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ebay problem - Geplaudere

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Beitrag von: salam
Date: 06.01.2009
Thema: ebay problem
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hi leutz eine tuse hat von mir ein handy über ebay gekauft, habe das handy mit gutem gewissen verkauft die maken hingeschrieben und so weiter, tja jetzt meldet sie bei ebay artikel weicht der beschreibung sehr stark ab, obwohl sie das handy schon einpaar tage hat,die meint die kammera geht nicht die tastatur soll net richtig futzen, wie kann das sein bei mir hat das handy einwandfrei gefutzt und die meldet hier so ne scheisse. tja gt mir noch knalhard es könte ja beim versand passiert sein, hält die mich für bescheuert oder was. nunja wir konten uns nicht einigen sie hatte das dan dem ebay sicherheitsdienst gemeldet, was pasiert jetzt? kene mich da net so aus?


Antworten:
Autor: Dominik_GZ
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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hey, also wenn sie sich kein versicherter versand ect. genommen hat geht da gar nix.
wie die ware zu ihr kommt und was dann danach ist, das ist ja immer das problem.
du bist ja kein händler also gibst du keine gewehrleistung darauf, das ist gesetzlich so geregelt.

passieren kann da gar nichts, meiner meinung nach, aber du kannst dich ja sicherheits halber bei deine freund und helfer informieren, kostet ja nix wir bezahln sie ja von unsere steuergeldet ;-)

aber im großen geht da wirklich nix, sie kann nichts machen.
mir ist das selber mal passiert hab nen artikel bekommen der beschädigt war, ebay macht nix und der antwortet auch nicht mehr auf meine mail, also vergess ich das ganze!
wie teuer war denn das handy, mit welchen gebot hat sies ersteigert?
wenn sie meint sie geht zum anwalt, naja brauchst keine angst haben bei solchen mini beträge kommt eh nix dabei raus, da muss man mehr kosten fürn anwalt zahln alls sie raus holen würde.

fazit also: vergiss es, rein rechtlich geht da nix da du privat verkauft hast und kein händler also bist...!
Autor: Stefan177
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Das Versandrisiko liegt immer beim Versender, nicht beim Käufer.

Wie lange hat Sie das Handy schon? Bzw. wann hast Du's abgeschickt und wann kam die Beschwerde?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Gr33nAcid
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Das Versandrisiko liegt immer beim Versender, nicht beim Käufer.

(Zitat von: Stefan177)




stimmt so aber nicht!

§ 447

(1) Gefahrübergang beim Versendungskauf(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.




sobald er als Privatperson das Paket zur Post oder zu wem auch immer gebrahct hat, ist er raus. Sie muss dann eben nachhaken, was da passiert sein könnte!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: e30beamer
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Richtig...so siehts aus. Sobald das Paket bei der Post ist und unter der richtigen Adresse versendet wurde, ist dies ein Problem des Käufers bzw. der Post. Ist das Paket unversichert ist es das Problem des Käufers. Sie müsste dir jetzt quasi nachweisen das der Mangel am Handy bereits vorlag bevor du es losgeschickt hast (da du ja Privatperson bist). Das dürfte sich dann doch schwierig gestalten.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: salam
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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das andy hate sie für 56 euro gekauft, und hat es schon 3 4 tage
Autor: salam
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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das habe ich von ebay bekommen... Fall geschlossen und das Problem an das eBay-Sicherheitsteam gemeldet, da das Problem nicht gelöst werden konnte.

und dan hier der ganze mist, da ist viel mehr.
Nichterfüllung des Vertrags durch den Verkäufer

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html
Autor: e30beamer
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Na dann schreib doch einfach an ebay das was ich und acid dir geschrieben haben...wir haben dir doch nun schon gesagt wie die rechtslage ist, und das ist definitiv so...habe so einen ähnlichen Fall schonmal bei meinen studium gehabt.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: e61_530driver
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Zitat:

Sobald das Paket bei der Post ist und unter der richtigen Adresse versendet wurde, ist dies ein Problem des Käufers bzw. der Post. Ist das Paket unversichert ist es das Problem des Käufers.



erstmal muss das paket den verpackvorschriften entsprechen. versendet ihr zum bsp. porzelan und verpackt es nur in zeitungspapier und es geht dann was kaput, ist das das problem des "verkäufers," klingt auch logisch, was sollte der käufer dafür können wenn sein paket nicht ordentlich verpackt ist !

wurde alles so gemacht wie eben beschrieben und es geht etwas kaput dann sollte einfach ein "beschädigter versand" gemeldet werden. das wird dann überprüft, versichert ist das paket meines wissens nach bis 500€.

ist aber immer schwer der post was nachzuweisen, wenn das paket schon 3-4 tage beim empfänger liegt. wenn dann hätte dieser das gleich überprüfen und melden müssen.

MfG

edit.: aus erfahrung kann ich sagen, dass ebay bei solchen sachen keinen finger krumm macht.



Bearbeitet von - e61_530driver am 06.01.2009 12:39:37
Autor: mb100
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Sobald das Paket bei der Post ist und unter der richtigen Adresse versendet wurde, ist dies ein Problem des Käufers bzw. der Post. Ist das Paket unversichert ist es das Problem des Käufers.



erstmal muss das paket den verpackvorschriften entsprechen. versendet ihr zum bsp. porzelan und verpackt es nur in zeitungspapier und es geht dann was kaput, ist das das problem des "verkäufers," klingt auch logisch, was sollte der käufer dafür können wenn sein paket nicht ordentlich verpackt ist !

(Zitat von: e61_530driver)




Stimmt, die Vorschrift ist kein Freibrief für "Verpackungs-Faulpelze". Das Versendungsrisiko geht nur für den zufälligen Untergang / Verlust / die zufällige Verschlechterung auf den Empfänger über. Hat der Versender den Schaden zu vertreten (weil er nicht gescheit verpackt hat), ist er am dransten.
Hab die Sache auch schon mal durchgemacht - als Käufer.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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