Meinst du Seitenmarkierungsleuchten?
Du musst sie nicht abnehmen lassen, wenn du Leuchten mit E-Prüfzeichen verwendest. Ansonsten wird es problematisch und teuer. Die Gläser dürfen weiß oder gelborange sein, das Licht muss gelborange sein. Anbauhöhe mindestens 25cm über Boden, maximal 150cm über Boden.
Hinten sind rote Leuchten zulässig, WENN sie in der Schlußleuchte integriert sind wie bei einigen LKW und Volvos.
Oder meinst du Begrenzungsleuchten:
Sie müssen ebenfalls nicht eingetragen werden, wenn sie ein E-Zeichen haben. Das Licht darf allerdings hinten nur rot und vorne nur weiß sein. Alles andere ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen vorne maximal 4 verbaut werden, wovon dann 2 in den Scheinwerfern sein müssen.
Bearbeitet von - christian Sch. am 31.07.2007 08:44:18