Woche einen Artikel gelesen zu haben bei dem es um das gleiche ging!
So wie ich den Artikel verstanden habe, gibt es das Kit zum nachrüsten!!
Autor: daniel.krueger
Datum: 07.08.2010
Antwort:
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Wenn ich das so lese, dann stellt sich mir ehrlich gesagt die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Teile ohne SWRA und ALWR zulässig sein sollen, denn nach meinem Kenntnisstand gilt die gesetzliche Regelung für alle Scheinwerfer mit Gasentladungslampen gleichermaßen.




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