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Richtlinien: Rückleuchten lasieren? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: EvotechM2
Date: 08.07.2007
Thema: Richtlinien: Rückleuchten lasieren?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 08.07.2007 um 22:53:19 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hey ich möchte meine coupe rückleuchten schwarz lasieren.
Und zwar wollt ich den unteren roten teil ein wenig verdunkeln.
gibts da irgendwelche richtlinien oder ist es wie ich glaube komplett illegal?
liebe grüße

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 08.07.2007 22:53:19
...dedicated to perfection.


Antworten:
Autor: King.S
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Das würd ich lassen, gibt nur ärger mit der Polizei !
Chromradkappen, Aufkleber und Baumarktauspuffblenden sind kein Tuning!

Gib mir einen Punkt wo ich hintreten kann und ich bewege die Erde !
Autor: b46
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Ist komplett illegal!

Die Amis machen es auch so, wie du es vor hast. Aber da darf man bekanntlich alles machen :D

www.BECHA.de
alles rund um BMW Tachobeleuchtung
**Meine Fotostory 316i -> 333i **
Autor: EvotechM2
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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ich glaub ich machs trotzdem.... =)
...dedicated to perfection.
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Ich würde mir für den nächsten Tüv schon mal einen Satz Rückleuchten kaufen. Selbst wenn du eine Prüfer kennst, wird er wohl darauf bestehen, dass du die Originale dabei hast.

Und denk dran, wenn du Pech hast, wollen die grün-weißen 100 Euro und geben dir 3 nette Pünktchen.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 08.07.2007 19:37:11
Autor: King Cornflakes
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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war, ist, bleibt illegal ...

gewöhn dich schon mal an ärger, knöllchen und evt bis hin zur stilllegung
da durch das deine ABE zerfällt dracula in der sonne ...
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Autor: NIB
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Und gute Nacht wenn du mal einen Unfall hast.
Autor: King Cornflakes
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Zitat:


Und gute Nacht wenn du mal einen Unfall hast.

(Zitat von: NIB)




YEP und wie, wenn noch der falsche "pfeffiprinz" den raport aufnimmt ...
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Autor: sveno
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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beim tüv hört sich das denn ungefähr so an:

"rückleuchten unzulässig eingefärbt" , oder auch wie im werner-klassiker "des is aba nich orginaaaal!"

also hände weg von solchen sachen, vor allem von diesen ebay typen, die noch damit werben, dass die teile ein e-prüfzeichen besitzen (schon klar, wenn man originalteile lasiert...)
Autor: Maveric
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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Wie ist es eigentlich wenn man die nur mit klarlack lasieren tut? Wegen geilem glaz?

Des verändert ja nix an dem rücklicht. oder?
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: King Cornflakes
Datum: 08.07.2007
Antwort:
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nimm ne poliermaschine in die hand, glänzt anschliessend auch ;-)
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