hey, also wenn sie sich kein versicherter versand ect. genommen hat geht da gar nix.
wie die ware zu ihr kommt und was dann danach ist, das ist ja immer das problem.
du bist ja kein händler also gibst du keine gewehrleistung darauf, das ist gesetzlich so geregelt.
passieren kann da gar nichts, meiner meinung nach, aber du kannst dich ja sicherheits halber bei deine freund und helfer informieren, kostet ja nix wir bezahln sie ja von unsere steuergeldet ;-)
aber im großen geht da wirklich nix, sie kann nichts machen.
mir ist das selber mal passiert hab nen artikel bekommen der beschädigt war, ebay macht nix und der antwortet auch nicht mehr auf meine mail, also vergess ich das ganze!
wie teuer war denn das handy, mit welchen gebot hat sies ersteigert?
wenn sie meint sie geht zum anwalt, naja brauchst keine angst haben bei solchen mini beträge kommt eh nix dabei raus, da muss man mehr kosten fürn anwalt zahln alls sie raus holen würde.
fazit also: vergiss es, rein rechtlich geht da nix da du privat verkauft hast und kein händler also bist...!