Was sagt der TÜV, wenn ABS nicht funktioniert ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 02.07.2007 um 20:41:28 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Mein ABS fällt sporadisch immer mal aus, vor allem bei nasser Witterung. Da langsam aber sicher der TÜV ansteht, wollte ich fragen: wenn bei der HU das ABS nicht gehen sollte, wie siehts mit der Plakette aus?
Danke euch...
Betreff angepasst: Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen.Bitte auf das richtige Forum achten, dankeBearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 02.07.2007 20:41:28
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Hallo Gersig,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Was sagt der TÜV, wenn ABS nicht funktioniert ?"!
Gruß
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Mitglied seit: 19.02.2006
Delmenhorst
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also ich denke ma das wird kein problem sein !
ABS is für die autos net vorgeschrieben !
Eig prüfen die Tüv-Leude sowas net !
BLAU-WEISS ist die Haselnuss !!!!!!!!
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Danke für deine Antwort :-) Ich hab halt im Hinterkopf gehabt, dass der TÜV seit 01.06. sicherheitsrelevante Dinge im Auto prüft, und da dachte ich, es könnte schwierig werden mit brennender ABS-Warnleuchte
Mitglied seit: 19.02.2006
Delmenhorst
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aba ich sag es ma so !!
vllt is der fühler ja auch nur verdreckt !
dann kannste ihn ja ma sauber machen und falls er kaputt is bauste einen neuen rein !
der kostet auch net die welt weil wenn man abs hat sollte es auch funzen !!
BLAU-WEISS ist die Haselnuss !!!!!!!!
Mitglied seit: 06.01.2007
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kollege war bei der Dekra wegen tüv.. hatte auch das abs am leuchten.. prüfer hat sich reingesetzt und das gesehen..meinte wenn die nicht ausgeht, braucht er garnicht zu prüfen..wohl pflicht
Zitat:
Ich hab halt im Hinterkopf gehabt, dass der TÜV seit 01.06. sicherheitsrelevante Dinge im Auto prüft
Das ist korrekt und wenn die Leuchte nicht ausgeht, dann kannst dir den Weg sparen zum TÜV. Ist das gleiche als wenn die Airbagleuchte nicht ausgeht. Hab mich vor ca. 1/2 jahr mit Tüvprüfer unterhalten, der meinte das wenn das Scheibenwasserlämpchen leuchtet er es schon als Mängel aufschreiben müßte. Da es nicht gewährleistet ist, unter der fahrt die Scheibe zu reinigen wenn es erforderlich ist.
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Ist es nicht so, dass die Sachen die eingebaut sind, auch funktionieren müssen? Von daher hast du wohl eher schlechte Karten, bzw. du solltest vorher die ABS Lampe abklemmen ;) .
www.alcx.de/pics/bmw/323ti.html ( Mein 323ti )
würde das mit dem abs auch reparieren,denn solange die warnleucte brennt ist es ein zeichen das das abs auch nicht funktioniert.würde es der tüv nicht bemängeln wäre es ein pfuscher,d,h. nicht das ich hinter allem stehe was so tüv vorgeschrieben ist,aber sicherheit geht vor und abs ist sehr von vorteil.
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
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Hallo,
wie ALCx schon meinte, was eingebaut ist, muss auch funktionieren. Völlig egal, ob es für das Fahrzeug vorgeschrieben war oder nicht.
Baust Du Dir z.B: eine dritte Bremsleuchte an Dein Auto (die seinerzeit noch nicht vorgeschrieben war), dann muss die auch funktionieren. Tut sie es nicht, dann ist es ein Mangel (als Notlösung könntest Du aber die Bremsleuchte vor Ort komplett entfernen, da sie ja nicht vorgeschrieben ist).
ABS ist bei Dir eingebaut, also muss es auch funktionieren !
Bei den neuen Modellen muss auch der Fehlerspeicher völlig frei sein (ärgerlich da z.B. die Airbaglenkräder gerne mal beim Ausbau einen Fehler geben, sofern die Batterie nicht abgeklemmt wurde).
Also unbedingt reparieren sonst meckert der TÜV.
Notlösung wäre es die Lampe zu entfernen, das könnte aber bei dem Selbsttest wiederum auffalenn und außerdem ist das kein echter Tipp).
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Hallo,
das der Fehlerspeicher völlig leer sein muß, kann ja dann heiter werden, wenn man z.B. im
E39 eine DWA "eingeschmuggelt" hat um das Blinken beim abschließen zu erreichen.
(Ergibt einen Eintrag im fehlerspeicher da DWA ja nicht funktioniert)
Das gibt ja dann nette Diskusionen...
Bearbeitet von - rsgra am 29.01.2007 16:35:59
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Also: ich war bei ATU, Auslesen des Fehlerspeichers nicht möglich, da anscheinend eine Sperre im Fahrzeug dies verhinderte (immerhin musste ich nichts zahlen ;-) ). Beim Freundlichen ging das Auslesen (39 €) ohne Probleme, Diagnose: defekter Pedalwegsensor, Kostenvoranschlag 110 € inkl. Einbau
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Habe das gleiche Problem. Ein Anruf beim TÜV klärt dies. Es hängt lt. TÜV-Mitarbeiter vom BJ des KFZ ab. Ist es ein neueres Modell, ist es ein Mangel, welcher behoben werden muss, ist es ein älteres (wie mein E36, BJ 12/95), spielt es keine Rolle, ob das ABS geht oder nicht.
Um welches entscheidende "Schwellenjahr" es geht, ab wann die strengeren TÜV-Regeln gelten, weiß ich allerding nicht mehr. Einfach dort anrufen.
Das Leuchten der ABS-Kontrolleucht ist seit inkrafttreten der neuen Mängelrichtlinie (und ich bin der Meinung, sogar vorher schon) IMMER ein erheblicher Mangel. Dabei ist es egal, welches Baujahr das Fahrzeug ist. Es ist zwar richtig, dass es für Fahrzeuge ab Baujahr 2006 noch spezielle Prüfvorschriften für die Fahrzeugelektronik gibt, aber wenn der Fehler auch ohne spezielle Prüfung ersichtlich ist, ist es erheblich und es gibt keine Plakette.
Sollte mir jemand nicht glauben, kann ich gerne morgen auf der Arbeit in den Beck-Texten nachschauen, wo es genau steht.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 02.07.2007 16:12:27
wenn du durch den Tüv willst und das später reparieren willst kannst du auch die Lampe ausbauen. also ich meine wenn dir momentan das Geld dafür fehlt. Ich würde es aber aus Sicherheitsgründen reparieren lassen.
Gruß Alex
Zitat:
wenn du durch den Tüv willst und das später reparieren willst kannst du auch die Lampe ausbauen. also ich meine wenn dir momentan das Geld dafür fehlt. Ich würde es aber aus Sicherheitsgründen reparieren lassen.
Gruß Alex
(Zitat von: HerrBert)
... und darauf hoffen, dass der PI Tomaten auf den Augen hat und das Hydroaggregat und die Radsensoren übersieht....