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Beitrag von: Allstar Date: 06.08.2008 Thema: 20% Rückgabekosten bei BMW?? ---------------------------------------------------------- Hi Leute, ist das rechtens, dass ein BMW Vertragshändler bei Stornierung einer Bestellung 20% des Gesamtbetrages mir als Rückgabekosten in Rechnung stellt?? Fühle mich da etwas abgezogen.... Und berechnen mir auch noch 5 Euro für Radiocode Auskunft!!! Kennt sich da jemand besser aus?? Gruß Allstar Bearbeitet von - Allstar am 06.08.2008 15:08:03 |
Autor: Kingm40 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rein rechtlich kann er auf die Einhaltung eures Kaufvertrags (auch mündliche Vereinbarung ist ein Kaufvertrag) bestehen. Aus rechtlicher Sicht ist es also ein Entgegenkommen des Händlers, dass er dich nicht 100 % bezahlen lässt. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: herr_welker Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Find ich auch hoch. Vorrausgesetzt der Wagen wurde noch nicht produziert (auch nicht teilproduziert). Wenn du ihn nimmst und dann verkaufst würdest du doch mehr bekommen oda? Wie ist den der Wertverlust in den ersten paar Tagen? |
Autor: Kingm40 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich vermute, dass er nicht ein ganzes Auto bestellt hat??? Allerdings würde das rechtlich keine Rolle spielen. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: phil_e36 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Radio Code haben die mir damals umsonst ausgelesen, das war aber auch das einzigst Positive an unserer Niederlassung. |
Autor: Stefan177 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Enorm. Dir wird (obwohl neu) die Möglichkeit genommen, Farben und Materialien selber zu bestimmen. Ausserdem ist schon ein Halter eingetragen. Den Neupreis zahlt Dir kein Mensch mehr, nichtmal am ersten Tag. Bearbeitet von - Stefan177 am 06.08.2008 17:38:56 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: ThaFreak Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 20% Kosten: Bei was für einem Fall? Wenn sie dir einen "Ladenhüter" extra bestellt haben und du es nun einfach nicht mehr willst, dann halte ich es für angemessen... 5€ für Radiocode: Finde ich günstig! Bei manchen Radioherstellern übersteigt die Code-Ermittlung den Restwert des Geräts (wenns ein älteres Radio ist). |
Autor: Allstar Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das war kein neuer Wagen, sondern nur Teile im Wert von 100 Euro. Habe also 20 Euro für nichts bezahlen müssen. Ich habe aber auch nichts unterschrieben sondern nur mündlich bestellt. Der Gesamtbetrag wurde mir gar nicht genannt, welcher ja der Grund der Stornierung war. Bei einem Neuwagen kann man das mit den 20% ja noch verstehen, aber bei Teilen im Wert von ca. 100 Euro.... Naja... Abzocke... Gruß Allstar |
Autor: Pug Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: die vertragswerkstatt muß bei rückgabe auch rückgabekosten bezahlen, diese geben sie "nur" weiter. bei teilen spielt der preis sicher keine so große rolle, viel entscheidender ist was für teile das sind. wenn es E46 bremscheiben sind würde ich das auch sagen, da er diese eh nicht zurückgeben wird. auf interieurleisten wird er aber wohl sitzen bleiben und diese auch wirklich wieder zurückgeben. Nu mal los.... |
Autor: Stefan177 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die Werkstatt hat 100 Euro für nichts bezahlen müssen. Hätt ich auch so gemacht. Normalerweise leistet man eine Anzahlung, das sowas garnicht erst vorkommt. Sie könnten auch darauf bestehen, daß Du die Teile nimmst. Nach dem Preis muss man sich vorher erkundigen. Bearbeitet von - Stefan177 am 06.08.2008 22:24:35 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: masterkaycee Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also meine Grinsebacke verlangt bei Rückgabe der Teile innerhalb von 8 Tagen eine Gebühr in Höhe von 15%, keine Rücknahme von Elektronik und Sonderartikeln. Von Stornogebühren steht da nix auf der Rechnung und das fände ich auch eine Frechheit, zumal ich bei jedem anderen gewerblichen Verkäufer ein Rückgaberecht habe, ergo kost mich eine Rückgabe NullKommaGarnix, außer eventuell anfallenden Portokosten unterhalb eines gewissen Warenwertes. Das wär ja noch schöner, wenn ich für ein Topfset mal mir nichts dir nichts 20% von Warenwert in Rechnung gestellt bekäme, wenn ich das Zeug zurückschick oder Bestellung storniere... MfG Lieber s-line als M-Paket |
