Folgendes Problem:
Die Privathaftpflicht eines bekannten will nach monatelangem hin und her nun doch einen Schaden an meinem Tacho übernehmen. Nun kenne ich es so, dass entweder direkt mit einer Werkstatt abgerechnet wird oder das Geld direkt an den Geschädigten geht -nach Kostenvoranschlag ohne MwSt.
Kann sich eine Versicherung weigern das Geld an den geschädigten zu überweisen und darauf bestehen direkt mit der Werkstatt abzurechnen?