Bundeswehr- Miete und Kredit Fragen
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
München
Deutschland
125 Beiträge
Hi zusammen
Ich hab von der BW nen Einberufungsbescheid bekommen, dass ich am 04.01.10 eigezogen werde.
Ich hab folgende fragen an euch:
Ich wohne seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, bin aber nicht im Mietvertrag vermerkt, aber beim Rathaus auf diese Adresse gemeldet. Übernimmt die BW die Miete? Wenn ja zu welchem Anteil?
Zweite Frage. Ich habe vor kurzem ein Finanzierungsvertrag für einen TV abgeschlossen und zahl da monatlich 200 Euro. Wird die Finanzierung, solange ich in der BW bin, still gelegt? Sonst könnt ich mir von dem Sold ja gar nichts mehr leisten, wenn ich da weiterhin monatlich 200 Euro zahlen muss.
Danke für Eure Antworten
Gruß Alex
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo XtoX,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bundeswehr- Miete und Kredit Fragen"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 30.10.2008
Fulda
Deutschland
21 Beiträge
bundeswehrforum.de
soldatentreff.de
Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)
Zitat:
bundeswehrforum.de
soldatentreff.de
Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)
(Zitat von: shiddy)
super beitrag...
Die Finanzierung bekommst du nicht übernommen, ist ehrlich gesagt nicht der Bundeswehr ihr Problem.
Wegen der Miete rufst du am besten NICHT in deiner Kaserne an, sondern bei deiner zuständigen Wehrbereichsverwaltung.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Zitat:
Ich wohne seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, bin aber nicht im Mietvertrag vermerkt, aber beim Rathaus auf diese Adresse gemeldet. Übernimmt die BW die Miete? Wenn ja zu welchem Anteil?
(Zitat von: XtoX)
Nein, Du mu0t im Mietvertrag stehen. Am besten mal mit dem Vermieter reden ob er deinen Namen reinsetzt, dann übernimmt zu 99% der Bund deine Kaltmiete. Mußt aber 1/2 oder sogar 1 Jahr Hauptmieter sein
Zitat:
Zweite Frage. Ich habe vor kurzem ein Finanzierungsvertrag für einen TV abgeschlossen und zahl da monatlich 200 Euro. Wird die Finanzierung, solange ich in der BW bin, still gelegt? Sonst könnt ich mir von dem Sold ja gar nichts mehr leisten, wenn ich da weiterhin monatlich 200 Euro zahlen muss.
(Zitat von: XtoX)
Das mußt Du mit den Kreditgeber klären, ob Du die Raten kürzen kannst. Mach dir aber nicht allzuviel Hoffnung, denn Du weißt bestimmt nicht erst seit gestern das zum Bund mußt
P.S.:
www.soldatentreff.de ist echt zu empfehlen
Bearbeitet von: LatteBMW am 24.11.2009 um 22:59:11
Also das wird nix... :)
Die Wohnung muss mindestens 1/2 Jahr auf Dich angemeldet sein.
Private Finanzierungen sind nicht deren Problem.
BMW Team Oberhavel
wenn es eine geräte finanzierung war über nen händler hast du schlechte karten, wenn es über eine bank war kann man ja die laufzeit verlängern
Als Wehrdienstleistender kannst Du beantragen, dass der Kredit für die Dauer des allgemeinen Wehrdienstes gestundet wird und dann kannst Du beantragen, dass die Bundeswehr, bzw. die WBV die Kosten für die Stundung übernimmt.
Setz Dich einfach mal mit dem für Dich zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung.
Die Nummer und Adresse von dem gibt Dir Dein zuständiges Kreiswehrersatzamt.
In Deiner zukünftigen Einheit brauchst Du auf jedenfall nicht anrufen, die werden mit Sicherheit noch nichtmal wissen, dass Du zu denen kommen wirst im Januar.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 30.10.2008
Fulda
Deutschland
21 Beiträge
Zitat:
Zitat:
bundeswehrforum.de
soldatentreff.de
Einfach dort mal nachfragen oder direkt vor Ort anrufen. (Deine zukünftige Kaserne)
(Zitat von: shiddy)
super beitrag...
(Zitat von: angry-playboy)
Ist es deiner Meinung nach dumm auf eine Quelle zu verweisen, die wesentlich seriöser und hilfreicher ist als ein Autoforum? Na dann...
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Zitat:
Zitat:
(Zitat von: XtoX)
Nein, Du mu0t im Mietvertrag stehen. Am besten mal mit dem Vermieter reden ob er deinen Namen reinsetzt, dann übernimmt zu 99% der Bund deine Kaltmiete. Mußt aber 1/2 oder sogar 1 Jahr Hauptmieter sein
Zitat:
(Zitat von: XtoX)
Bearbeitet von: LatteBMW am 24.11.2009 um 22:59:11
(Zitat von: LatteBMW)
Gilt das mit Übernahme der Kaltmiete seitens der BW nur bei Grundwehrdienstleistenden oder auch für SaZ?
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Hahaha, hab ich gelacht. Schonmal drüber nachgedacht, WARUM Wehrdienstleistende eine Unterstützung bekommen??
Also zu deiner Frage: Natürlich NICHT