Scheinwerfer kaputt,Privathaftpflichtschaden,
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Hallo, ein Kumpel und ich haben die Scheinwerer von meinem Auto ausgebaut, als er sie in der Hand hatte, sind ihm beide Scheinwerfer heruntergefallen und jetzt ist bei beiden das Glas kaputt.
1.Er hat eine Privathaftplicht, kann man das darüber machen?
2.Was muss ich jetzt machen?,
3.Kostenvoranschlag in der Werkstatt? (mit Einbau?),
4.brauch die Versicherung Fotos von den Scheinwerfer oder kommt sich das jemand anschauen?,
5.welche Scheinwerfer kann ich mir kaufen, ist es so das ich den wert von den Originalscheinwerfern überwiesen bekommen und mir dann die Scheinwerfer kaufen kann die ich will z.B. FK oder Hella?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß Stefan.
Bearbeitet von - bmw320ifreak am 02.12.2006 21:02:15Bearbeitet von - bmw320ifreak am 02.12.2006 21:03:13
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Hallo BMW320iFreak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheinwerfer kaputt,Privathaftpflichtschaden,"!
Gruß
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Zitat:
1.Er hat eine Privathaftplicht, kann man das darüber machen?
Vetrag lesen. Viele Privathaftplichtversicherer schließen Schäden an Kraftfahrzeugen aus.
Zitat:
2.Was muss ich jetzt machen?,
Mit der Versicherung in Verbindung setzen
Zitat:
3.Kostenvoranschlag in der Werkstatt? (mit Einbau?),
z.B.
Zitat:
4.brauch die Versicherung Fotos von den Scheinwerfer oder kommt sich das jemand anschauen?,
Damit mußt du rechnen. Auf keinen Fall darfst du den Schaden reparieren ohne das die Versicherung die Möglichkeit hatte zu prüfen - aber auch da gibt es Fristen.
Zitat:
5.welche Scheinwerfer kann ich mir kaufen, ist es so das ich den wert von den Originalscheinwerfern überwiesen bekommen und mir dann die Scheinwerfer kaufen kann die ich will z.B. FK oder Hella?
Nein. Ohne Werkstattrechnung bekommst du erst einmal nur 2/3 des Schadens ohne MWST ersetzt. Erst wenn du das ganze in einer Werkstatt mit Rechnung machen läßt, bekommst due alles ersetzt - aber nur die Originalscheinwerfer - selbst wenn diese teurer sind.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
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also muss bei dem Kostenvoranschlag der Einbau mit eingerechnet werden weil es von einer Werkstatt gemacht werden muss, aber wenn dann will ich mir lieber Angel Eyes Scheinwerfer holen, die FK werden wahrscheinlich billiger sein als die originalen (bekomme ich dann das geld das übrig bleibt), und wenn ich mir hella hole muss ich die differenz drauf bezahlen, ist das so?
wer Ahnung hat bitte schreiben.
Zitat:
also muss bei dem Kostenvoranschlag der Einbau mit eingerechnet werden weil es von einer Werkstatt gemacht werden muss, aber wenn dann will ich mir lieber Angel Eyes Scheinwerfer holen, die FK werden wahrscheinlich billiger sein als die originalen (bekomme ich dann das geld das übrig bleibt), und wenn ich mir hella hole muss ich die differenz drauf bezahlen, ist das so?
wer Ahnung hat bitte schreiben.
(Zitat von: BMW320iFreak)
Stop, ich hab einen Denkfehler begangen:
Der Scheinwerfer war ja ausgebaut - somit ersetzt sie auch nur baugleiche Scheinwerfer. "Versetzung in den Vorzustand" heißt die Regel der Versicherung.
Ich an deiner Stelle wäre gut beraten es nicht mit solchen Aktionen zu versuchen. Die Versicherung könnte deinem Kumpel sehr schnell unterstellen, das er die Scheinwerfer mit Absicht etwas lose in der Hand hatte - wenn du gleich mit einem "Upgrade" kommst.
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naja, wenn ich schon neue brauche möchte ich mir auch welche holen die mir gefallen, oder könnte es dann sein das die versicherung nicht bezahlt.
Zitat:
naja, wenn ich schon neue brauche möchte ich mir auch welche holen die mir gefallen, oder könnte es dann sein das die versicherung nicht bezahlt.
(Zitat von: BMW320iFreak)
Jepp.
Zur Erinnerung:
Du hast keinen Anspruch auf Veränderung, du hast nur Anspruch auf "Versetzen in den vorherigen Stand".
Aus leidiger Erfahrung:
Sei froh wenn du überhaupt etwas bekommst!
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Zitat:
Erst wenn du das ganze in einer Werkstatt mit Rechnung machen läßt, bekommst due alles ersetzt - aber nur die Originalscheinwerfer - selbst wenn diese teurer sind.
da brauchst du eigentlich nur mit der werkstatt sprechen.
den kannst du erklären was du vor hast du die schreiben dann auf die rechnung "BMW E36 Scheinwerfer" und nicht Hella, FK, orginal oder sonstwas.
sollte nicht so kompliziert sein.
Nu mal los....
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aber wie ist es mit dem differnzbetrag.
Zitat:
aber wie ist es mit dem differnzbetrag.
(Zitat von: BMW320iFreak)
da ist dann keine differenz!
willst du andere scheinwerfer oder aus der geschichte geld rausschlagen?
Nu mal los....
