- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Probleme nach Autokauf! dringend Hilfe - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: BmW-MoGuL
Date: 09.11.2007
Thema: Probleme nach Autokauf! dringend Hilfe
----------------------------------------------------------
hallo bitte lest euch das durch! ich weiß es ist viel text, aber er ist nötig um den sachverhalt zu verstehen!

jetzt hat eine sehr gute bekannte von mir ein fzg gekauft und es treten daran mängel auf. bin ja nicht unwissend auf dem gebiet, allerdings scheint mir die situation etwas schwierig. hoffe ihr könnt mir helfen. vielleicht sogar mit gesetzestexten, die dazu passen!

folgender sachverhalt:
nachdem ihr altes auto defekt war, hat sie sich einen renault clio ausgeguckt. bj ca 95 (weiß es leider nicht genau).
ich habe mir das fzg dann angeschaut. leichte karroseriemängel, aber nichts gravierendes. dann kam der verkäufer und sagte, das fzg hat gerade neu hu + au bekommen! er wortwörtlich:"mit dem preis geh ich nicht runter. das fzg ist in einem guten zustand!"
ich die motorhaube auf und den kühlwasserbehälter aufgeschraubt. und siehe da: braune soße!
war für mich nicht weiter überraschend, denn ich habe ja mal bei renault gearbeitet! da korrodiert der motor oder der wärmetauscher von innen.
ich habe den verkäufer darauf aufmerksam gemacht und gesagt, das das komplette kühlsystem gespült werden muß. also nicht nur kühlwasserwechsel, sondern richtig viel wasser durchjagen!
er sagte, wird alles gemacht! der lebensgefährte meiner bekannten stand daneben.
ich dann zu dem lebensgefährten:" scheint i.o. zu sein. wenn die arbeiten gemacht sind und ihr der wagen gefällt, kann sie ihn ja kaufen!"
das hat er ihr gesagt und sie dann abends dahin und hat das ding gekauft! :-/
kurze zeit später funktionierte ihre heizung nicht mehr!
das kühlsystem wurde NICHT gespült.
dann haben sie da nen alten reiniger reingekippt, bringt nichts! heute waren wir wieder da. jetzt haben sie festgestellt, das der wärmetauscher defekt ist! nachdem ich es gesagt habe, das sie ihn mal prüfen sollen!
der hammer: sie soll 50€ fürs teil + ca 380€ für den einbau zahlen!
sie erzählt mir das, da hab ich mir den kaufvertrag zeigen lassen. dachte ich spinne, als ich das las:

"gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter ausschluß jeglicher gewährleistung im hinblick auf sichtbare und unsichtbare mängel, insbesondere bezüglich des kilometerstandes, früherer unfälle und etwa auftretender schäden infolge frühererunfälle. da das fzg vom verkäufer nicht auf unfallspuren und auf andere mängel untersucht worden ist, können frühere unfälle, korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare schäden an der karosserie, am fahrgestell, an der bodengruppe oder am motor auch nicht ausgeschlossen werden!"

sie hat aber die zusicherung auf eine gewährleistung!
der händler ist ein meisterbetrieb und dann hat er das fzg angeblich nicht geprüft???!!!
er hat mir doch unter zeugen gesagt, das das fzg in einem guten zustand ist. und hu + au hatte er ja auch neu! und der mangel bestand schon vor dem kauf und eine reparatur wurde zugesagt!

jetzt meine fragen!
1. wie vorgehen? hat sie ne möglichkeit das das fzg ohne kosten repariert wird? sollte sie ja eigentlich!

2. habt ihr irgendwelche brauchbaren gesetzestexte oder richterurteile zur hand die hier angewendet werden können?

sorry nochmal wegen dem ganzen text! brauche aber unbedingt rat...

Bearbeitet von - BmW-MoGuL am 09.11.2007 18:49:43

Bearbeitet von - BmW-MoGuL am 09.11.2007 18:50:24
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.


