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Beitrag von: X-9999 Date: 12.05.2009 Thema: Hilfe: Gebrauchtwagengarantie/Sachmangelhaftung ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, Ich hoffe ich kann hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen. Folgendes ist passiert: Am 04.03.2009 habe ich mir einen 330Ci gekauft, der soweit in Ordnung war (bei der Probefahrt 4 Tage zuvor, ist mir nichts ungewöhnliches aufgefallen). Auf dem Heimweg ist mir dann aufgefallen, das bei stärkeren Bremsungen bei 150km/H und mehr, das ganze Auto vibriert, und als ich das Fahrerfenster während der Fahrt öffnete löste sich auch der Kantenschutz sofort (für mich ganz klar schon ein Mangel der vorhanden war, aber halt vertuscht wurde). Habe als sofort einen Termin beim "Freundlichen" in meiner nähe gemacht, der nach der Probefahrt meinte, das die Bremscheiben verzogen seien, und der Kantenschutz natürlich auch über die Sachmangelhaftung getauscht werden müsse. Ich Fragte den Mitarbeiter, ob er das mit dem (VW-Audi)-Autohaus klären könnte wegen der Kostenübernahme.... Daraufhin meinte er das das gar kein Problem sei, und er würde sich sofort noch am nächsten morgen bei mir melden. Leider bekam ich keine Rückmeldung von dem BMW-Mitarbeiter, selbst nach täglichem anrufen und nachhaken, kam nichts von dem Autohaus, wo ich dann ein wenig lauter wurde, das ich seit 14 Tagen auf Rückmeldung warte, bekam ich diese dann auch, die jedoch alles andere als zufriedenstellend war, man teilte mir mit, das das andere autohaus sich nicht zurückgemeldet hat, ich bat der sache doch mit mehr nachdruck nachzugehen, das es mir wichtig ist, das ich nicht selbst drauf hängen bleibe. 3 Wochen Später habe ich die Sache dann selbst in die Hand genommen, da von dem Autohaus BMW B&K nichts passierte, nach einem kurzen Anruf beim VW Autohaus wurde mir bestätigt, das (nachweislich) kein Fax vom BMW Autohaus eingegangen sei. Ich war richtig wütend, habe mir den Kostenvoranschlag von BMW zukommen lassen, und habe mich erkundigt, ob das der normale Umgang mit deren "Zukünftigen"-Neuwagenkunden sei, der mir dan ziemlich plump sagte, das die eigentlich schon Wert drauf legen, das die Kunden zufrieden sind. Keine Entschuldigung, oder Aufwandsentschädigung... Ende vom Lied ist, das ich den Kostenvoranschlag ans VW-Autohaus rübergefaxt habe, mit einer kurzen Beschreibung des Problems, und wie erwartet, habe ich ein Fax zurückbekommen, das die sich nicht an den Reparaturkosten beteiligen werden. Was kann ich tun, und wie ist da die juristische Grundlage? Sorry für den langen Text, Danke an alle die versuchen mir zu helfen. Gruß Ex Wer später bremst fährt länger schnell. |
Autor: tunetec Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, erstmal eines vorweg: Es ist immer besser sich direkt mit seinem Verkäufer in Verbindung zu setzen! Schreib doch bitte noch welches Baujahr deiner ist und wie hoch der KM-Stand ist! Hast du ne Rechtsschutz? Hab auch gerade einige Mängel nach meinem Gebrauchtwagenkauf durch und kann dir einiges schreiben... Rechtlich gesehen: 6 Monate nach dem GW-Kauf muss dir der Händler nachweisen, dass der Mangel noch nicht beim Kauf vorlag, anschließend (bis zu weiteren 6 Monaten) musst du es nachweisen. Nennt sich Beweislastumkehr! Bei Verschleißteilen verhält es sich jedoch etwas anders!??! Trotzdem, es kann nicht sein, dass bereits beim Kauf die Bremsscheiben wellig sind! Kannst deinen Verkäufer ja mal draufhinweisen, dass man so nicht mit einem zukünftigen Audi/VW-Fahrer umgeht! Fazit: Nochmal versuchen mit deinem Verkäufer zu reden und nicht einfach irgendetwas rüberfaxen! Eigentlich müssten die dir die Bremsen wechseln, sonst RSV einschalten! Viel Erfolg! |
Autor: liebhaberin Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kommt es nicht darauf an, ob du garantie oder gewährleistung beim kauf bekommst?! und dann ist es eigentlich schon, wie tunetec gesagt hat... man muss nachweisen, dass der mängel schon beim kauf bestand. |
Autor: BMW-86 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 476 BGB Beweislastumkehr. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Folglich hat das VW Autohaus dir nachzuweisen, das der Mangel nicht von Beginn an vorlag, sondern dieser von dir verursacht wurde (Das "ob" und "wie" wird dir hier keiner sagen können, da zu wenig Infos vorliegen; kann dir im ersten Schritt aber auch egal sein, da VW hierzu im Zugzwang ist). Du hast vom Grundsatz folglich gegenüber dem VW Autohaus das Anrecht auf Nachbesserung. Ein Recht darauf, die Sache über BMW B&K anzuwikeln und die Kosten vom VW Autohaus beglichen zu bekommen hast du m.E. nicht! Dein Weg führt zwecks behebung des Sachmangels zum VW Autohaus. |
