20% Rückgabekosten bei BMW??
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
101 Beiträge
Hi Leute,
ist das rechtens, dass ein BMW Vertragshändler bei Stornierung einer Bestellung 20% des Gesamtbetrages mir als Rückgabekosten in Rechnung stellt??
Fühle mich da etwas abgezogen....
Und berechnen mir auch noch 5 Euro für Radiocode Auskunft!!!
Kennt sich da jemand besser aus??
Gruß Allstar
Bearbeitet von - Allstar am 06.08.2008 15:08:03
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Allstar,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "20% Rückgabekosten bei BMW??"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Rein rechtlich kann er auf die Einhaltung eures Kaufvertrags (auch mündliche Vereinbarung ist ein Kaufvertrag) bestehen. Aus rechtlicher Sicht ist es also ein Entgegenkommen des Händlers, dass er dich nicht 100 % bezahlen lässt.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Find ich auch hoch. Vorrausgesetzt der Wagen wurde noch nicht produziert (auch nicht teilproduziert).
Wenn du ihn nimmst und dann verkaufst würdest du doch mehr bekommen oda?
Wie ist den der Wertverlust in den ersten paar Tagen?
Ich vermute, dass er nicht ein ganzes Auto bestellt hat??? Allerdings würde das rechtlich keine Rolle spielen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Den Radio Code haben die mir damals umsonst ausgelesen, das war aber auch das einzigst Positive an unserer Niederlassung.
Zitat:
Wie ist den der Wertverlust in den ersten paar Tagen?
(Zitat von: herr_welker)
Enorm. Dir wird (obwohl neu) die Möglichkeit genommen, Farben und Materialien selber zu bestimmen. Ausserdem ist schon ein Halter eingetragen.
Den Neupreis zahlt Dir kein Mensch mehr, nichtmal am ersten Tag.
Bearbeitet von - Stefan177 am 06.08.2008 17:38:56
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
20% Kosten:
Bei was für einem Fall?
Wenn sie dir einen "Ladenhüter" extra bestellt haben und du es nun einfach nicht mehr willst, dann halte ich es für angemessen...
5€ für Radiocode:
Finde ich günstig!
Bei manchen Radioherstellern übersteigt die Code-Ermittlung den Restwert des Geräts (wenns ein älteres Radio ist).
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
101 Beiträge
Das war kein neuer Wagen, sondern nur Teile im Wert von 100 Euro.
Habe also 20 Euro für nichts bezahlen müssen. Ich habe aber auch nichts unterschrieben sondern nur mündlich bestellt. Der Gesamtbetrag wurde mir gar nicht genannt, welcher ja der Grund der Stornierung war.
Bei einem Neuwagen kann man das mit den 20% ja noch verstehen, aber bei Teilen im Wert von ca. 100 Euro.... Naja... Abzocke...
Gruß Allstar
Zitat:
aber bei Teilen im Wert von ca. 100 Euro.... Naja... Abzocke...
die vertragswerkstatt muß bei rückgabe auch rückgabekosten bezahlen, diese geben sie "nur" weiter.
bei teilen spielt der preis sicher keine so große rolle, viel entscheidender ist was für teile das sind.
wenn es E46 bremscheiben sind würde ich das auch sagen, da er diese eh nicht zurückgeben wird.
auf interieurleisten wird er aber wohl sitzen bleiben und diese auch wirklich wieder zurückgeben.
Nu mal los....
Zitat:
Das war kein neuer Wagen, sondern nur Teile im Wert von 100 Euro.
Habe also 20 Euro für nichts bezahlen müssen.
(Zitat von: Allstar)
Die Werkstatt hat 100 Euro für nichts bezahlen müssen. Hätt ich auch so gemacht. Normalerweise leistet man eine Anzahlung, das sowas garnicht erst vorkommt. Sie könnten auch darauf bestehen, daß Du die Teile nimmst.
Nach dem Preis muss man sich vorher erkundigen.
Bearbeitet von - Stefan177 am 06.08.2008 22:24:35
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Also meine Grinsebacke verlangt bei Rückgabe der Teile innerhalb von 8 Tagen eine Gebühr in Höhe von 15%, keine Rücknahme von Elektronik und Sonderartikeln.
Von Stornogebühren steht da nix auf der Rechnung und das fände ich auch eine Frechheit, zumal ich bei jedem anderen gewerblichen Verkäufer ein Rückgaberecht habe, ergo kost mich eine Rückgabe NullKommaGarnix, außer eventuell anfallenden Portokosten unterhalb eines gewissen Warenwertes. Das wär ja noch schöner, wenn ich für ein Topfset mal mir nichts dir nichts 20% von Warenwert in Rechnung gestellt bekäme, wenn ich das Zeug zurückschick oder Bestellung storniere...
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Hi,
da kriegst Du aber gewaltig was durcheinander.
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Dein Topfset hast Du per Telefon oder online bestellt.
Da gilt das Fernabsatz-Gesetz mit 2 Wochen Rückgaberecht.
Unser Threadopener ist aber aus freien Stücken zu seiner BMW-Vertretung gegangen.
Also nix mit Fernabsatz.
Dann hat er das falsche Teil ausgesucht und geordert - selbst Schuld.
Der Händler ist nicht verpflichtet, das Teil überhaupt zurückzunehmen.
Er kann froh sein, dass es nur 20% sind.