Antworten:
Autor: Sunny-E46
Datum: 09.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo erstmal
hab mich gerade mal nen bissl durch deinen
Text durchgekämpft :-)
und danach weiter im BGB....
Also es ist eigentlich ganz "einfach":
Durch den letzten Satz:"gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter ausschluß jeglicher gewährleistung im hinblick auf sichtbare und unsichtbare mängel, insbesondere bezüglich des kilometerstandes, früherer unfälle und etwa auftretender schäden infolge frühererunfälle. da das fzg vom verkäufer nicht auf unfallspuren und auf andere mängel untersucht worden ist, können frühere unfälle, korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare schäden an der karosserie, am fahrgestell, an der bodengruppe oder am motor auch nicht ausgeschlossen werden!"

beruft sich der Verkäufer meines Wissens nach auf §434,Abs.1 BGB.
Demnach ist ein Sachmangel ausgeschlossen,wenn keine Vereinbarung über die Sache und ihre Beschaffenheit getroffen worden ist.
Ferner beruft er sich auf §444BGB,der Haftungsausschluss.(zudem kommen wir später).
Bereits §434,Abs.1,2.Alt.BGB schränkt diese Aussage wiederum ein,indem es heißt:"wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Das Auto ist zwar fahrbereit,aber dennoch
funktioniert die Heizung nicht.
Wenn ich ein Auto kaufe,dann kann ich auch erwarten,dass die Heizung an dem Auto funktioniert.
Desweiteren liegt ein Sachmangel wegen unsachgemäßer Durchführung von Montagen vor (§434,Abs.2BGB)-in dem Fall die Nicht-Spülung des Kühlsystems.
Leider habt ihr das vertraglich nicht festgehalten,dass diese Arbeiten gemacht wurden.Problem: §442,Abs.1BGB steht euch entgegen,der besagt nämlich,dass bei Kenntnis des Käufers vom Mangel die Rechtswirkung der o.g. Gesetze entfällt.
Da ihr aber auf den Mangel aufmerksam gemacht habt,
und gesagt habt,ihr kauft das Auto nur,
wenn der Mangel beseitigt wird,
entfällt diese Gesetzesregelung auch wieder.
Auch mündliche Zusagen sind bindend!
Damit fällt der o.g. §444 BGB -Haftungsausschluß auch weg.
Ihr wart zu zweit und ihr könnt die Aussage
des Verkäufers bestätigen.
Es kann euch nun passieren,dass der Verkäufer behauptet,dieser Mangel hätte nicht bei Vertragsschluss bestanden.
Dann ist er allerdings in Beweispflichht,die
auch u.a. aufgrund von euren Aussagen nur schwer zu erbringen sein werden.
Also beruft euch auf §439 BGB-die Nachbesserung.
darüber hinaus könntet ihr Minderung des Kaufpreises verlangen oder sogar Schadensersatz fordern.

Wenn ich irgendwo falsch liegen sollte,berichtigt mich bitte.
Ansonsten euch viel Glück und Erfolg beim durchsetzen des o.g.
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 10.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
super! vielen dank für deine mühe!!!! :-)
das bring mich ja schonmal nen ganzes stück weiter!
man kann ganz einfach beweisen, das der mangel bereits bestand, denn diese "braune soße" ist rost aus dem inneren des motors und dieser hat anscheinend den heizungskühler zugesetzt!
wie ich das jetzt verstanden habe, liegen wir im recht, auch wenn sie den vertrag mit der gewährleistungsklausel unterschrieben hat!?
sie hat ja sowieso einen gewährleistungsanspruch...
am besten ich fahr da selbst nochmal hin kläre das mit dem chef persönlich. druck mir sicherheitshalber n paar texte ausm bgb aus!


Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Sunny-E46
Datum: 10.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
jop-wenn der sachverhalt,so wie du ihn mir schilderst,richtig ist,dann sehe ich da keine probleme :-)
versucht es mit nachbesserung ;-)
liebe grüße
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 10.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
2 mal darf er ja nachbessern und danach kann sie eine wandlung verlangen?
glaube es so in erinnerung zu haben...
liebe grüße zurück....
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Sunny-E46
Datum: 10.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
was meinst du denn mit wandel?
wenn der verkäufer die nachbesserung nicht ausführt oder nur teilweise,dann kannst du vom vertrag zurücktreten (§323 Abs1 BGB).
das heißt dann auf deutsch,dass die ganze sache rückabgewickelt wird-also ihr den wagen zurückgebt und das bezahlte geld erhaltet,zug um zug.
gucke mal im BGB nach,ab §433-kaufvertrag,da steht alles drin,wenn du nochmal fragen haben solltest,kannst auf mich zukommen.

Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 10.11.2007
Antwort:
----------------------------------------------------------
meinte mit wandeln entweder gleichwertiges (aber intaktes) kfz oder kohle zurück! ;-)
werde mir die texte mal durchlesen und falls noch fragen offen sind, gerne auf die zurück kommen!!! :-)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile