Mit ein bißchen mehr googlen, bekommst Du folgende Information (demnach unterliegt der Verkauf einer selbstgenutzen Immobilie nicht der Spekulationssteuer, sofern man diese mind. 2 + x Jahre bewohnt hat):
Bei Immobilien bleibt der Veräußerungsgewinn normalerweise nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Bei selbst genutzten Immobilien ist der Veräußerungsgewinn allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht steuerpflichtig.
Dazu muss eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Das Gebäude muss entweder während des gesamten Zeitraumes zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt worden sein (das meinte ich mit den 2 + x Jahren).
Dazu muss der Eigentümer die Immobilie selbst tatsächlich und auf Dauer bewohnen. Das bedeutet: Dem Eigentümer steht eine hinreichend ausgestattete Wohnung zur Verfügung, die er jederzeit selbstständig nutzen kann. Eine sporadische Nutzung - etwa während Bauarbeiten oder sonstigen Renovierungsarbeiten - reicht dagegen nicht aus (BFH, Beschluss vom 15. 4. 2008, Az. IX B 159/07).
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Sofern absehbar ist, daß eine Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft werden muß, kann es sich daher lohnen, selbst einzuziehen. Wird eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist vererbt oder verschenkt, wird die Zeit in der der Vorgänger das Objekt sein Eigen nannte, steuerlich berücksichtigt und angerechnet.
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Edit: Was ich nicht erlesen konnte, ist die Situation, bei der Du zwar in die eigene Immobilie einziehst, aber nach sagen wir mal 12 Monaten wieder das gute Stück verkaufst. Ich vermute, daß man in diesem Fall auch Spekulationssteuer zahlen muss. Theoretisch könnte man ja mit dieser Handlungsweise ja die Spekulationsfrist umgehen (sprich Bude kaufen, schnell einziehen, verkaufen und schnell wieder ausziehen.)
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.08.2008 12:50:43