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ich will angel eyes scheinwerfer aber wenn die fk scheinwerfer billiger sind als die originalen bekomme ich doch geld zurück (oder), und wenn die hella teurer sind (ich weis nicht ob die teurer sind als die originalscheinwerfer) muss ich doch etwas drauf bezahlen, oder stimmt das so nicht.
du läßt dir einfach nen kostenvoranschlag machen, bzw ein gutachter kommt raus und macht den. dann meldest du deiner versicherung, das du das geld auf dein konto überwiesen haben willst. dann holst dir halt die angle eyes. wenn sie mehr kosten, mußt eben drauf zahlen, wenn weniger hast noch was übrig. ist doch ganz einfach. frage ist halt nur ob du was bekommst.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Du hast überhaupt keinen Anspruch auf irgendwas, denn er hat dir bei der arbeit geholfen. Ließ mal seinen Tarif richtig unter Ausschlüße. :)
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Aloha,
würde ich wohl auch sagen, ein Kollege hatte mir beim Küchenumbau das Ceranfeld was im Flur stand "umgerannt", dazu sagte seine Versicherung das es da nicht hingehört und somit auch nix bezahlt wird.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 10 Monaten
so ich will das thema mal wieder hoch holen um nicht ein neues aufzumachen.
Mir ist was unglückliches passiert.Ich habe in mein wagen eine beule reingefahren hinten.Jetzt ist dort ebend die beule und die stoßstange ist glaube ich etwas verbogen also der lückenabstand an den seiten ist nicht mehr so gut.Und mein bruder hat mit ausversehen auf dem dach eine klitze kleine beule reingemacht.
Ich bin bei der allianz versichert und habe mir auch gleich eine private haftplficht machen lassen.Würden die sowas zahlen oder habe ich da gar keine chance weil ich das selber gemacht habe???
Aber eigentlich sind die doch dafür da wenn ich was kaputt mache das ich es nicht selber zahlen muss.
Würde mich freuen wenn noch jemand hier was dazu schreibt.
Bearbeitet von - red_sky am 07.10.2007 13:53:02
Zitat:
so ich will das thema mal wieder hoch holen um nicht ein neues aufzumachen.
sehr lobenswert! :-)
mit vollkasko dürfte das kein problem sein,
zahlst nur deine selbstbeteiligung und dann werden die das übernehmen.
bei der privathaftpflicht sieht das anders aus.
wozu sollte dann noch einer eine vollkasko abschließen? ;-)
Nu mal los....
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Zitat:
Würden die sowas zahlen oder habe ich da gar keine chance weil ich das selber gemacht habe???
Aber eigentlich sind die doch dafür da wenn ich was kaputt mache das ich es nicht selber zahlen muss.
(Zitat von: red_sky)
...ich lieg am Boden
Sorry, aber das hieße ja du bräuchtest dir nie wieder etwas Neues anschaffen. Wenn's dir nicht mehr gefällt machst du's einfach kaputt - sone Versicherung will ich auch.
P.S.
die PHV reguliert Schäden die du an fremdem Eigentum verursachst
Bearbeitet von - marueg am 07.10.2007 14:16:16
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
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@ marueg,
theoretisch ist das auch so. Wenn Du z.B. einen neuen Kotflügel benötigst, dann fährst DU mit VK gegen die Wand in der Tiefgarage.
Schaden wird reguliert, Du entweder hochgestuft, oder gleich gekündigt.
Spätestens beim zweiten Mal ist die VK so teuer geworden durch die Rückstufung, daß Du mit dem Spaß aufhörst.
Du solltest natürlich der Versicherung nicht sagen, daß Du es absichtlich getan hast.
(Soll jetzt keine Aufforderung für irgendwas sein, nicht falsch verstehen).
Aber wer auf der Autobahn jenseits der Richtgeschwindigkeit fährt, begeht auch "mutwillig" eine Gefährdung seines KFZ. Wird ja trotzdem bezahlt. Wobei die VK immer sehr viel kritischer ist, als die Haftpflicht. (Siehe angepasste Bereifung).
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Also wie ich das verstanden habe ist das ein
NEIN.
:( Schade muss ich es selber beheben lassen.Und wenn mein bruder sagt er war das würden die das dann machen??
Und die eine beule was ich gemacht habe :( die ist unter dem rücklicht rechts genau an der kante über der stoßstange.dieses blech bekommt man nicht ab oder??so das ich mir ein neues kaufen könnte,weil ich war schon beim beulendoc. und der meinte die beule wird schwer.weil man da ebend schwer rankommt wenn überhaubt.Das heißt wiederum das es teuer werden wird.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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@sumo
...ist ja Alles richtig, was du geschrieben hast. Meine Aussage bezog sich aber nicht auf die Vollkasko, sondern auf die Privathaftpflicht und waren eher allgemeiner Natur.
Gruß Markus
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Zitat:
Also wie ich das verstanden habe ist das ein
NEIN.
:( Schade muss ich es selber beheben lassen.Und wenn mein bruder sagt er war das würden die das dann machen??
Und die eine beule was ich gemacht habe :( die ist unter dem rücklicht rechts genau an der kante über der stoßstange.dieses blech bekommt man nicht ab oder??so das ich mir ein neues kaufen könnte,weil ich war schon beim beulendoc. und der meinte die beule wird schwer.weil man da ebend schwer rankommt wenn überhaubt.Das heißt wiederum das es teuer werden wird.
(Zitat von: red_sky)
Klar kannst du es von deiner versicherung zahlen lassen.
Aber dann gehen deine % hoch. Und ob das lohnt wegen neer kleinen Beule.
ne ich habe ja keine vk versicherung ich habe eine tk mit einer privaten haftpflich.also denke ich nicht das da was steigt :)
Ich ruf mal morgen mein versicherungsmann an und frag mal was da so geht.