Unfall bei tankstelle ---wer hat recht?
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Mitglied seit: 03.03.2006
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Hallo,
ich war letzte woche am Montag auf dem Cannstatter Volksfest.
Genau gegenüber befindet sich die Shell Tankstelle, seitlich mit einem grossen hoff aus dem sie ein geb. pflichtigen parkplatz draus machten.
Jedenfalls fahr ich aus den zapfseulen richtung hoff links und recht ist alles zugeparkt so das die linke seite die Autos mich mit der front anschauen und rechte mit heck und ich genau mitten durch ( gasse ) !
Als ich kurz vor der ausfahrt war ( 8meter )
meinte der parkwächter ,,stop´´ und zurück...ich lege mein rückwärts gang ein und lass mich zurüück rollen.
Aufeinmal schiest ein golf3 von der linken seite hervor und ich beim zurückrollen ,,bumbs´´ ganz leicht drauf.
Der Parkwächter kommt auf mich zu und meint ,,ah schau der ist auch ein Türke komm macht es unter euch blabla´´!
Da dachte ich mir ja ok da alles voll war es geregnet hat dachte ich wir rufen die Grünen nicht.
Ich bin der meinung als ich mein Rückw. einlegte schaute ich zugleich nach hinten sah aber nur den roten volvo der zugleich auch gesehen hat das der parkwächter stop sagte und zurück winkte wodurch er ne große lücke zwischen mir und ihm lies ...so und als ich nach hinten rollte stand aufeinmal der verfluchte golf hinter mir ....wie wenns absicht wär um zu kassieren den er stand weder schräg weder ganz in der gasse nur das er vor gefahren war. Ja und dan gabs halt die leichte berührung.
Ich gab ihm meine daten , wodurch er dachte ich sehe auch ein das ich schuld bin.
Ein anruf kommt daheim und ich meinte, ich regel das mit polizei und er soll es auch bitte tun!
Tage später bin ich wieder auf dem Wasen und siehe da 6 Türken stehen vor mein Wagen und drohen mir das ich ein zettel schreiben soll das ich schuld bin ?
Ich hatte nur geschrieben
.........,
hiermit bestätige ich das ich beim rückw. fahren auf den golf 3 draufgefahren bin .
Ich habe aber nicht geschrieben das ich es auch einsehe das ich schuldig bin .
Naja, jetzt ruft er mich an und sagte ganze zeit vw hät ein kostenvor. gemacht und verlangt so 1800€ ?
Jetzt meine frage an euch oder besser gesagt was würdet ihr mir empfehlen, ich mein der wagen hatte an der stelle ein vorschaden bestimmt andere stellen auch der wagen hat nicht mal soviel wert wenn überhaupt bin ich nur draufgerollt.
Ich kenn gott sei dank die Tankstellen besitzer und er meint hier ist privatgelände und hier steht nirgends das stvo gil und zudem er fährt ausm parkplatz raus !
Was meint ihr?
Sorry für rechtschreibfehler bin grad so wütend ...
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Hallo Serkan20,
schau mal hier
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Gruß
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wer rückwärts fährt hat so gut wie immer ne Teilschuld.
Hatten erst vor kurzem so einen ähnlichen Fall bei uns mit der Hofeinfahrt.
Polizei geholt die sagten sofort Teilschuld. Wer Rückwärts fährt soll sich nen Einweiser besorgen wenn nicht eindeutig überschaubar.
Aber hier im Forum gibts eh n paar Polizisten, die dir da evtl. genauer helfen können
Automobiler Individualist
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Mitglied seit: 03.03.2006
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38 Beiträge
Hi,
danke für antwort also meinst das ich auf keinen fall alles blechen muss wenn überhaupt ?
Mitglied seit: 08.02.2006
Mettmann bei Düsseldorf
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313 Beiträge
Hi Serkan,
also ich habe nicht ganz verstanden, wie der Unfall zustande gekommen ist.
Grundsätzlich solltest du immer die Polizei benachrichtigen, wenn es mal kracht, egal ob du schuld hast oder nicht...ist wirklich am besten.
Nun...ich verstehe nicht warum diesen Zettel unterschrieben hast???
Wenn da 6 Leute vor der Tür stehen und mir drohen..dann greif ich zum Handy und rufe die Polizei.
Dann hast du sogar ein bisschen bessere Karten!!!
Naja ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, wenn du Rechtschutz hast.
Gruss
Alex
Verkauf:
Scheinwerfer, Frontblinker weiß, Rückleuchten rot/weiß, Edelholz-Mittelkonsole und und und - alles für E36 Cabrio.
Bei Interesse: PN.
Hmm, blöde Situation... da du ihm ja leicht draufgerollt bist, obwohl der Parkwächter Stop gesagt hat, könnte es nicht so gut für dich ausgehen....
