Schätzen ist bei uns nicht erlaubt......auch nicht die Schrittgeschwindigkeit, zumindestens was einen Gerichtsverwertbaren Vorwurf zur reinen Höhe anbelangt.
Das Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist genau festgelegt. Wenn alle Faktoren eingehalten worden sind (und das sind sie wohl offensichtlich), dann wird Dir kein Anwalt der Welt der raushelfen, das ist mein Erfahrungswert nach nunmehr 25 Jahren bei dem Verein.
Bearbeitet von - e36-freak am 04.01.2007 20:17:30