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Unfall (bitte helft mir) - BMW-Talk

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Beitrag von: Artur330
Date: 09.08.2007
Thema: Unfall (bitte helft mir)
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Hallo @ all
Leider ist mit am Freitag ein Lkw in die Seite reingefahren. Ich war auch schon beim Gutachter (Seitenteil, Heckschürzte und Heckklappe inkl. Arbeit und Material sind es genau 9000 Teuro) Dass geht doch auch für weniger Geld oder??? Ohne MwSt. würde ich 7300 Euro bekommen.
Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps oder auch Erfahrungsberichte für mich.



MFG Artur

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Antworten:
Autor: kwadde
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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ich würds richtig machen lassen und nich versuchen da nen paar hunderter rauszuschlagen, um womöglich in nem jahr oder so ärger zu haben, weil irgendwas gepfuscht wurde.
wenn du keinen kennst, der dir das machen kann, wo du weisst, das es auch richtig wird, würd ichs lassen
Autor: machtnix
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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Hi,

Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1.) Du läßt Dir von der versicherung die Kohle ohne MwSt. auszahlen und schaust, daß Du das in Eigenregie repariert bekommst. Da bleibt dann vermutlich von der Kohle was für Dich über. Allerdings gilt Dein Auto dann als Unfallwagen was ihn einigermaßen unverkäuflich -sprich wertlos- machen dürfte.

2.) Du läßt das Auto in der Fachwerkstatt "neuwertig" reparieren und Du hast dann auch auf die geleistete Arbeit und die verbauten Teile die entsprechende Garantie. Die Werkstatt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und das Auto gilt dann nach wie vor als unfallfrei. Sollte dennoch eine Wertminderung eingetreten sein wirst Du entsprechend entschädigt, Details erklärt Dir die Versicherung.

So Artur, das ist jetzt Dein Bier... ;-)

Gruß Tom
Autor: Miko323ti
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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Da kann ich mich Machnix nur anschließen
Autor: Strikeworm
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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Auf dem Gutachten dürfte aber auch die Abschreibung vom Fahrzeug mit vermerkt sein. Als Unfallwagen gilt das Auto, nachdem die Seitenwand rausgtrennt wurde sowieso und muss beim Verkauf angegeben werden. Ich würde mir erstmal die eine oder andere Karosseriebude zum Kostenvoranschlag ranziehen um einen evtl. Richtwert zu haben. Allerdings würde ich dort schon auf orig. BMW Teile bestehen. Ich denke je nach Region kommste da mit 5-6t€ UND Rechnung hin.

Mfg
Autor: Aki_Muc
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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ich würds fachgerecht reparieren lassen ;)

dein BMW hat es verdient !!!!!!!!!!!!!!
*Mitglied des Regioalteams München*

Autor: Marco - 320i
Datum: 09.08.2007
Antwort:
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Lass es ordentlich machen, sonst hast in 2 Jahren rost...... usw......
Six Pack for ever!!!!!!

Wer Schreibfehler findet, kann sie behalten ^^.
Autor: flensjaeger
Datum: 10.08.2007
Antwort:
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Hallo,

Zur Reparatur kommen ja noch anderen Auslagen, die Dir vergütet werden.

Reicht das nicht?

Mit Gruß

Flensjäger
Mein Auto fährt auch ohne Wald !
Autor: Ben26
Datum: 10.08.2007
Antwort:
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Keine Ahnung wenn Dir dein Auto nichts wert ist kannst es für weniger Geld machen lassen!

Ich würde es aber auch richtig vom Fachmann machen lassen!


CU
Ben

Check:
www.city-sliders.dreipage.de

Autor: donphillip
Datum: 11.08.2007
Antwort:
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Auch wenn des Fachgerecht bei BMW repariert wurde gilt es trotzdem als Unfallwagen!!
Autor: machtnix
Datum: 11.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Auch wenn des Fachgerecht bei BMW repariert wurde gilt es trotzdem als Unfallwagen!!

(Zitat von: donphillip)




Warum?
Autor: emjey
Datum: 12.08.2007
Antwort:
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--------Schnipp---------

Unfallschäden an Gebrauchtwagen

Ist das schon ein Unfallwagen?

Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.

Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Erst recht, wenn bei einem Internet-Angebot die Anreise zu aufwendig ist, um am Ende einen Schrotthaufen vorgeführt zu bekommen. Ein Anruf beim Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) klärt, wo der nächste Profi-Schätzer zu finden ist (Telefon 0 30-2 53 78 50, http://www.BVSK.de). Vor Ort hilft natürlich auch eine Probefahrt zum TÜV. Der nimmt rund 50 Euro für seine Bemühungen und muss selbst für Fehlurteile hinterher geradestehen.
Autor: emjey
Datum: 12.08.2007
Antwort:
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Zitat:



Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.


(Zitat von: emjey)





Und genau darum streiten sich die Leute bis aufs Messer. Niemand möchte wegen einem Bagatellschaden den Wert des Wagens mindern (lassen). Dann wird verschwiegen, was das Zeug hält. Daher bin ich der Meinung, das nur sicherheitsrelevante ausgetauschte Teile oder tragende Teile, die repariert wurden, anzugeben sind. Wie gesagt, meine Meinung. Wegen einer kleinen Beule, Lackschäden, kaputter Scheinwerfer, nee. Das wird ordentlich repariert und gut ist.
Autor: BlueMC
Datum: 12.08.2007
Antwort:
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Ich würde das auch fachgerecht bei BMW machen lassen. Reicht doch wenn du kostenlos n viertel neues Auto bekommst, da muss man doch nicht auch noch gewinn rausschlagen.

Außerdem ärgerst dich nur, wenn du ihn dann holst und siehst dass an deinem auto gepfuscht wurde. Ich spreche da leider aus eigener Erfahrung bei meinem alten wagen.
Mein 3er
Autor: Joey Starman
Datum: 12.08.2007
Antwort:
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Du hast ne PM !


Gruß
Joey
Mor-Vision

Autor: Malifix
Datum: 12.08.2007
Antwort:
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Würde ihn auch fachgerecht reparieren lassen. Egal ob beim Freundlichen oder einer anderen anerkannten Karosseriewerkstatt. Die Qualität muß stimmen.




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Ende des Themas

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