Ui-ui... wird ein bissl OOT, aber gut. Ist ja interessant. :-)
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Naja, muss nicht. Denken wir mal an das Thema Differenzbesteuerung...
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habe ich.
Deswegen schrieb ich, dass das nur geht, wenn der Händler den Wagen von einer Firma hat.
Bei Kauf/Inzahlungnahme von privat kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen und der Händler kann keine MWSt für das Fahrzeug ausweisen.
Sicher??? :-) Der Händler
muss USt ausweisen. Punkt.
Wenn er jedoch ohne Vorsteuerabzug einkauft, DARF er die Differenzbesteuerung anwenden (ich glaub seit 1990 roundabout). Auf seiner Rechnung
muss er die USt ausweisen. Diese ist jedoch geringer, weil sie sich nach der Differenz aus Verkaufspreis und Einkaufspreis bemisst und nicht nach dem Verkaufserlös. :-)
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Du musst ein Gewerbe ausüben, mit dem Du der USt unterliegst.
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Stimmt auch nicht.
Ich bin Freiberufler und unterliege auch der USt.
Meine Tätigkeit ist kein Gewerbe - habe ich jedenfalls so hingebogen und das FA hat das so akzeptiert.
Ob nun Freiberufler oder Gewerbe, -das hat höchstens einen Unterschied bei Abgabe einer Gewerbesteuererklärung.
Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun.
Tätigst Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender umsatzsteuerfreie Umsätze, ziehst Du keine Vorsteuer und weist
auf Deinen Rechnungen auch keine aus.
Wenn Du allerdings (egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender) umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst, drafst
Du Dir die beim Kauf ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringen, musst aber die auf Deinen Rechnungen ausgewiesene USt
an das Finanzamt abführen, die sogen. Regelbesteuerung. Steht aber auch alles im UStG und in den UStR.
Bei Fragen helfe ich gern weiter ;-)