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Immobilienverkauf - Steuer - Geplaudere

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Beitrag von: SiMan320
Date: 03.08.2008
Thema: Immobilienverkauf - Steuer
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Hallo,

vielleicht gibt es ja hier ein paar leute, die sich mit dieser Materie auskennen:
Ich möchte eine Wohnung kaufen.
Beim Verkauf innerhalb 10 Jahren fallen Steuern aus privatem Veräußerungsgeschäft an.
Beim Verkauf nach 10 Jahren fallen keine Steuern an.
Soviel hab ich in Erfahrung gebracht.

Wenn ich aber die Wohnung selber bewohne und sie nach z.B. 8 Jahren verkaufe, fallen dann auch Steuern an oder wird hier keine Spekulation unterstellt?
Besteht hier eine Abhängikgeit zwichen Eigentum, das vermitet wird und Eigentum, das selbst genutzt wird?

Gruß
Simon


Antworten:
Autor: SuMo-Driver
Datum: 03.08.2008
Antwort:
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Mit ein bißchen mehr googlen, bekommst Du folgende Information (demnach unterliegt der Verkauf einer selbstgenutzen Immobilie nicht der Spekulationssteuer, sofern man diese mind. 2 + x Jahre bewohnt hat):

Bei Immobilien bleibt der Veräußerungsgewinn normalerweise nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Bei selbst genutzten Immobilien ist der Veräußerungsgewinn allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht steuerpflichtig.

Dazu muss eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Das Gebäude muss entweder während des gesamten Zeitraumes zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt worden sein (das meinte ich mit den 2 + x Jahren).

Dazu muss der Eigentümer die Immobilie selbst tatsächlich und auf Dauer bewohnen. Das bedeutet: Dem Eigentümer steht eine hinreichend ausgestattete Wohnung zur Verfügung, die er jederzeit selbstständig nutzen kann. Eine sporadische Nutzung - etwa während Bauarbeiten oder sonstigen Renovierungsarbeiten - reicht dagegen nicht aus (BFH, Beschluss vom 15. 4. 2008, Az. IX B 159/07).

...

Sofern absehbar ist, daß eine Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft werden muß, kann es sich daher lohnen, selbst einzuziehen. Wird eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist vererbt oder verschenkt, wird die Zeit in der der Vorgänger das Objekt sein Eigen nannte, steuerlich berücksichtigt und angerechnet.

...

Edit: Was ich nicht erlesen konnte, ist die Situation, bei der Du zwar in die eigene Immobilie einziehst, aber nach sagen wir mal 12 Monaten wieder das gute Stück verkaufst. Ich vermute, daß man in diesem Fall auch Spekulationssteuer zahlen muss. Theoretisch könnte man ja mit dieser Handlungsweise ja die Spekulationsfrist umgehen (sprich Bude kaufen, schnell einziehen, verkaufen und schnell wieder ausziehen.)

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.08.2008 12:50:43
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: SiMan320
Datum: 03.08.2008
Antwort:
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Hallo SuMo-Driver,

danke für Deine schnelle und auch prezise Antwort.

Das hilft mir weiter. Ich habe auf jeden fall vor, die Wohnung längere Zeit selbst zu bewohnen.

Die Spekulationsfrist wurde in den 90er Jahren von 2 Jahre auf 10 Jahre erhöht und da es jetzt heist, man muß mind. die letzten 2 Jahre + in dem Verkaufsjahr in der Wohnung selbst wohnen, stelle ich mir vor, das alles was darunter liegt auf jeden Fall der Spekulationssteuer unterliegt.

Schönen Sonntag!




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