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Tacho umgebaut Kilometerstand ändern ? ? ? - 3er BMW - E36

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Bulldog
Date: 28.10.2006
Thema: Tacho umgebaut Kilometerstand ändern ? ? ?
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Also habe jetzt nen neuen Tacho bekommen der hat ca 30 000 km drauf nun will ich diesen aber gerne mit meinem abgleichen und zwar 207 000 km also kein Betrug oder so lol das geht ja in die andere Richtung .

Wer weiss wo ich so was machen lassen kann ?



Antworten:
Autor: Nilsen*82
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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geht nur "illegal"...
such dir ne tachoreparaturbude, und geh mal mit deinem anliegen hin...
der Nilz wars...
Autor: Dragon266
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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War dein alter Tacho kaputt?
Wenn es nur um die Tachoscheibe geht, kannst du ja nur diese auswechseln und deine alte Anzeige weiterhin verwenden!

Die Wirklichkeit ist eine Halluzination die aus Mangel an Alkohol entsteht.....

www.pbc-bw-Burgkirchen.de.tl
Autor: Bulldog
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Ne bei mir ist doch die Digitalanzeige kaputt zeigt nix mehr an bzw nur noch die Hälfte das nervt mich

Autor: Dragon266
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Dann ist es nicht so einfach...
Wie Nilsen schon sagte, wenn dann nur illegal!
Weiß jetzt gar nicht ob dein BMW Händler ihn dir so einstellen kann, glaub aber eher nicht!
Dann hast du nur diese eine Möglichkeit:-)
Die Wirklichkeit ist eine Halluzination die aus Mangel an Alkohol entsteht.....

www.pbc-bw-Burgkirchen.de.tl
Autor: Nilsen*82
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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da bmw was offizielles ist, denek ich nicht, dass sie das machen...
frag am besten bei nen paar tuning leutz rum...
der Nilz wars...
Autor: Dragon266
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Wie siehts eigentlich aus wenn man sich einen anderen Motor einbaut?
Stellt BMW dann auch nicht die tatsächliche Laufleistung des "neuen" Motors am Tacho ein?
Die Wirklichkeit ist eine Halluzination die aus Mangel an Alkohol entsteht.....

www.pbc-bw-Burgkirchen.de.tl
Autor: Bulldog
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Nein wird bei BMW nicht gemacht

Autor: Bustaflex
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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RECHTLICHES


Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:


Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes ( StVG ).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des

“Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” .



Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines

Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.

Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.


Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte

Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :

Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Zitat :


Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels


Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.



Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05


http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html


http://www.123recht.net/article.asp?a=16676


Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG .


Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Also vieles was hier gesagt wurde war Mumpitz bzw. gefährliches Halbwissen!!!

Fazit: Du darfst dein Tacho justieren lassen! Schau mal auf der dieser Homepage: http://www.tachoteam.de/ , desweiteren kann man das in Holland machen! Tachoteam Holland!


Gruß

Autor: Bulldog
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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ich nwill ja mein Tacho von 32000 km auf 207 000 ändern lassen welches ja sämtliche Betrugsabsichten auschliesst oder ?
Autor: bmw-freak3
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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In den Zeitungen lest man ja oft firmen bzw privat leute die "Tachojustierung machen"
Steht eigentlich in jeder autozeitung drinnen
Autor: Seno20
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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kannst im checkheft eintragen lassen das dein tacho getauscht wurde ! das beglaubigt dir auch BMW...
....
Autor: Kosmic
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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@Bulldog

Dein Tacho justieren ist kein Problem. Kostet 50.-Euronen. Musst nur mit deinem FZ vorbeikommen. Dauert 5 Min.

Gruß Peter
Autor: Bulldog
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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50 € für fünf Minuten Arbeit ? Ist das nen spezieller Forumspreis find ich jetzt nen bisl happig wenns so schnell geht ,wie weit seid ihr denn weg von 35716
Autor: Kosmic
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Hinter München. Wenn dann Kombiinstrument schicken.
Mach ich nicht selber, sondern habe hier eine Werkstatt die für 2000.-Euro das Gerät gekauft haben. Ebenso kauft der auch die laufenden Updates für den Kasten, wo dieses zwischen 300.- und 700.- Euro liegt.
Da sind doch 50.- Euro lächerlich ( kostet normal sowieso 100 Mücken ).
Autor: Michael2302
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Hallo Kosmic

wo genau hinter München - habe nähmlich einähnliches Prob müßte auch den Tachostand nach oben korrigieren.

