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Schadensregulierung Privathaftpflicht - Geplaudere

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Beitrag von: balaika
Date: 15.02.2010
Thema: Schadensregulierung Privathaftpflicht
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Folgendes Problem:

Die Privathaftpflicht eines bekannten will nach monatelangem hin und her nun doch einen Schaden an meinem Tacho übernehmen. Nun kenne ich es so, dass entweder direkt mit einer Werkstatt abgerechnet wird oder das Geld direkt an den Geschädigten geht -nach Kostenvoranschlag ohne MwSt.

Kann sich eine Versicherung weigern das Geld an den geschädigten zu überweisen und darauf bestehen direkt mit der Werkstatt abzurechnen?


Antworten:
Autor: Craysor
Datum: 15.02.2010
Antwort:
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nein, kann die versicherung nicht.
Autor: kuranyi23
Datum: 15.02.2010
Antwort:
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Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen, Betrag ohne MwSt wird ausbezahlt.
Wenn du es machen lässt kannst du die Rechung später nachreichen, bekommst dann die MwSt ausbezahlt.
Gruß Thomas




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Ende des Themas

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