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Positionslichter - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Pommesweis
Date: 31.07.2007
Thema: Positionslichter
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Hallo

Was sagt das Recht über Positionslichter?
Welche Richtlinien sind eimzuhalten?
Habe bei meinem gekauften E36 jetzt vorne Postitionslichter in orange und hinter sind bereits die Abdeckungen ohne Licht vorhanden.

Welche Farben müssen die Haben?
Ich hab mal gelesen das vorne weiß und hinten rot sein muss, woanders dann vorne orange und hinten rot.
Ich selbst hab schon autos gesehen die haben vorne und Hinten orange Postitionslichter.

Was ist das erlaubt?
Muss man das extra abnehmen lassen?
Polizei hat zu meinen orangen Posis vorne noch nie etwas gesagt.

Danke im Voraus


Antworten:
Autor: Christian Sch.
Datum: 31.07.2007
Antwort:
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Meinst du Seitenmarkierungsleuchten?

Du musst sie nicht abnehmen lassen, wenn du Leuchten mit E-Prüfzeichen verwendest. Ansonsten wird es problematisch und teuer. Die Gläser dürfen weiß oder gelborange sein, das Licht muss gelborange sein. Anbauhöhe mindestens 25cm über Boden, maximal 150cm über Boden.

Hinten sind rote Leuchten zulässig, WENN sie in der Schlußleuchte integriert sind wie bei einigen LKW und Volvos.

Oder meinst du Begrenzungsleuchten:

Sie müssen ebenfalls nicht eingetragen werden, wenn sie ein E-Zeichen haben. Das Licht darf allerdings hinten nur rot und vorne nur weiß sein. Alles andere ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen vorne maximal 4 verbaut werden, wovon dann 2 in den Scheinwerfern sein müssen.

Bearbeitet von - christian Sch. am 31.07.2007 08:44:18
Autor: Pommesweis
Datum: 31.07.2007
Antwort:
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Hallo

Woran unterscheiden die sich denn?
Seitenmarkierungsleuchten nur an den Seiten?


http://img215.imageshack.us/my.php?image=mercedeshe0.jpg

Zur Veranschaulichung mal ein Bild, wie gesagt bei mir ist Vorne bereits angebaut und hinten nur noch keine Fassung drinn.
Die roten Markieren sind da, wo meine Lichter sind.
Sind also Seitenmarkierungsleuchten, da sie ja nicht nach vorne und hinten strahlen oder?
Also dürfen die Orange oder weiß sein?
Autor: Christian Sch.
Datum: 31.07.2007
Antwort:
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Das auf dem Bild sind Seitenmarkierungsleuchten (sind ja an der Seite). Sie dürfen nur gelboranges Licht abstrahlen und müssen eine Genehmigung (also in dem Fall E-Zeichen) haben. Anbaumaße habe ich ja schon geschrieben.
Autor: Pommesweis
Datum: 31.07.2007
Antwort:
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Danke Chrischi
Hat mir geholfen.


Gruss
Autor: Christian Sch.
Datum: 31.07.2007
Antwort:
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Bitte. Kein Problem.
Autor: don.soko
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Seitenmarkierungsleuchten dürfen HINTEN auch maximal 100 cm vom Fahrzeugende entfernt sein.
Autor: Christian Sch.
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Und vorne 3 Meter....

Habe die Anbaumaße nicht mit rein geschrieben, da sie bei normalen PKW relativ egal sind. Es soll ja einigermaßen aussehen und wenn man die Maße nicht einhält, sieht es schon sehr merkwürdig aus am PKW
Autor: King Cornflakes
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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in der CH dürfen sie max 40 cm vom fzg rand sein,
ich denke in D wird es nicht gross anderst sein, aber 100 ??

du musst noch eine mindest höhe einhalten, bei uns liegt die bei mind. 25cm
und sie dürfen bei uns rot und gelb leuchten zur seite ... *g*

fahr die dinger jetzt schon über jahren, weder die "pfeffiprinzen"
noch unsere MFK hat je was beanstandet, nicht die bohne ...
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Autor: Christian Sch.
Datum: 02.08.2007
Antwort:
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Ihr habt es ja gut in CH, dass ihr die roten fahren dürft....

Es sind hier wirklich 100cm hinten und 300cm vorne.
Autor: andyujulia
Datum: 03.08.2007
Antwort:
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hi hatte die posis von bmw drin vorne weiß hinten rot. wurde aufgehalten hab ne mängelkarte bekommen. hab etz seit nem 3/4 Jahr vorn wie hinten orange drin hat bei jeder kontrolle bisher noch keine polizei interessiert!
Lieber Krücken unterm Arm als Opel fahr´n...




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