Grüße Michael
Autor: Nilsen*82
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Zitat:


Dein Tacho justieren ist kein Problem. Kostet 50.-Euronen. Musst nur mit deinem FZ vorbeikommen. Dauert 5 Min.

Gruß Peter

(Zitat von: Kosmic)



ganz sauber bist du nicht, oder???
so ne "dienstleistung" in nem öffentlichen forum anzubieten... -> omg
es sind hier auch offitzielle leutz member...
-> superhirn...
50€ ist nen normaler preis... (nix mit 100)
davon hab ich auch schon gehört...

jegliche veränderung des km-standes is illegal, egal wer das macht!!!!


Bearbeitet von - Nilsen*82 am 28.10.2006 20:19:40
der Nilz wars...
Autor: Bulldog
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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@ Nielsen schau mal hier wenn es den Zwecken der reperatur gilt ist es ok

Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.


Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05


Autor: Kosmic
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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@Michael 2303

Landshut / Niederbayern
Autor: ImpCaligula
Datum: 28.10.2006
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Dein Tacho justieren ist kein Problem. Kostet 50.-Euronen. Musst nur mit deinem FZ vorbeikommen. Dauert 5 Min.

Gruß Peter

(Zitat von: Kosmic)



ganz sauber bist du nicht, oder???
so ne "dienstleistung" in nem öffentlichen forum anzubieten... -> omg
es sind hier auch offitzielle leutz member...
-> superhirn...
50€ ist nen normaler preis... (nix mit 100)
davon hab ich auch schon gehört...

jegliche veränderung des km-standes is illegal, egal wer das macht!!!!


Bearbeitet von - Nilsen*82 am 28.10.2006 20:19:40

(Zitat von: Nilsen*82)







In dem Fall, muss ich fragen, ob Du noch, sorry, ganz sauber bist.
Informiere Dich erst mal richtig - bevor Du hier einen anderen User
"an das Bein pinkelst". Mir geht immer wieder dieses Halbwissen sowas
auf den Senkel.

Der Tacho darf nicht justiert werden, wenn man ihn so neu einstellt, dass
der KM verfälscht wurde. Wenn man den Tacho einstellt, um zBsp nach einem
Austausch, wieder auf die org. KM zu kommen ist es NICHT illegal.

Wenn Du magst, such ich Dir das BGH Urteil gerne raus.

Die 50 Euro sind nicht günstig - liegen aber im ganz unteren Preissegment
der Branche. Bei einem Freund müsste ich nicht ganz soviel bezahlen, aber
auch nicht viel weniger!


"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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auch bei diesem fall bist "DU" dann wieder in der beweislast!!!
und glaub mir, mit diesem gesetz wird best nicht zimperlich umgegangen...
und die hier angepriesene sache war best ganz legal, mit eintrag ins serviceheft...
desswegen auch 50€ und best auch ne rechnung, weil er ja nur das kombi eigeschickt haben wollte^^ -> schon klar...
wieso bitte macht dann bmw das nicht auch so???
oder jeder andere hersteller...
die tragen alle ein: kombiinstrument gewechselt bei XXXkm...

und die weniger als 50€ hat dein "kumpel" best auch bezahlt, weil sein tacho kaputt war, und er nen anderen bekommen hat, und den anderen dann auf den richtigen stand des fahrzeugs "gedreht" hat...
die rechnung möchte ich gern mal sehen... *lacht*

es gibt sicher das schlupfloch, was bulldog genannt hat, aber warum macht es dann bmw nicht???
weil die alle schiß ham, das se angepinkelt werden...
und dass wohl nicht ohne grund...

Bearbeitet von - Nilsen*82 am 29.10.2006 01:35:00
der Nilz wars...
Autor: Limo320
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Richtig,egal wer das amcht,es ist und bleibt in D illegal!
Sonst dürfeten die Autohäuser das ja weiterhin machen *lol*
WIe schon gesagt wurd,schreibt es BMW und Co. ins Checkheft.

