Tacho umgebaut Kilometerstand ändern ? ? ?
Richtig,egal wer das amcht,es ist und bleibt in D illegal!
Sonst dürfeten die Autohäuser das ja weiterhin machen *lol*
WIe schon gesagt wurd,schreibt es BMW und Co. ins Checkheft.
Und zu Userem 50€ Mann sag ich jetzt mal nichts :-)) *kopfschüttel*
gruß
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Hallo Limo320,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tacho umgebaut Kilometerstand ändern ? ? ?"!
Gruß
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Hi,
laut BMW nimmt der Tacho doch immer den höchsten km stand der irgendwo an den 2 plätzen im auto gespeichert wird an. Also wenn im steuergerät der km stand 107tkm seht, sollte der tacho diesen beim anschliessenm und auto starten übernehmen.
Denn anscheinend übernimmt das auto auch den höchsten km stand wenn z.b.: der "neue" tacho 200tkm hat und das auto erst 60tkm, denn stand vom tacho an allen speicherplätzen mit 200tkm.
Wir Rasen nicht - wir fliegen tief !
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal fresse halten !
Zitat:
geht nur "illegal"...
such dir ne tachoreparaturbude, und geh mal mit deinem anliegen hin...
"Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.<<<<<<<<<<<<<<<<<<<"
(Zitat von: Nilsen*82)
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
@ bmw-fahrer: lesen kannst du schon, was ich geschrieben habe, oder???
wenn rauskommt, dass der km-stand des kombis geändert wurde, und du sagst, naja, den hab ich, weil der tacho zu wenig anzeigte nach ober korregiert, wer bitte glaubt dir das???
und dann gibt es ärger, und du bist in der beweislast...
also wenn man´s für sich machen will, weil man denkt, ehrlich zu sein, trotzdem die schnautze halten...
und wenn das doch erlaubt ist, erklär mir bitte, warum bolldog bei bmw, und jeder andere mit diesem anliegen bei nem anderen hersteller auf granit beißt^^
ich warte...
der Nilz wars...
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Ich zitiere mal vollständig:
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1. Die Strafvorschrift des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.
Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Urteil vom Bundesverfassungsgericht. (Aktenzeichen: 2 BvR 1589/05)
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So, mal nur so ganz wenig nebenbei.
Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist - ich als Händler es aber nicht mache, dann ist es doch illegal?!?
Was ist denn das für eine Logik?!? Die BMW (und andere Händler) machen sowas nicht, weil die keine
Garantie für den Stand des Vortacho machen! Die haben einen Tacho vor sich, der 60tsd KM anzeigt,
dann kommt ein "neuer" rein und "die" sagen, wir haben neun neuen eingebaut, bei KM Stand 60tsd KM.
Damit ist BMW und andere Händler raus, FALLS Du den alten Tacho vorher manipuliert hast! Denn dann
würde BMW den neuen Tacho auf einen KM Stand bringen, der falsch war und wären damit an der Sache
mitbeteiligt. So können "sie" sagen, na ja - wir haben den neuen, laut Tachostand XY eingebaut. So
einfach ist das!
Zu legal/illegal. Das o.g. Zitat ist ein Urteil des B G H und Du kannst Dich drehen & winden.
Ein Urteil des BGH ist bindend "ohne wenn und aber" - aus. Da gibt es null Diskussionsspielraum, warum,
wer, aus welchen Gründen vielleicht........... egal! Es ist legal den Tacho selbst auf die original KM
zu bringen. Ende.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
denk doch was du willst...
*kopfschüttel*
e36 lassen sich so easy drehen, dass sowieso jeder zweite schon mal dran war... *lacht*
der Nilz wars...
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@Nielsen echt lol dann komm ich mal bei dir vorbei ....
na die 350km machend des ganze nicht lohnenswert...
aber in diesem gewerbe gibt es ja sogar vor-ort-service... *lacht*
schicks kombi doch nach münchen^^
der Nilz wars...
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Zitat:
denk doch was du willst...
*kopfschüttel*
e36 lassen sich so easy drehen, dass sowieso jeder zweite schon mal dran war... *lacht*
(Zitat von: Nilsen*82)
Es geht nicht darum, was ich denke, oder nicht.