Autor: cxm Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, da kriegst Du aber gewaltig was durcheinander. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Dein Topfset hast Du per Telefon oder online bestellt. Da gilt das Fernabsatz-Gesetz mit 2 Wochen Rückgaberecht. Unser Threadopener ist aber aus freien Stücken zu seiner BMW-Vertretung gegangen. Also nix mit Fernabsatz. Dann hat er das falsche Teil ausgesucht und geordert - selbst Schuld. Der Händler ist nicht verpflichtet, das Teil überhaupt zurückzunehmen. Er kann froh sein, dass es nur 20% sind. Ihr Jungs schreit immer schnell nach "Abzocke" - ich nenne das Lehrgeld... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Kingm40 Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie ich oben schon geschrieben habe entsteht ein Kaufvertrag auch bei mündlicher Vereinbarung. Da muss nichts schriftliches und keine Unterschrift im Spiel sein. Schriftlich wird´s in der Regel halt gemacht, damit das ganze auch beweisbar ist. Es zählt nur die übereinstimmende Willenserklärung! Allerdings gehört dazu normalerweise ein Preis. Vor Gericht wäre das der Punkt, an dem sich dein Rechtsanwalt anhengen könnte. Aber 1. wird die Gegenseite das Gegenteil behaupten und keiner kann irgendwas beweisen 2. Wer geht wegen 20 Euro vor Gericht? In meiner Branche kommt sowas leider auch öfters vor und ich muss meinen Kunden auch Kosten für stornierungen verrechnen (und da geht es nicht um solche Minibeträge sondern schnell mal um ein paar tausend Euro). Es entstehen einfach Kosten, auf denen ich nicht sitzen bleiben will und mir es auch nicht leisten kann. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Kingm40 Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie ich oben schon geschrieben habe entsteht ein Kaufvertrag auch bei mündlicher Vereinbarung. Da muss nichts schriftliches und keine Unterschrift im Spiel sein. Schriftlich wird´s in der Regel halt gemacht, damit das ganze auch beweisbar ist. Es zählt nur die übereinstimmende Willenserklärung! Allerdings gehört dazu normalerweise ein Preis. Vor Gericht wäre das der Punkt, an dem sich dein Rechtsanwalt anhengen könnte. Aber 1. wird die Gegenseite das Gegenteil behaupten und keiner kann irgendwas beweisen 2. Wer geht wegen 20 Euro vor Gericht? In meiner Branche kommt sowas leider auch öfters vor und ich muss meinen Kunden auch Kosten für stornierungen verrechnen (und da geht es nicht um solche Minibeträge sondern schnell mal um ein paar tausend Euro). Es entstehen einfach Kosten, auf denen ich nicht sitzen bleiben will und mir es auch nicht leisten kann. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Stefan177 Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Du etwas im Laden kaufst, hast du kein Rückgaberecht. In vielen Fällen kann man es "umtauschen", das ist aber reine Kulanz des Händlers. Gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht. Anders bei Bestellungen aus dem Katalog (Fax oder Telefon) oder im Internet. Hier gilt das Fernabsatzgesetz und man hat grundsätzlich das Recht, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken, ohne Angabe von Gründen. In dem Fall hier hätte der Händler darauf bestehen könnten, daß er die vollen 100 Euro bezahlt und die Ware mitnimmt. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Old Men Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei jeder Bestellung steht es auf dem Bestellschein. 20% sind normal. Ausgenommen vom Umtausch bei BMW sind Sonderbestellungen, Elektrik oder Elektronik-Teile und Waren im Wert unter 50 €.Die 5€ für das Abfragen des Radio-Codes sind auch nicht übertrieben. Wenn du bei einem Boschdienst nachgefragt hättest, wäre es dir etwas teurer gekommen. |
Autor: Allstar Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für eure Antworten... Naja... dann war wohl alles rechtens.. Na dann weiß ich jetzt wenigstens Bescheid bei der nächsten Bestellung ;-) Habe mich nur auf die Preisauskunft der beiden Seiten bmwfans.info und realoem.com verlassen... Mein Fehler... Der Preis beim Händler war nämlich 10x so hoch. Gruß Allstar |
Autor: masterkaycee Datum: 07.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für den Hinweis, cxm. Kam zur Verwechslung, weil der Threadersteller weiter unten von mündlicher Bestellung Bestellung gesprochen hat. Da war ich gleich in Gedanken bei telefonischer Bestellung, eben Fernabsatz usw... Scheiß Hitze macht ganz kirre im Kopf... MfG Lieber s-line als M-Paket |
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