Und zu Userem 50€ Mann sag ich jetzt mal nichts :-)) *kopfschüttel*

gruß
Autor: Loooga | Marco
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Hi,

laut BMW nimmt der Tacho doch immer den höchsten km stand der irgendwo an den 2 plätzen im auto gespeichert wird an. Also wenn im steuergerät der km stand 107tkm seht, sollte der tacho diesen beim anschliessenm und auto starten übernehmen.

Denn anscheinend übernimmt das auto auch den höchsten km stand wenn z.b.: der "neue" tacho 200tkm hat und das auto erst 60tkm, denn stand vom tacho an allen speicherplätzen mit 200tkm.
Wir Rasen nicht - wir fliegen tief !
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal fresse halten !
Autor: DerBMWFahrer
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Zitat:


geht nur "illegal"...
such dir ne tachoreparaturbude, und geh mal mit deinem anliegen hin...


"Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.<<<<<<<<<<<<<<<<<<<"
(Zitat von: Nilsen*82)



Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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@ bmw-fahrer: lesen kannst du schon, was ich geschrieben habe, oder???
wenn rauskommt, dass der km-stand des kombis geändert wurde, und du sagst, naja, den hab ich, weil der tacho zu wenig anzeigte nach ober korregiert, wer bitte glaubt dir das???

und dann gibt es ärger, und du bist in der beweislast...
also wenn man´s für sich machen will, weil man denkt, ehrlich zu sein, trotzdem die schnautze halten...

und wenn das doch erlaubt ist, erklär mir bitte, warum bolldog bei bmw, und jeder andere mit diesem anliegen bei nem anderen hersteller auf granit beißt^^

ich warte...
der Nilz wars...
Autor: ImpCaligula
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Ich zitiere mal vollständig:

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1. Die Strafvorschrift des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.

Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Urteil vom Bundesverfassungsgericht. (Aktenzeichen: 2 BvR 1589/05)
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So, mal nur so ganz wenig nebenbei.
Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist - ich als Händler es aber nicht mache, dann ist es doch illegal?!?
Was ist denn das für eine Logik?!? Die BMW (und andere Händler) machen sowas nicht, weil die keine
Garantie für den Stand des Vortacho machen! Die haben einen Tacho vor sich, der 60tsd KM anzeigt,
dann kommt ein "neuer" rein und "die" sagen, wir haben neun neuen eingebaut, bei KM Stand 60tsd KM.

Damit ist BMW und andere Händler raus, FALLS Du den alten Tacho vorher manipuliert hast! Denn dann
würde BMW den neuen Tacho auf einen KM Stand bringen, der falsch war und wären damit an der Sache
mitbeteiligt. So können "sie" sagen, na ja - wir haben den neuen, laut Tachostand XY eingebaut. So
einfach ist das!

Zu legal/illegal. Das o.g. Zitat ist ein Urteil des B G H und Du kannst Dich drehen & winden.
Ein Urteil des BGH ist bindend "ohne wenn und aber" - aus. Da gibt es null Diskussionsspielraum, warum,
wer, aus welchen Gründen vielleicht........... egal! Es ist legal den Tacho selbst auf die original KM
zu bringen. Ende.


"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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denk doch was du willst...
*kopfschüttel*
e36 lassen sich so easy drehen, dass sowieso jeder zweite schon mal dran war... *lacht*

der Nilz wars...
Autor: Bulldog
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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@Nielsen echt lol dann komm ich mal bei dir vorbei ....
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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na die 350km machend des ganze nicht lohnenswert...
aber in diesem gewerbe gibt es ja sogar vor-ort-service... *lacht*

schicks kombi doch nach münchen^^
der Nilz wars...
Autor: ImpCaligula
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Zitat:


denk doch was du willst...
*kopfschüttel*
e36 lassen sich so easy drehen, dass sowieso jeder zweite schon mal dran war... *lacht*


(Zitat von: Nilsen*82)






Es geht nicht darum, was ich denke, oder nicht.
Es geht nicht darum, ob sowas einfach ist, oder nicht.

Du stellst Behauptungen auf, die auf Halbwissen basieren.
Tacho justieren auf den Orginalstand ist nicht illegal.
Um das geht es.

