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Bundeswehr- Miete und Kredit Fragen - Geplaudere

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Beitrag von: XtoX
Date: 24.11.2009
Thema: Bundeswehr- Miete und Kredit Fragen
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Hi zusammen

Ich hab von der BW nen Einberufungsbescheid bekommen, dass ich am 04.01.10 eigezogen werde.
Ich hab folgende fragen an euch:

Ich wohne seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, bin aber nicht im Mietvertrag vermerkt, aber beim Rathaus auf diese Adresse gemeldet. Übernimmt die BW die Miete? Wenn ja zu welchem Anteil?

Zweite Frage. Ich habe vor kurzem ein Finanzierungsvertrag für einen TV abgeschlossen und zahl da monatlich 200 Euro. Wird die Finanzierung, solange ich in der BW bin, still gelegt? Sonst könnt ich mir von dem Sold ja gar nichts mehr leisten, wenn ich da weiterhin monatlich 200 Euro zahlen muss.

Danke für Eure Antworten

Gruß Alex


Antworten:
Autor: shiddy
Datum: 24.11.2009
Antwort:
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bundeswehrforum.de

soldatentreff.de


Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)
Autor: angry81
Datum: 24.11.2009
Antwort:
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Zitat:


bundeswehrforum.de

soldatentreff.de


Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)

(Zitat von: shiddy)




super beitrag...
Autor: tobibeck80
Datum: 24.11.2009
Antwort:
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Die Finanzierung bekommst du nicht übernommen, ist ehrlich gesagt nicht der Bundeswehr ihr Problem.

Wegen der Miete rufst du am besten NICHT in deiner Kaserne an, sondern bei deiner zuständigen Wehrbereichsverwaltung.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: LatteBMW
Datum: 24.11.2009
Antwort:
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Zitat:




Ich wohne seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, bin aber nicht im Mietvertrag vermerkt, aber beim Rathaus auf diese Adresse gemeldet. Übernimmt die BW die Miete? Wenn ja zu welchem Anteil?

(Zitat von: XtoX)





Nein, Du mu0t im Mietvertrag stehen. Am besten mal mit dem Vermieter reden ob er deinen Namen reinsetzt, dann übernimmt zu 99% der Bund deine Kaltmiete. Mußt aber 1/2 oder sogar 1 Jahr Hauptmieter sein



Zitat:




Zweite Frage. Ich habe vor kurzem ein Finanzierungsvertrag für einen TV abgeschlossen und zahl da monatlich 200 Euro. Wird die Finanzierung, solange ich in der BW bin, still gelegt? Sonst könnt ich mir von dem Sold ja gar nichts mehr leisten, wenn ich da weiterhin monatlich 200 Euro zahlen muss.

(Zitat von: XtoX)





Das mußt Du mit den Kreditgeber klären, ob Du die Raten kürzen kannst. Mach dir aber nicht allzuviel Hoffnung, denn Du weißt bestimmt nicht erst seit gestern das zum Bund mußt



P.S.: www.soldatentreff.de ist echt zu empfehlen

Bearbeitet von: LatteBMW am 24.11.2009 um 22:59:11
Autor: Opern Geist
Datum: 24.11.2009
Antwort:
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hallo

da alles andere ja schon genannt wurde

kann ich dir das hier noch empfehlen

http://www.aganauten.de/

gruss
Autor: Nicore
Datum: 25.11.2009
Antwort:
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Also das wird nix... :)

Die Wohnung muss mindestens 1/2 Jahr auf Dich angemeldet sein.
Private Finanzierungen sind nicht deren Problem.
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 25.11.2009
Antwort:
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wenn es eine geräte finanzierung war über nen händler hast du schlechte karten, wenn es über eine bank war kann man ja die laufzeit verlängern
Autor: shgfa
Datum: 25.11.2009
Antwort:
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Als Wehrdienstleistender kannst Du beantragen, dass der Kredit für die Dauer des allgemeinen Wehrdienstes gestundet wird und dann kannst Du beantragen, dass die Bundeswehr, bzw. die WBV die Kosten für die Stundung übernimmt.

Setz Dich einfach mal mit dem für Dich zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung.
Die Nummer und Adresse von dem gibt Dir Dein zuständiges Kreiswehrersatzamt.

In Deiner zukünftigen Einheit brauchst Du auf jedenfall nicht anrufen, die werden mit Sicherheit noch nichtmal wissen, dass Du zu denen kommen wirst im Januar.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: shiddy
Datum: 25.11.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


bundeswehrforum.de

soldatentreff.de


Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)

(Zitat von: shiddy)




super beitrag...

(Zitat von: angry-playboy)





Ist es deiner Meinung nach dumm auf eine Quelle zu verweisen, die wesentlich seriöser und hilfreicher ist als ein Autoforum? Na dann...
Autor: schnitte09
Datum: 09.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


(Zitat von: XtoX)





Nein, Du mu0t im Mietvertrag stehen. Am besten mal mit dem Vermieter reden ob er deinen Namen reinsetzt, dann übernimmt zu 99% der Bund deine Kaltmiete. Mußt aber 1/2 oder sogar 1 Jahr Hauptmieter sein

Zitat:



(Zitat von: XtoX)




Bearbeitet von: LatteBMW am 24.11.2009 um 22:59:11

(Zitat von: LatteBMW)




Gilt das mit Übernahme der Kaltmiete seitens der BW nur bei Grundwehrdienstleistenden oder auch für SaZ?
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Autor: LatteBMW
Datum: 09.02.2010
Antwort:
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Hahaha, hab ich gelacht. Schonmal drüber nachgedacht, WARUM Wehrdienstleistende eine Unterstützung bekommen??

Also zu deiner Frage: Natürlich NICHT




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Ende des Themas

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