Und du warst ja auf'm Parkplatz und net mehr auf'm Gelände der Tankstelle, oder? Dann würde ja die Stvo gelten, oder täusch ich mich?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.03.2006
Ostfildern
Deutschland
38 Beiträge
Hi,
freue mich erstmal für schnelle antworten.
Also das mit stop kam ja dadurch zustande das ich normal zu ausfahrt gefahren bin und da es so ne parallel gasse war muste ich stoppen um von der parallelen gasse die autos rauszulassen...aber als der wächter merkte ich zu eng sollte ich zurück fahren .
Das beste hab ich vergessen meine PDC funktionieren bis heute einwandfrei,,,,,,aber in dem mom nicht!
Deshalb meine vermutung als ich zurück rollte schiesste er raus und so schnell reagieren pdc nicht!
Das gelände gehört der tankstelle an der ecke sind staubsauger ect.
das einzige was mir jetz einfällt und was wirklich noch am sinnvollsten wäre
Rechtsanwalt holen und beraten lassen.
Und die Typen die dir den Zettel haben schreiben lassen anzeigen wegen Nötigung usw.
Automobiler Individualist
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.03.2006
Ostfildern
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38 Beiträge
Was ich bis jetzt gemacht habe ist. Versicherung bescheid gegeben und gemeint es soll nen gutachter hingehen und sich den Wagen anschauen und meinen um beweis zu haben das ich kein schaden von 1800e angerichtet habe.
Der parkwächter ist auf meiner seite also er meint auch das ich wirklich nur gerollt bin und es ned sein kann 1800€ !
Wobei ich auch nen heftigen streit mit ihm hatte ... denn er meinte wir sind alles türken und wir sollen unter uns regelen wenn nicht ist er auf der anderen seite ( golf ) und würde vor gericht sagen ich wär besoffen?
Also bitte ich rauche nicht und trinke nicht mein leben lang das wissen hier alle meine freunde wirklich alle auch die 3 freunde die an dem Tag bei mir im Wagen waren.
Aber als ich zum chef gegangen bin dem die Tanek gehört ( sehr guter bekannter von mir ) ist er ars... gekrochen als ich die Tage unten war und meinte zu mir,, ja heyfür 1800€ mache ich für ihn keine zeugenaussage sondern bin auf deiner seite so unverschähmt das er 1800€ will´´
Also das war auch wirklcih schei..von ihm !
Dann seine ausrede ,, ja ich dachte auch du wärst leicht angesoffen weil rote augen hattest ´´
Ich meinte dann aha gut dann arbeite du mal 16 ohne pause in einer Druckerei mit chemik. dann will ich dich sehen !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.03.2006
Ostfildern
Deutschland
38 Beiträge
Hi leute wollte kurz noch was hinzufügen ..was geiles:-)
Heute bekomme ich vom Gutachter Brief in dem der Schaden / preis steht ----gegner verlangte 1800€ er meinte das es Vw so sagte und in meinem Brief sprich gutachter steht 650 €!
Der typ hat gedacht er kann mich vera.... :-)
Aber jetzt gehe ich noch zum Anwalt da ich eh rechtsch. habe hät ich ja nichs zu verlieren.
Hi
Ich würde dir auch den Anwalt vorschlagen. Is sicherer für dich.
Des mit den Kaoten sieht für mich so aus als währe das pure Absicht gewesen.
Gruß Benny
MfG BeNnY! kLeIn aBeR FeIn
Mitglied seit: 04.08.2006
Lichtenfels
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253 Beiträge
normalerweise wenn du ihn nichts nachweisen kannst, dass er dir absichtlich reingefahren ist trägst du eine teilschuld, da er aber von einer parklücke herausgefahren ist, muss er dennoch den verkehr berücksichtigen der sich auf der "GASSE" befindet, den sonst würde er fahrlässig handeln oder eventuell sogar grob dann trifft dich keine schuld. ich würde es darauf ankommen lassen oder eventuell mich mit meinen anwalt besprechen
gruß
bmwverrückter
Mitglied seit: 08.02.2006
Mettmann bei Düsseldorf
Deutschland
313 Beiträge
Du hattest 3 Freunde im Auto???
Das sind Zeugen!!!
Sag das deinem Anwalt!
Verkauf:
Scheinwerfer, Frontblinker weiß, Rückleuchten rot/weiß, Edelholz-Mittelkonsole und und und - alles für E36 Cabrio.
Bei Interesse: PN.
geh auf jeden fall zum anwalt!
und was bitteschön ist das für ein bekloppter spruch von dem parkplatzwärter? ihr seid beide türken regelt das unter euch.
ist doch voll der unsinn oder?
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Selam,
du hast doch bestimmt eine HaftpflichtVersicherung oder?
Rechtschutz?
Wenn beides ja geh zum Anwalt und falls du den Prozess verlieren solltest:
Deine Rechtschutz zahlt Anwalt...
Den Schaden am Golf zahlt deine Versicherung...
hab keine Angst!
Und wenn der wieder Leute auf dich schickt unterschreibe garnichts und ruf dir Polizei!
