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Beitrag von: Joshy Date: 21.07.2007 Thema: Einge. Halteverbot + Frau im Auto = Strafzettel? ---------------------------------------------------------- Vieleicht kann mir einer von euch ein Rat geben. Ich parkte vor einiger Zeit im eingeschränkten Halteverbot, um Kurz zum Geldautomaten zu gehen. Mein Frauchen saß im Auto. Es hat vieleicht 3-5 Minuten gedauert. Als ich wieder raus kam, Stand eine Politesse neben mein Auto und hat es wohl aufgeschrieben. Heute bekam ich Post, und ich soll 15,- Euro bezahlen. Wie sieht es jetzt aus? Es war ja eigentlich einer beim Auto der es hätte auch weg fahren können. Muß ich das jetzt bezahlen, oder soll ich zu meinen Anwalt gehen (habe Rechtschutz)? Wie gesagt es wahren allerhöchsten 5 Minuten, und auf dem Strafzelle steht "Sie parkten von 12:44 - 12:49 im eingeschränkten Halteverbot". |
Autor: maddin[21] Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi also bezahl das knöllchen einfach und lass es ruhen. wegen 15€ rechtsschutz einschalten ist schwachsinn. und treibt nur die versicherungsgebühren hoch, sollte sich wirklich ein anwalt damit befassen wollen. gruss maddin ps.: genau genommen ist das knöllchen auch berechtigt. Eingeschränktes Halteverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein. Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist. a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind. b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite. c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. Bearbeitet von - Maddin[21] am 21.07.2007 21:01:30 Laut kann Jeder! http://forum.m-eit-audio.de ------------------------- Alpine IVA-D310R Alpine PXA-H701 Audison VRx 4.300 Audison LRx 1.400 Focal 165 K3P SE (vollaktiv)* 2x Next AL 25 @ 2Ohm geschlossen * by Finsterwalder/Wedel |
Autor: Maveric Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- FAlsch!!! Man darf im Parkverbot sich für 3.Minuten aufhalten egal aus welchem grund! Somit hat die Politesse falsch gehandelt wenn sie dich nicht von weitem beobachtet hat. Aber auch das nachzuweisen wäre schwierig. Ich würde sagen du hast maximal 3 minuten da gestanden. Ich würde nen anwalt kurz nehmen. Diesen blutsaugern wüprd ich NIX geben aussern arschtritt. :) Nur als Tipp: Selber hinschreiben oder einspruch einlegen hat keinen sinn. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: E36-Freak Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- im eingeschränkten Halteverbot darfst Du 3 Minuten stehen, also bei bei Minuten und 1 Sekunde nicht mehr. Die Hansel von der Stadt stehen teilweise mit ner Uhr vor den Kisten, wer sein Fahrzeug (als Fahrzeugführer) verlässt oder länger als 3 Minuten steht, der parkt, so bitter es ist, aber die Tante hat rechtmässig gehandelt. |
Autor: Joshy Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auch wenn einer am Auto war? |
Autor: maddin[21] Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- interessiert die in dem moment nicht. kann ja sein das die person im auddo keinen führerschein hat. wenn die politesse nett gewesen wäre, hätte sie nachgefragt ob das auddo nicht weggefahren werden könnte. gruss maddin Laut kann Jeder! http://forum.m-eit-audio.de ------------------------- Alpine IVA-D310R Alpine PXA-H701 Audison VRx 4.300 Audison LRx 1.400 Focal 165 K3P SE (vollaktiv)* 2x Next AL 25 @ 2Ohm geschlossen * by Finsterwalder/Wedel |
Autor: E36-Freak Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das "Fahrzeug verlassen" gilt für das Halteverbot (VZ 286 - mit den beiden gekreuzten Balken). Ich denke, Du hast einfach länger als 3 Minuten gestanden - da wäre es egal, ob jemand im Fahrzeug sitzt oder nicht |
Autor: richicw Datum: 21.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum bleibt deine Freundin aber auch drin sitzen und guckt zu, wie der Strafzettel geschrieben wird? Wenn die Politesse im Anmarsch ist, habe ich an meine Freundin schon noch den Anspruch, dass sie den Wagen aus dem Halteverbot fährt. Oder nicht? MfG Richi |
Autor: Heckpropeller Datum: 23.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau das war auch mein erster Gedanke. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
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