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BMW Styling 32 - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: trippa84
Date: 22.01.2009
Thema: BMW Styling 32
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Hallo,
habe vier Felgen BMW Styling 32 (7x16) mit 225/50 R16
Laut Felgen-Katalog darf ich die auf einem E36 320i fahren. Brauche ich da noch eine ABE oder ein Gutachten oder wie ist das?? Es sind ja schließlich BMW Felgen mit Freigabe für den E36..

Gruß
Basti


Antworten:
Autor: Eugen-87
Datum: 22.01.2009
Antwort:
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Hallo,
da es Original BMW e36 Felgen sind laut diesem Felgenkatalog
http://www.auto-treff.com/bmw/[/url]
musst du die nicht eintragen und es gibt auch keine ABEs für Originale BMW Felgen.
MfG
Autor: DoubleH
Datum: 22.01.2009
Antwort:
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WEnn die Reifengröße schon in deinem Schein steht musst nix eintragen lassen

Autor: ALCompact
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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musst aber genau darauf achten, dass die die felge mit den dimensionen und die reifen in deinem schein stehen, sonst kann sich der tüv quer stellen
Autor: madduck
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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Hallo,

die Auflagen, die die Felgenfreigabe von BMW für den E36 angibt sind aber zu beachten.

Bis Bj. 09/98 sind die Felgen nur mit Nachrüstung einer Lenkanschlagbegrenzung zugelassen, erst danach wurde die Serie.
Bei der Bereifung 225/50 R 16 ist bei 316i-, 318i-, 320i, 325i-Limousine bis 05/91 eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich.
320i-Coupé bis 12/91 braucht eienen geänderten Nachschalldämpfer (Serie ab 01/92)
Bei Compact-Modellen bis 09/97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus
hinten links erforderlich.
Und zu guter Letzt sind Schneeketten mit den Felgen nicht mehr zugelassen.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass es sich wirklich un Felgen für den E36 handelt mit einer ET von 46, da es die Felge Styling 32 in 7 x 16 auch für andere BMW-Modelle (z.B. mit ET 20 beim E39 oder ET 34 beim E90)gibt. Dann kommt man um eine Eintragung per Einzelabnahme beim TÜV nicht herum. Ansonsten git es den Statements meiner "Vorredner" nichts hinzuzufügen.

Am Besten mal beim Feundlichen mit einer der Felgen vorbeischauen und diesen in der Felgenfreigabe nachsehen lassen. Der oben verlinkte Felgenkatalog geht leider auf diese Feinheiten nicht ein.

Grüße und viel Erfolg
madduck


Bearbeitet von - madduck am 23.01.2009 09:51:43
Autor: trippa84
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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Eine Frage zu der Karosserie-Nacharbeit, meiner ist laut VIN-Decoder Produktionsdatum 06/1991, dann dürften die ja nicht erforderlich sein, oder??? Und der geänderte Nachschalldämpfer ist nur für 320i Coupe, nicht für die 320i Limousine?? Wenn es sich evtl. um eine andere ET als 46 handelt, wird der TÜV da großen Ärger machen???

Danke für die Hilfe
Basti
Autor: madduck
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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Hallo Basti,

nochmal: wenn es sich um Felgen mit einer anderen ET als in der BMW-Felgenfreigabe handelt geht es nur mit einer Einzelabnahme. Die führt in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die DEKRA durch. Wo und in welcher Weise dann Blecharbeiten oder andere Umbauarbeiten erforderlich werden wirst Du dann mit dem Prüfer Deines Vertrauens regeln müssen. Also ist sich von einem der Herren im grauen Kittel beraten lassen angesagt.

Beachten solltest Du auch, dass nicht alle BMW-Modelle den selben Nabendurchmesser haben. D.h. Du musst ggf. Zentrierringe einsetzen, wenn es sich z.B. um Felgen vom E39 handeln sollte. Die Mittenzentrierung der Felgen wird nämlich nicht durch die Radbolzen sondern über die Radnabe vorgenommen. In wie fern der freundliche Prüfer die Felgen dann mit den Zentrierringen abnimmt und einträgt wirst Du auch mit ihm persönlich besprechen müssen.

Viel Glück und Grüße
madduck

Bearbeitet von - madduck am 23.01.2009 20:34:05
Autor: trippa84
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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Auf der Felge steht IS 46... Ist das gleich ET46???
Autor: madduck
Datum: 23.01.2009
Antwort:
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Jawoll!!!!!!!!!!!!!!




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