Ob sowas sinnvoll ist.
Wie teuer oder billig soowas ist.
Sei alles dahingestellt.

Es ist aber, das Gegenteil von dem Du behauptest, eben nicht illegal.


"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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laaaalaaalaaaa...
du hast recht...
rein rechtlich gesehen....

Bearbeitet von - Nilsen*82 am 29.10.2006 14:08:22
der Nilz wars...
Autor: Bulldog
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Leute komm lasts gut sein .....
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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ich finds geil... ;)
krümel mich hier schon richtig...
paragraphenreiter :P
aber nichtz für ungut.
wurde ja alles gesagt!
der Nilz wars...
Autor: DerBMWFahrer
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Nielsen im Gegensatz zu dir können wir alle lesen und auch verstehen.

Nach Urteil des BVerfG ist das Anpassen eines Wegstreckenzählers (z.b. Austauschteil) an die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht nur höchst LEGAL sondern sogar VORGESCHRIEBEN. Und wer will dir ans "Bein pinkel" wenn das höchste deutsche Gericht sagt, es ist in Ordnung?!

Wirf bitte nicht mit juristischen Fachausdrücken um dich von denen du keine Ahnung hast ("Beweislast") und überlasse solche Thematiken lieber Juristen, z.B. mir.

Zitat:


@ bmw-fahrer: lesen kannst du schon, was ich geschrieben habe, oder???
wenn rauskommt, dass der km-stand des kombis geändert wurde, und du sagst, naja, den hab ich, weil der tacho zu wenig anzeigte nach ober korregiert, wer bitte glaubt dir das???

und dann gibt es ärger, und du bist in der beweislast...
also wenn man´s für sich machen will, weil man denkt, ehrlich zu sein, trotzdem die schnautze halten...

und wenn das doch erlaubt ist, erklär mir bitte, warum bolldog bei bmw, und jeder andere mit diesem anliegen bei nem anderen hersteller auf granit beißt^^

ich warte...

(Zitat von: Nilsen*82)



Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Autor: DerBMWFahrer
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Ähem Imp, nicht BGH sondern BVerfG, das sind 2. verschiedene Gerichte ;)

Zitat:



Ich zitiere mal vollständig:

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1. Die Strafvorschrift des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.

Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Urteil vom Bundesverfassungsgericht. (Aktenzeichen: 2 BvR 1589/05)
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So, mal nur so ganz wenig nebenbei.
Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist - ich als Händler es aber nicht mache, dann ist es doch illegal?!?
Was ist denn das für eine Logik?!? Die BMW (und andere Händler) machen sowas nicht, weil die keine
Garantie für den Stand des Vortacho machen! Die haben einen Tacho vor sich, der 60tsd KM anzeigt,
dann kommt ein "neuer" rein und "die" sagen, wir haben neun neuen eingebaut, bei KM Stand 60tsd KM.

Damit ist BMW und andere Händler raus, FALLS Du den alten Tacho vorher manipuliert hast! Denn dann
würde BMW den neuen Tacho auf einen KM Stand bringen, der falsch war und wären damit an der Sache
mitbeteiligt. So können "sie" sagen, na ja - wir haben den neuen, laut Tachostand XY eingebaut. So
einfach ist das!

Zu legal/illegal. Das o.g. Zitat ist ein Urteil des B G H und Du kannst Dich drehen & winden.
Ein Urteil des BGH ist bindend "ohne wenn und aber" - aus. Da gibt es null Diskussionsspielraum, warum,
wer, aus welchen Gründen vielleicht........... egal! Es ist legal den Tacho selbst auf die original KM
zu bringen. Ende.



(Zitat von: ImpCaligula)



Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Autor: Nilsen*82
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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Zitat:


du hast recht...
rein rechtlich gesehen....

Bearbeitet von - Nilsen*82 am 29.10.2006 14:08:22

(Zitat von: Nilsen*82)



sing ich???
der Nilz wars...
Autor: prnjo
Datum: 29.10.2006
Antwort:
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bei unseren nachbarn in holland ist das ganze nicht illegal z.B. in roermond gibt es eine firma die sowas macht
Früher Litten Wir An Verbrechen, Heute An Gesetzen.




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Ende des Themas

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