Wir sind hier im Deutschland hier passiert schon nichts!!!
Joker85
S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten =)
ich würde zum anwalt gehen,auch wenn du kein KFZ haftpflicht hast,vieleicht bekommt er teilschuld.
1. hat er dich Gedroht wo gibs denn sowas er ist doch nicht in der Türkei,in deutschland macht mann sich mit sowas strafbar würde ich eine anzeige machen.
2.wenn du rückwers fährst dann müsste er es doch durch deine rückfärts leuchte sehen das du rückwärts fährst und in dem entsprechen auch abstandhalten oder stehen bleiben.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Den Wisch oder auch eine sog. "Einverständninserklärung" vor Ort vom Unfallgegner ist vor Gericht null und nichtig und die blosse Aussage "der war voll" auch, da braucht es dann schon ein wenig mehr (Blutprobe als Beweismittel über 0,3). Entscheidend wird sein, ob irgendjemand schon gestanden hat oder aber beide beim Unfall gerollt sind, da wird es dann wohl auf Teilschuld hinauslaufen. Fakt ist, derjenige der rückwärts fährt, hat eine besondere Sorgfalt und Vorsicht zu walten lassen (sagten ja auch meine Vorredner bereits). Im Übrigen kannst Du den Unfall auch immer noch nachträglich aufnehmen lassen und dann würde ich vielleicht mit meinem Anwalt besprechen, ob ich gegen den Typen ein Verfahren wegen versuchten Betruges einleite, wenn der Schaden den er geltend macht erheblich höher ist als der vom Gutachter festgestellte.
Zitat:
Ich kenn gott sei dank die Tankstellen besitzer und er meint hier ist privatgelände und hier steht nirgends das stvo gil und zudem er fährt ausm parkplatz raus !
überall,wo öffentlicher verkehrsraum herrscht,greift die stvo.
das tankstellengelände ist unstrittig ein platz,wo unkontrollierter unüberschaubarer verkehr stattfindet, man weiss also nicht,wie viele auto´s da noch kommen.
das gelände kann aufgrund der zustimmung des eigentümers benutzt werden.....alle solln rauffahren,damit der eigentümer des geländes mehr gewinn macht. es ist zwar ein privatgelände,welches aber zur nutzung tatsächlich offenb steht ---> gewinnmaximierung.
es muss ansonsten durch ein schild UND durch schranken oder ähnliches gekennzeichnet sein,dass hier privatgelände besteht. wenn beides der fall ist,greift auch nicht die stvo,was aber nicht heisst,dass es ja noch den weg über das zivilgericht gibt.
joa :-)
Mitglied seit: 30.04.2006
Köln/Bonn
Deutschland
239 Beiträge
Also das mit dem "Ihr seid Türken, regelt das unter euch" find ich ja schonmal total behindert.
Weil ich finde die Nationalität hat in diesem zusammenhang kein Vorrang.
Und das Türken untereinander so hart mit sich umgehen ist mir auch neu, aber gut zu wissen, jetzt nicht böse gemeint.
Wie schon alle gesagt haben, Anwalt gehen und mit ihm alles regeln. Und dann diese Typen noch Anzeigen wegen Drohung, wie gesagt, wir sind hier in Deutschland und da darf soetwas nicht passieren.
Wo hast du ihn überhaupt getroffen? Wenn du ihn mittig getroffen hast, dann muss er aus der Ecke geschossen gekommen sein, somit wäre das klarer bescheiss. Und soweit ich weiß, gilt in solchen Parkplätzen eh Schrittgeschwindigkeit, oder irre ich mich da?
MfG Vitali
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
Mit der StVO hast zwar prinzipiell Recht, aber die gilt im Endeffekt trotzdem, da es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt, der nicht durch Schranken etc. nur für einen bestimmten Personenkreis gedacht war. Also gilt im Ernstfall auch die StVO dort.
Beim Rückwärtsfahren (egal ob du rollst oder nicht ist egal, du wolltest dein Fahrzeug nach hinten bewegen und nur das zählt) gilt eine besondere Sorgfaltspflicht.
Somit würde dich die ganze Schuld treffen, ist halt mal so.
Aber wenn du das Gefühl hast, dass er das absichtlich gemacht hat und du beweisen kannst, dass du genug aufgepasst hast, würd ich schonmal direkt zur Polizei gehen.
Wobei ich davon ausgehe, dass dieser Fall sowieso vor Gericht gehen würde und es dort entschieden würde.
Da die Heinos dir zusätzlich gedroht haben, würde ich das auf jeden Fall auch der Polizei verklickern > § 241 StGB...
Unter Umständen fliesst sowas bei der Schadensregulierung auch noch mit ein.
Aber wenn du wie gesagt den Vorsatz des Golfheinis nicht beweisen kannst (z.B. durch mehrere Zeugen, die das auch so gesehen haben), dann wirste in diesem Fall wohl Pech haben und den Kürzeren ziehen