Es geht nicht darum, ob sowas einfach ist, oder nicht.
Du stellst Behauptungen auf, die auf Halbwissen basieren.
Tacho justieren auf den Orginalstand ist nicht illegal.
Um das geht es.
Ob sowas sinnvoll ist.
Wie teuer oder billig soowas ist.
Sei alles dahingestellt.
Es ist aber, das Gegenteil von dem Du behauptest, eben nicht illegal.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
laaaalaaalaaaa...
du hast recht...
rein rechtlich gesehen....
Bearbeitet von - Nilsen*82 am 29.10.2006 14:08:22
der Nilz wars...
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Leute komm lasts gut sein .....
ich finds geil... ;)
krümel mich hier schon richtig...
paragraphenreiter :P
aber nichtz für ungut.
wurde ja alles gesagt!
der Nilz wars...
Nielsen im Gegensatz zu dir können wir alle lesen und auch verstehen.
Nach Urteil des BVerfG ist das Anpassen eines Wegstreckenzählers (z.b. Austauschteil) an die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht nur höchst LEGAL sondern sogar VORGESCHRIEBEN. Und wer will dir ans "Bein pinkel" wenn das höchste deutsche Gericht sagt, es ist in Ordnung?!
Wirf bitte nicht mit juristischen Fachausdrücken um dich von denen du keine Ahnung hast ("Beweislast") und überlasse solche Thematiken lieber Juristen, z.B. mir.
Zitat:
@ bmw-fahrer: lesen kannst du schon, was ich geschrieben habe, oder???
wenn rauskommt, dass der km-stand des kombis geändert wurde, und du sagst, naja, den hab ich, weil der tacho zu wenig anzeigte nach ober korregiert, wer bitte glaubt dir das???
und dann gibt es ärger, und du bist in der beweislast...
also wenn man´s für sich machen will, weil man denkt, ehrlich zu sein, trotzdem die schnautze halten...
und wenn das doch erlaubt ist, erklär mir bitte, warum bolldog bei bmw, und jeder andere mit diesem anliegen bei nem anderen hersteller auf granit beißt^^
ich warte...
(Zitat von: Nilsen*82)
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Ähem Imp, nicht BGH sondern BVerfG, das sind 2. verschiedene Gerichte ;)
Zitat:
Ich zitiere mal vollständig:
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1. Die Strafvorschrift des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.
Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Urteil vom Bundesverfassungsgericht. (Aktenzeichen: 2 BvR 1589/05)
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So, mal nur so ganz wenig nebenbei.
Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist - ich als Händler es aber nicht mache, dann ist es doch illegal?!?
Was ist denn das für eine Logik?!? Die BMW (und andere Händler) machen sowas nicht, weil die keine
Garantie für den Stand des Vortacho machen! Die haben einen Tacho vor sich, der 60tsd KM anzeigt,
dann kommt ein "neuer" rein und "die" sagen, wir haben neun neuen eingebaut, bei KM Stand 60tsd KM.
Damit ist BMW und andere Händler raus, FALLS Du den alten Tacho vorher manipuliert hast! Denn dann
würde BMW den neuen Tacho auf einen KM Stand bringen, der falsch war und wären damit an der Sache
mitbeteiligt. So können "sie" sagen, na ja - wir haben den neuen, laut Tachostand XY eingebaut. So
einfach ist das!
Zu legal/illegal. Das o.g. Zitat ist ein Urteil des B G H und Du kannst Dich drehen & winden.
Ein Urteil des BGH ist bindend "ohne wenn und aber" - aus. Da gibt es null Diskussionsspielraum, warum,
wer, aus welchen Gründen vielleicht........... egal! Es ist legal den Tacho selbst auf die original KM
zu bringen. Ende.
(Zitat von: ImpCaligula)
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Zitat:
du hast recht...
rein rechtlich gesehen....
Bearbeitet von - Nilsen*82 am 29.10.2006 14:08:22
(Zitat von: Nilsen*82)
sing ich???
der Nilz wars...
Mitglied seit: 21.06.2006
Wuppertal
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16 Beiträge
bei unseren nachbarn in holland ist das ganze nicht illegal z.B. in roermond gibt es eine firma die sowas macht
Früher Litten Wir An Verbrechen, Heute An Gesetzen.