FRAGE ZUR "WINTERREIFENPFLICHT" ????
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Kann mir einer sagen ob man nun ab dem 01.11.06 dazu verpflichtet ist Winterreifen zu fahren oder nicht?
Habe gehört das man nun mit Geldstrafen von 20 Euro bei Kontrollen rechnen muss wenn man keine Winterreifen drauf hat oder 40 Euro und 1 Punkt bei Verkehrsbehinderung durch nichtvorhandene Winterreifen?
Habe schon gegoogelt und bisher nichts gefunden was eindeutig dazu verpflichtet.
Bearbeitet von - marius am 03.11.2006 23:30:08
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Hallo Marius,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "FRAGE ZUR "WINTERREIFENPFLICHT" ????"!
Gruß
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uns sagte man anfang der woche,dass es nun keine generelle pflicht ist,winterreifen aufzuziehen.
es wird allerdings bestraft,wenn durch die nicht vorhandenen winterreifen,eine gefährdung/schädigung/behinderung anderer verkehrsteilnehmer auftritt.wenn du z.b in ein auto hineinrutschst oder quer auf der straße stehst.
grundsätzlich sollte aber jeder an sich selbst appellieren und natürlich winterreifen aufziehen,anstatt auf gut glück mit sommerreifen hindurch zu rutschen ;)
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Mitglied seit: 13.02.2004
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Hi,
klar sollte jeder selbst entscheiden ob es zeit für winterreifen ist oder nicht.
Es ist bei mir nur momentan so das ich mein Auto noch auf Sommerreifen stehen habe und abmelden will sobald der erste schnee kommt. Fahre unter der Woche generell mit meinem Dienstwagen herum und am Wochenende wenn es nicht gerade regnet oder schneit mit meinem eigenem Wagen.
Was ich bisher gefunden habe ist das hier:
Worum geht es also? Laut Bundesverkehrsministerium ist geplant, bei der nächsten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Passus zur Winterausrüstung einzufügen. Laut der Novelle ist "bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer durch die Ausrüstung auszuschließen".
Danach muß mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, wer sein Auto bei Schnee und Eis mit "unzureichenden" Reifen und "ungenügender Ausrüstung" (etwa ohne Schneeketten) fährt.
Bei zusätzlicher Behinderung des Verkehrs sollen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Gelten wird das aber frühestens im nächsten Winter. Daraus folgt: Die generelle Pflicht, im Winter in Deutschland Winterreifen aufzuziehen, wird nicht kommen (wie die Regelungen in Europa sind, erklärt die Karte). Selbst im geplanten Passus ist nur von "unzureichenden" Reifen, nicht ausdrücklich von "Winterreifen" die Rede. Es wird im Zweifel also auf den Einzelfall ankommen - der Polizist als Reifeninspektor.
Steht aber nirgends wo drin das es Pflicht ist oder wie ist das ???
ganz genau,so is wohl der aktuelle stand der dinge.heisst also,wenn du normal zum einkaufen fährst mit sommerreifen im schneegestöber und kommst in ne normale verkehrskontrolle,kannste deshalb nicht belangt werden.
baust du allerdings mist im straßenverkehr und hast keine richtige bereifung drauf,stellt dies eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit entsprechender strafe geahndet.
also soweit ich bescheid weiß muss man jetzt winterreifen drauf haben wenn es unter 7 grad hat. finde ich aber sinvoll bei uns hier in der gegend ist der schnee überaschend schnell gekommen. und irgendetwas muss die regierung auch tun um unfälle einzuschrenken und das ist leider nur mit bussgeldern möglich den wieviele unfälle hat es die letzten jahre gegeben nur weil manche keine winterreifen drauf hatten. aber ich glaube das du nur zahlen musst wenn dich die rennleitung aufhält wenn gerade schnee liegt oder es kälter als 7 grad. bin mir aber nicht sicher.
Mfg Sash
http://www.racingteampfreimd.de/
Die neue Vorschrift ist recht schwammig gehalten und gibt eigentlich keine konkrete Aussage darüber, wann denn nun Winterreifen aufzuziehen sind, die 7Grad-Regel ist eine Empfehlung, mehr nicht...ob eine Winterbereifung erforderlich ist, hängt dabei vom konkreten Einzelfall ab. Der neue §2 (3a) StVO regelt lediglich, das die Bereifung "geeignet" sein muß (gilt im Übrigen für alle Witterungsverhältnisse. Probleme gbit es, wenn man bei winterlichen Schneeverhältnissen mit seinen Sommerglunsen einen Unfall baut. Verstösse werden bei Behinderung mit einem Bußgeld von 40 Euro, ansonsten mit 20 Euro geahndet (z.B. wenn Du im Schneegestöber mit Sommerreifen fährst)
Ja....ne Pflicht haste keine.
Bei Kontrolle (im Schnee) kann kassiert werden.
Beim Unfall haste mindestens ne Teilschuld (egal ob Schuld oder net)
Wenn du nicht mehr weiterkommst (glatt) und ne Verkehrsbehinderung bist darfste auch löhnen.
Also Pflicht oder nicht:
ZIEH DIE WINTERPELLEN AUF....
Und du bist auf der sicheren Seite.
Eigene Sicherheit, die der Anderen...
und evtl Kosten Sparen....
mal abgesehen von der Anschaffung der Winterreifen.
Denke auch die Pflicht wird früher oder später kommen.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Zitat:
Bei zusätzlicher Behinderung des Verkehrs sollen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Gelten wird das aber frühestens im nächsten Winter.
(Zitat von: Marius)
Wieso frühestens im nächsten Winter? Die neue Regelung gilt seit dem 1.Mai 2006, d.h. sie ist jetzt schon relevant.
Zitat:
Massive Verkehrsbehinderungen, Staus und erhöhtes Unfallrisiko: Dies waren in der Vergangenheit häufig die Konsequenzen unzureichender Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen. Seit dem 1. Mai 2006 ist diesem Sachverhalt zumindest seitens der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs ein Riegel vorgeschoben. Die entscheidende Ergänzung des §2 Abs. 3a StVO lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung bedeuten.
Quelle: ADAC
UnimatrixZero
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