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Beitrag von: Timmiii Date: 01.04.2009 Thema: Kurzarbeit und Nebenjob ich glaubs nicht ---------------------------------------------------------- Guten Morgen die Damen und Herren, aufgrund unserer sofortigen Kurzarbeit, haben wir heute unter paar Kollegen gesprochen wie es denn mit Nebenjob aussieht. Gar nicht mal so unbedingt wegen Geld (natürlich auch) sondern eher das man zu Hause nicht verblödet (was soll man auch ständig machen?). Jetzt habe ich gerade mal gegoogelt wie sich das dann mitm Geld verhält und was lese ich das wird gegeneinander aufgerechnet. Ohne über mein Gehalt näher sprechen zu wollen, bekomme ich für eine gewisse Stundenanzahl 60% vom Amt bezahlt (kurzarbeitergeld), das beläuft sich auf ca 400E (Brutto) Jetzt möchte ich einen Nebenjob machen um nicht blöde zu werden und möchte gerne bei uns beim Kaufland irgenwas machen (die suchen eh ständig leute). Jetzt lass ich mich dort auf 400Euro basis einstellen und muss bei denem ihrem Stundenlohn wohl ca 66Std arbeiten um auf den Betrag zu kommen. Fazit: Ich arbeite dort diese 66 Stunden bekomme meine 400E für geleistete Arbeit, das Kurzarbeitergeld deckt sich zufällig mit dem Nebenjobgeld und ich komme aufm Konto aufs selbe raus nur mit dem unterschied 8 Tage früh aufzustehen á 8 Stunden auf Arbeit zu gehen, als wie wenn ich 8 Tage gar nix mache. Wo ist denn da der Sinn? Kann mir mal jemand helfen? Irgendwas versteh ich doch da nicht?? Ok das kurzarbeitergeld ist brutto und das andre ist brutto wie netto (weil steuerfrei). Wenn ich nur mein restliches Brutto versteuern lasse (Hauptjob) und das nebenjobgeld kommt dazu, wird es evt einen minimalen Unterschied machen, als wie das Kurzarbeitergeld zu versteuern (was ja gemacht wird). Ohne den Unterschied extra berechnen zu wollen, wird der mit Sicherheit keine 50E oder gar mehr ausmachen. Und für dafür 60Std arbeiten? Was sagt denn ihr da dazu? |
Autor: Salamanderking Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du kurzarbeit hast darfst du doch eh nicht arbeiten in der zeit.musst zuhasue am telefon hocken und warten bis die sich vieleicht melden. so kenn ich das zumindest(zum schneeschippen oder so) |
Autor: Szabo Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also kann ich mir nicht vorstellen das du daheim hocken musst... kenne selber welche die Kurzarbeit haben und nebenher legal arbeiten, angemeldet, also auch legal ... Das du in die 400 Euro Missere kommst läst für mich nur eine Vermutung aufkommen... du wirst in deinem normalen Job eben leider so bezahlt das es sich zwar lohnt zu arbeiten aber eben nur durchschnittlich oder sogar unterdurchshcnittlich bezahlt... so wirst du auf nur 400 Euro brutto bei Kurzarbeit kommen und das der Staat die geringfügigkeit so gestaltet hat das man 400 Euro dazuverdienen kann bzw. halt max. 15 Stunden in der Woche das ist halt so... Klar kann man jetzt überlegen die 8 Tage daheim zu bleiben, nur dann fehlen dir ja die 400 Flocken von dem Nebenjob erst recht... Fazit: man muss im Nebenjob mehr arbeiten für die gleiche Kohle wie wenn man normal arbeiten würde für das Geld ... (also Vollbeschäftigung mit ca. 40 STunden in der Woche) ist aber ganz normal, habe selber mit Geringfügigen Beschäftigungen in meinem Job zu tun... Was man auch bedenken sollte um auf 400 Euro netto zu kommen muss man ja Brutto ca. 700 Euro verdienen/erarbeiten, macht bei maximal 60 Stunden im Monat etwas über 10 Euro pro Stunde brutto... das Gerede das Brutto gleich Netto ist und dann dieses netto mit den Stunden zu teilen ist so als ob man Äpfel mit Birnen vergleicht, denn um es realistisch zu sehen sollte man davon ausgehen wie viel Stunden man arbeiten muss um auf den gleichen Lohn zu kommen ( Brutto mit Brutto vergleichen bzw. Netto mit Netto), klar hat DU keine Abzüge bei Geringfügigen Beschäfitungen, dein Arbeitgeber muss aber noch Stuern zahlen für dich... MFG Szabo Bearbeitet von - Szabo am 01.04.2009 06:56:08 lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich |
Autor: mucoutback Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Kurzarbeitergeld ist ja dazu da, dass man kurzzeitig über die Runden kommt. Wenn man mit dem Geld+Nebenjob auf mehr kommt, wärs ja auch unsinnig von der Gemeinschaft Geld zu erhalten! |
Autor: compact2494 Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei meiner Freundin steht sogar ausdrücklich in der Betriebsvereinbarung drin, dass während der Kurzarbeit keine (angemeldete) Nebentätigkeit angenommen werden darf, da der Arbeitnehmer ständig für Fortbildungsmassnahmen (Computer-/Sprachkurse) im Betrieb zur Verfügung stehen muss und der Arbeitgeber diese Massnahmen dem Arbeitsamt vorweisen muss. Ausserdem könnte ja theoretisch von heute auf morgen wieder "Vollbeschäftigung" sein. Sie wurden vom Arbeitsamt darauf hingewiesen, dass ein evtl. Lohn aus einem Nebenjob mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet würde und man dann darauf keinen (vollen) Anspruch mehr hätte. Irgendwie so lautete das alles ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen. Auf jeden Fall macht die Lohnminderung bei meiner Freundin ungefähr 15% vom normalen Nettogehalt aus, sie arbeitet dafür aber nur 50% im Monat und spart sich 2-3 Mal in der Woche einen einfachen Arbeitsweg von 50 Kilometern. Wenn man das "gesparte" Benzin mal gegenrechnet zu der 15%igen Gehaltskürzung ist das gar nicht soooo schlimm in ihrem Fall, wenn auch natürlich die Kurzarbeit ansich nicht gerade prickelnd ist..... Sixpack Pure Performance - Souveräne Eleganz....mein 323ti |
Autor: dennisl84 Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dies stimmt aber auch nicht so ganz. Da ein Betrieb immer einen Monat im Voraus die KU planen und einreichen muss, kann dieser dich auch nicht einfach wieder aus der "geplanten" KU nehmen, da sonst dein Anspruch auf KUG entfällt. Da dieses vom Arbeitsamt genehmigt wird hat nur das Arbeitsamt "Weisungsrecht" über "dich". Solltest du also im Monat April 10 definierte KUG Tage haben und dein Arbeitgeber würde dich nach 5 Tagen anrufen und zur Arbeit bestellen, verfällt dein KUG Anspruch, das Arbeitsamt wird nicht zahlen und dein Arbeitnehmer müsste dir den vollen Lohn zahlen. Ob er das macht ist fraglich! Deshalb sollte man, wenn dies der Fall ist, dies genau mit dem AG absprechen. |
Autor: compact2494 Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @dennisl84 ich hab das eher so gemeint das man sich um einen Nebenjob umschaut und evtl. dort dann auch zu arbeiten beginnt und auf einmal heist es dann, dass in 1 oder 2 Monaten wieder durchgehend gearbeitet wird, dann hat man wieder Ärger wegen dem gerade begonnen Nebenjob usw......Kurzarbeit ist ja nicht auf Dauer, wird ja hoffentlich mal wieder aufwärts gehen....... Sixpack Pure Performance - Souveräne Eleganz....mein 323ti |
Autor: Jaylicious Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kenn das nur so das mit Nebenjob nix ist. Wenn du Kurzarbeit hast ist das glaub ich genau so wie wenn du Bereitschaftsdienst hast. Musst auf Abruf bereitstehen. So hatte ich das damals verstanden. Schöne Grüße . fotostory............................................................................................CabLiciouS ▐by ڵaylicious... . |
Autor: Orgi Datum: 01.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du den Nebenjob schon hattest bevor deine Firma kurzarbeit angemeldet hat darfst du den Nebenjob weiter machen und es wird dir nichts vom Kurzarbeitergeld abgezogen wenn du aber während der kurzarbeit einen nebenjob anfängst wird dir hast vom kurzarbeitergeld abgezogen. So ist das. |
Autor: herr_welker Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wenns dir nur ums "verblöden" geht. Wie wäre es den mit einer Fort- oder Weiterbildung. Die IHK oder die IGM bietet sowas an. Teilweise interessante Kurse (auch zur Auffrischung deiner Ausbildung). Sowas kommt immer gut in einer (möglichen) Bewerbung. Bearbeitet von - herr_welker am 04.04.2009 14:06:47 |
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