Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig
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1581 Beiträge
Moin las kollegas,
ich weiß nicht, ob ihr das schon wisst bzw. gehört/gelesen habt.
wie bereits in der überschrift erwähnt, ist die winterreifenpflicht verfassungswidrig.
den artikel habe ich gerade bei autobild gelesen.
klick
Russian Power
Mitglied: seit 2005
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Hallo Don King,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig"!
Gruß
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Mitglied seit: 20.06.2010
wadersloh
Deutschland
58 Beiträge
auch nicht schlecht ;D aber würde trzdem lieber im winter mit winterreifen fahren auch wenns nicht vorgeschrieben wäre.. vorallem bei heckantrieb :D
Wer später Bremst ist länger schnell :D
Also ich weiß ja nicht wie´s euch geht, aber Winterreifen hab ich noch nie draufgemacht um einem Gesetz zu entsprechen.
Ich will auch im Winter noch an meinem Ziel ankommen, und mit Sommerreifen auf Schnee ist jetzt nicht soo prickelnd... und wenn ich dran denke dass mir auf der Straße im Winter Leute mit Sommerreifen begegnen und mir vielleicht reinrutschen oder ähnliches und das ganze damit begründen, dass die Pflicht für Winterreifen Verfassungswidrig ist, dann muss ich wohl sehr sehr gut aufpassen dass mir meine Hand nicht ausrutscht.
Mal ehrlich, Reifen wechselt man zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer wegen, nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben ist...
Mitglied seit: 10.06.2008
Erzhausen
Deutschland
145 Beiträge
naja, gute sommerreifen sind immerhin besser als schlechte winterreifen...
hatte vor 2 jahren "wanli" winterreifen die bei meinem auto dabei waren, die waren sowas von die hölle das ich im winter wieder auf meine Barum sommerreifen umgestiegen bin und das war deutlich besser!
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
Die 10`te summt das Lied von Halloween!
Ich bin schon so oft gestorben, aber nichts hat mich getötet!
Zitat:
Also ich weiß ja nicht wie´s euch geht, aber Winterreifen hab ich noch nie draufgemacht um einem Gesetz zu entsprechen.
Ich will auch im Winter noch an meinem Ziel ankommen, und mit Sommerreifen auf Schnee ist jetzt nicht soo prickelnd... und wenn ich dran denke dass mir auf der Straße im Winter Leute mit Sommerreifen begegnen und mir vielleicht reinrutschen oder ähnliches und das ganze damit begründen, dass die Pflicht für Winterreifen Verfassungswidrig ist, dann muss ich wohl sehr sehr gut aufpassen dass mir meine Hand nicht ausrutscht.
Mal ehrlich, Reifen wechselt man zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer wegen, nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben ist...
(Zitat von: andre83)
Genau meine Meinung.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.09.2007
Hamburg
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1581 Beiträge
im winter kommen bei mir auch winterreifen drauf.
sicherheit geht vor.
ich wollte hier jetzt niemanden zu nahe treten.
ich fand den artikel nur recht interessant. daher habe ich diesen hier gepostet.
ich möchte niemanden auffordern mit sommerreifen im winter zu fahren, oder der gleichen.
meinen beitrag bitte hier nicht falsch verstehen.
Russian Power
Die sogenannte Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig. Das OLG Oldenburg urteilte in einem Prozess, die Vorschrift sei zu unbestimmt formuliert und damit hinfällig.
Hab von dieser Wischiwaschi-Vorschrift imho ex nichts gehalten...
entweder Winterreifenpflicht richtig oder gar nicht
aber diese klage zeigt mal wieder, wie schwachsinnig unsere justiz belastet wird. da klagt einer über ein jahr, das kostet zig tausende von euros und am ende geht es für ihn nur darum, dass er 50€ strafe anstatt 85€ zahlt und die hälfte der kosten trägt. super - die andere hälfte zahlt der steuerzahler.
und so verschwinden milliarden, durch solche schwachsinnigen kleinprozesse. aber in zukunft muss alles wie in den usa idiotensicher beschrieben werden. wenn gesagt wird, dem wetter entsprechende bereifung, heißt das für mich bei schnee und eis winterreifen. aber nein, bald steht dann warscheinlich:
In der Zeit von Oktober bis März sind Reifen zu verwenden, die auf Schnee (Achtung Fremdwort, hier gibts nen sternchen, wo erläutert wird was schnee ist!) und eis (das selbe mit definition, etwa 2 seiten von 3 wissenschaftlern ausgearbeitet) bessere Eigenschaften haben, als Reifen die in der Zeit von April bis September die auf trockener oder nasser Straße die besten Eigenschaften haben. Es ist von neuer Bereifung auszugehen und einem Standartwagen mit x PS unter x grad celsius bei radstand x und gewicht y mit fahrer z, wobei bedingung psajhflusudahflksdf "R"RFSDF §4 § dsf § §§§§§ erfüllt sein muss...
soviel dazu ;)
Zitat:
und so verschwinden milliarden, durch solche schwachsinnigen kleinprozesse. aber in zukunft muss alles wie in den usa idiotensicher beschrieben werden.
(Zitat von: b-mw-323)
Ich weiß, das von Dir is halb-ernst gemeint. Der Witz is allerdings weiterhin der, dass die "idiotensicheren Beschreibungen" in den USA alle ein Resultat des Richterrechts, also ein Ergebnis von Gerichtsurteilen aus mehr oder weniger kleinen Prozessen sind.
Dass die Winterreifen-Pflicht gekappt wird, war allerdings (dank der wirklich total schwammigen Regelung) tatsächlich nur ne Frage der Zeit. Und sicher wirds wohl ebenfalls nur ne Frage der Zeit sein, bis die Regierung hier nachbessert.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
:-D sau gut.
Wahrscheinlich war der Typ rechtsschutzversichert. Sonst hätte er das ganze nicht gemacht.
Müssen die sich halt was anderes einfallen lassen.
Zitat:
In der Zeit von Oktober bis März sind Reifen zu verwenden, die auf Schnee...
Und wenn es nun im September 24°C hat und eigentlich die Sommerreifen die bessere Wahl wären? Dann würde mir der Gesetzgeber vorschreiben Reifen drauf zu machen die dem Wetter nicht passend wären.
Man sollte vielleicht auch mal darüber nachdenken, dass die meisten im Winter mit irgendwelchen 195er Winter-Trennscheiben unterwegs sind. Wenn nicht gerade Schnee liegt (und das sind bei uns keine 10 Tage im Jahr), kann man mit sowas keinen Blumentopf gewinnen...
MfG
Mitglied seit: 22.05.2007
Bayern
Deutschland
17 Beiträge
Vielleicht sind Winterreifen Verfassungswidrig aber dafür Lebensnotwendig, vor allem hier in Bayern.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)