Autor: Opern Geist Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: garantie ist eine freiwillige leistung des händlers gewährleistung ist eine gesetzliche verankerte sache.. die kann der händler nicht auschliessen... gruss |
Autor: Andreas1311 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Leute !!! Muss mal dazwischen platzen, zwar habe ich einen ähnlichen Fall : Meine Freundin hat vor 3 Wochen bei einem VW/AUDI Händler einen Ford Streetka gekauft. Jetzt quietscht der Keilriemen, ich hatte schon beim Blick unter der Motorhaube gesagt das der verschlissen ist und müsse neu gemacht werden... Daraufhin meinte der Verkäufer wir werden die Inspektion auf Ford Anweisungen ausführen. So haben wir einen Kostenvoranschlag gemacht bei einem Ford Händler bei uns und diesen zu dem Händler geschickt. Die weigern sich die Kosten zu übernehmen und sagen es sei ein Verschleiß... Und der Keilriemen hätte bei der Inspektion gewechselt werden müssen... Wäre es eine Inspektion von einem Kunden hätten sie den Keilriemen sehr gerne gewechselt. Ich denke wenn der Keilriemen in einem Monat reisst entstehen bestimmt schöne Kosten, wenn die das so wollen ;) Oder wie seht ihr das !? Danke schon mal Andreas B eautiful M echanical W onder |
Autor: Andreas1311 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry vergessen zu schreiben das das Autohaus vor der Überführung die Inspektion durchgeführt hat aber den Keilriemen halt nicht gewechselt wurde... B eautiful M echanical W onder |
Autor: Bruderchorge Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Keilriemen reißt entstehen eigentlich nicht soviele Kosten, außer die für den neuen Riemen. Außer du heizt dann den Motor bis zum Exitus, da die WaPu ausfällt. Gruß Daniel Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: tunetec Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ein leidiges Thema, aber es kommt auch auf etwas Fingerspitzengefühl an! Machst woanders nen Kostenvoranschlag, schickst den dann zum Händler und er bezahlt...ganz bestimmt nicht! Sprech erstmal mit dem Verkäufer und versuch ne Einigung zu finden (z. B. 50/50). Was kostet so ein Keilriemen? Bestimmt nicht die Welt... Und dann ist halt noch die Frage, was die unter einer Inspektion verstehen (Ölwechsel, Ölservice, kleine Inspektion oder große Inspektion). Viel Erfolg! |
Autor: X-9999 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also bei meinem Handelt es sich um Bj.2000/Juni und der hat 137000 gelaufen, beim Kauf waren es 5500 weniger. Und Ich habe die Gebrauchtwagengarantie abgelehnt, und habe somit ja nur die Gewährleistung. Ja, das Problem ist das das VW Autohaus sehr unkooperativ ist, man kann 20 mal um Rückruf bitten , und bekommt dann nach dem 20 mal eine E-MAIL, das ist doch mal Kundenservice. Das Letzte mal habe ich dann gedacht ich mache es schriftlich, und habe es dann rübergefaxt, nachdem ich dann eine Woche später mehrmals anrief und fragte ob ich den Sachbearbeiter sprechen könne, hieß es immer der ist im Kundengespräch, auch hier gleiches Muster wie beim BMW Autohaus (B&K) das die Säcke sich erst dann zurückmelden, wenn man am Telefon lauter wird, und nach dem Geschäftsführer fragt. Mein größtes Problem bei der Sache ist, das dass VW Autohaus nur mit arogantem und inkompetentem Personal besetzt ist, und 300km weit weg ist, als ich dahin kam um den Wagen anzusehen, habe ich mich vorher natürlich telefonisch angekündigt, und der Verkäufer ist nichtmal raus gekommen, wo ich dort ankam, da fragt niemand, ob man eine gute fahrt hatte ob man evtl. einen Kaffee trinken möchte, usw. NEIN, sondern muss man den Wagen den man Probefahren möchte auch noch selber Tanken fahren, weil er bis zum letzten Tropfen leer gelutscht ist. Aber dazu wir nach Abschluss dieser Geschichte ein recht ordentlicher und detailierter Erfahrungsbericht im Netz landen. Bearbeitet von - X-9999 am 13.05.2009 06:45:24 Wer später bremst fährt länger schnell. |
Autor: Andreas1311 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das Autohaus hatte ja vorgeschlagen ich solle einen kostenvoranschlag machen. Aber denke mal die haben nicht mit den kosten gerechnet. Scheint beim streetka nicht sooo günstig zu sein. B eautiful M echanical W onder |
Autor: tunetec Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich versteh euch auf jeden Fall! War/Ist bei mir nicht anders, nur bei mir lenkt der Verkäufer ein und wir finden eine Lösung! Wenn die Sachbearbeiter nicht fähig sind, dann muss man eine Stufe höher gehen. Also Leiter Gebrauchtwagenabteilung, anschließend Geschäftsleitung. Aber alles auf vernünftiger und gesitteter Basis! Zitat: Und deshalb sollst du es jetzt bezahlen??? |
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