Ihr Jungs schreit immer schnell nach "Abzocke" - ich nenne das Lehrgeld...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Das war kein neuer Wagen, sondern nur Teile im Wert von 100 Euro.
Habe also 20 Euro für nichts bezahlen müssen. Ich habe aber auch nichts unterschrieben sondern nur mündlich bestellt. Der Gesamtbetrag wurde mir gar nicht genannt, welcher ja der Grund der Stornierung war.
(Zitat von: Allstar)
Wie ich oben schon geschrieben habe entsteht ein Kaufvertrag auch bei mündlicher Vereinbarung. Da muss nichts schriftliches und keine Unterschrift im Spiel sein. Schriftlich wird´s in der Regel halt gemacht, damit das ganze auch beweisbar ist. Es zählt nur die übereinstimmende Willenserklärung! Allerdings gehört dazu normalerweise ein Preis. Vor Gericht wäre das der Punkt, an dem sich dein Rechtsanwalt anhengen könnte. Aber 1. wird die Gegenseite das Gegenteil behaupten und keiner kann irgendwas beweisen 2. Wer geht wegen 20 Euro vor Gericht?
In meiner Branche kommt sowas leider auch öfters vor und ich muss meinen Kunden auch Kosten für stornierungen verrechnen (und da geht es nicht um solche Minibeträge sondern schnell mal um ein paar tausend Euro). Es entstehen einfach Kosten, auf denen ich nicht sitzen bleiben will und mir es auch nicht leisten kann.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Das war kein neuer Wagen, sondern nur Teile im Wert von 100 Euro.
Habe also 20 Euro für nichts bezahlen müssen. Ich habe aber auch nichts unterschrieben sondern nur mündlich bestellt. Der Gesamtbetrag wurde mir gar nicht genannt, welcher ja der Grund der Stornierung war.
(Zitat von: Allstar)
Wie ich oben schon geschrieben habe entsteht ein Kaufvertrag auch bei mündlicher Vereinbarung. Da muss nichts schriftliches und keine Unterschrift im Spiel sein. Schriftlich wird´s in der Regel halt gemacht, damit das ganze auch beweisbar ist. Es zählt nur die übereinstimmende Willenserklärung! Allerdings gehört dazu normalerweise ein Preis. Vor Gericht wäre das der Punkt, an dem sich dein Rechtsanwalt anhengen könnte. Aber 1. wird die Gegenseite das Gegenteil behaupten und keiner kann irgendwas beweisen 2. Wer geht wegen 20 Euro vor Gericht?
In meiner Branche kommt sowas leider auch öfters vor und ich muss meinen Kunden auch Kosten für stornierungen verrechnen (und da geht es nicht um solche Minibeträge sondern schnell mal um ein paar tausend Euro). Es entstehen einfach Kosten, auf denen ich nicht sitzen bleiben will und mir es auch nicht leisten kann.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Also meine Grinsebacke verlangt bei Rückgabe der Teile innerhalb von 8 Tagen eine Gebühr in Höhe von 15%, keine Rücknahme von Elektronik und Sonderartikeln.
Von Stornogebühren steht da nix auf der Rechnung und das fände ich auch eine Frechheit, zumal ich bei jedem anderen gewerblichen Verkäufer ein Rückgaberecht habe, ergo kost mich eine Rückgabe NullKommaGarnix, außer eventuell anfallenden Portokosten unterhalb eines gewissen Warenwertes. Das wär ja noch schöner, wenn ich für ein Topfset mal mir nichts dir nichts 20% von Warenwert in Rechnung gestellt bekäme, wenn ich das Zeug zurückschick oder Bestellung storniere...
(Zitat von: masterkaycee)
Wenn Du etwas im Laden kaufst, hast du kein Rückgaberecht. In vielen Fällen kann man es "umtauschen", das ist aber reine Kulanz des Händlers. Gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht.
Anders bei Bestellungen aus dem Katalog (Fax oder Telefon) oder im Internet. Hier gilt das Fernabsatzgesetz und man hat grundsätzlich das Recht, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken, ohne Angabe von Gründen.
In dem Fall hier hätte der Händler darauf bestehen könnten, daß er die vollen 100 Euro bezahlt und die Ware mitnimmt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Bei jeder Bestellung steht es auf dem Bestellschein. 20% sind normal. Ausgenommen vom Umtausch bei BMW sind Sonderbestellungen, Elektrik oder Elektronik-Teile und Waren im Wert unter 50 €.Die 5€ für das Abfragen des Radio-Codes sind auch nicht übertrieben. Wenn du bei einem Boschdienst nachgefragt hättest, wäre es dir etwas teurer gekommen.
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
101 Beiträge
Danke für eure Antworten...
Naja... dann war wohl alles rechtens..
Na dann weiß ich jetzt wenigstens Bescheid bei der nächsten Bestellung ;-)
Habe mich nur auf die Preisauskunft der beiden Seiten bmwfans.info und realoem.com
verlassen... Mein Fehler... Der Preis beim Händler war nämlich 10x so hoch.
Gruß Allstar
Danke für den Hinweis, cxm. Kam zur Verwechslung, weil der Threadersteller weiter unten von mündlicher Bestellung Bestellung gesprochen hat. Da war ich gleich in Gedanken bei telefonischer Bestellung, eben Fernabsatz usw... Scheiß Hitze macht ganz kirre im Kopf...
MfG
Lieber s-line als M-Paket