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Mitglied seit: 12.10.2008
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31 Beiträge
Hallo,
habe vier Felgen BMW Styling 32 (7x16) mit 225/50 R16
Laut
Felgen-Katalog darf ich die auf einem E36 320i fahren. Brauche ich da noch eine ABE oder ein Gutachten oder wie ist das?? Es sind ja schließlich BMW Felgen mit Freigabe für den E36..
Gruß
Basti
Mitglied: seit 2005
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Hallo trippa84,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "BMW Styling 32"!
Gruß
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Mitglied seit: 03.11.2008
Diepholz
Deutschland
21 Beiträge
Hallo,
da es Original BMW e36 Felgen sind laut diesem Felgenkatalog
http://www.auto-treff.com/bmw/[/url]musst du die nicht eintragen und es gibt auch keine ABEs für Originale BMW Felgen.
MfG
WEnn die Reifengröße schon in deinem Schein steht musst nix eintragen lassen
Mitglied seit: 14.06.2008
Nürnberg
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62 Beiträge
musst aber genau darauf achten, dass die die felge mit den dimensionen und die reifen in deinem schein stehen, sonst kann sich der tüv quer stellen
Hallo,
die Auflagen, die die Felgenfreigabe von BMW für den E36 angibt sind aber zu beachten.
Bis Bj. 09/98 sind die Felgen nur mit Nachrüstung einer Lenkanschlagbegrenzung zugelassen, erst danach wurde die Serie.
Bei der Bereifung 225/50 R 16 ist bei 316i-, 318i-, 320i, 325i-Limousine bis 05/91 eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich.
320i-Coupé bis 12/91 braucht eienen geänderten Nachschalldämpfer (Serie ab 01/92)
Bei Compact-Modellen bis 09/97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus
hinten links erforderlich.
Und zu guter Letzt sind Schneeketten mit den Felgen nicht mehr zugelassen.
Auch sollte darauf geachtet werden, dass es sich wirklich un Felgen für den E36 handelt mit einer ET von 46, da es die Felge Styling 32 in 7 x 16 auch für andere BMW-Modelle (z.B. mit ET 20 beim E39 oder ET 34 beim E90)gibt. Dann kommt man um eine Eintragung per Einzelabnahme beim TÜV nicht herum. Ansonsten git es den Statements meiner "Vorredner" nichts hinzuzufügen.
Am Besten mal beim Feundlichen mit einer der Felgen vorbeischauen und diesen in der Felgenfreigabe nachsehen lassen. Der oben verlinkte Felgenkatalog geht leider auf diese Feinheiten nicht ein.
Grüße und viel Erfolg
madduck
Bearbeitet von - madduck am 23.01.2009 09:51:43
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Mitglied seit: 12.10.2008
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31 Beiträge
Eine Frage zu der Karosserie-Nacharbeit, meiner ist laut VIN-Decoder Produktionsdatum 06/1991, dann dürften die ja nicht erforderlich sein, oder??? Und der geänderte Nachschalldämpfer ist nur für 320i Coupe, nicht für die 320i Limousine?? Wenn es sich evtl. um eine andere ET als 46 handelt, wird der TÜV da großen Ärger machen???
Danke für die Hilfe
Basti
Hallo Basti,
nochmal: wenn es sich um Felgen mit einer anderen ET als in der BMW-Felgenfreigabe handelt geht es nur mit einer Einzelabnahme. Die führt in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die DEKRA durch. Wo und in welcher Weise dann Blecharbeiten oder andere Umbauarbeiten erforderlich werden wirst Du dann mit dem Prüfer Deines Vertrauens regeln müssen. Also ist sich von einem der Herren im grauen Kittel beraten lassen angesagt.
Beachten solltest Du auch, dass nicht alle BMW-Modelle den selben Nabendurchmesser haben. D.h. Du musst ggf. Zentrierringe einsetzen, wenn es sich z.B. um Felgen vom E39 handeln sollte. Die Mittenzentrierung der Felgen wird nämlich nicht durch die Radbolzen sondern über die Radnabe vorgenommen. In wie fern der freundliche Prüfer die Felgen dann mit den Zentrierringen abnimmt und einträgt wirst Du auch mit ihm persönlich besprechen müssen.
Viel Glück und Grüße
madduck
Bearbeitet von - madduck am 23.01.2009 20:34:05
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Mitglied seit: 12.10.2008
Deutschland
31 Beiträge
Auf der Felge steht IS 46... Ist das gleich ET46???