totalschaden verschwiegen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.10.2006 um 19:25:13 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.habe mir vor 2 monaten einen e36 coupe gekauft. jetzt sagte meine werkstatt das er mal krumm war. (schweller und unterboden).
war nicht auf der richtbank. verkäufer hat nichts erwähnt. hat sogar neuen Tüv bekommen.
hat man im nach hinein eine chance? Privatverkauf.
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.10.2006 19:25:13
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Hallo Driver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "totalschaden verschwiegen"!
Gruß
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Welche Hand ist denn das Auto? Weil wenn der Wagen aus 1. Hand ist, kann man da auf jeden Fall was machen. Wenn das Auto schon mehr Vorbesitzer hatte wird es etwas schwieriger, aber man könnte da trotzdem was machen. Am besten mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehemn, fürs Erste.
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hat 3 vorbesitzer. Verkäufer hat schriftlich garantiert das der wagen bei ihm keinen schaden hatte. hat mir den schaden also verschwiegen. geht ja nicht um eine beule sondern um einen evtl. totalschaden.
Hi,
wenn der Verkäufer Dir schriftlich zugesichtert hat, das das Auto bei Ihm keinen Schaden erlitten hat, kann das ja durchaus stimmen. Eventuell kann der Schaden ja auch bei einem der Vorbesitzer gewesen sein.
Kann Dir die Werkstatt eventuell sagen, wie alt der Schaden ist?
Wünsche Dir viel Glück
GB
nahja.. wenns ein privat kauf ist, und darin steht "gekauft wie gesehen" haste leider pech gehabt :(
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Zitat:
nahja.. wenns ein privat kauf ist, und darin steht "gekauft wie gesehen" haste leider pech gehabt :(
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
....das war einmal...!!!
Wenn der Verkäufer einen Schaden verschweigt so kann er auch noch nachträglich haftbar gemacht werden! Egal ob Privat oder Gewerblich! Bei drei Vorbesitzern ist es schwierig, wer hat wem was verschwiegen? Ich würde die Vorgänger zur Not alle durchleuchten. Ein Anwalt könnte evtl. über Möglichkeiten einer Recherche Informieren, denn solche Unfälle hinterlassen immer Spuren....nicht nur am Wagen!!!
http://www.maliboo.de ...=> BMW Projekte
Treffpunkt der Eigendiagnostik.....Das MALIBOO Diagnose-FORUM
http://www.forum.maliboo.de
DAS MALIBOO-FORUM STARTET WIEDER AM 01. APRIL!!!
Das stimmt, einen Schaden darf man nicht verschweigen.
Würde das ohne wenn und aber dem Anwalt übergeben.
Gruß Christian
würd an deiner stelle mit dem verkäufer erstmal kontakt aufnehmen und ihn damit konfrontieren. lass dir die angaben wenn es möglich ist von der werkstatt schriftlich geben. wenn der verkäufer das auto zurück nimmt wars der einfachste weg, ansonsten wie christian oben schon geschrieben hat ab zum anwalt. bekommst mit sicherheit recht!
Bei einem Privatverkäufer sind die Chancen eher schlecht. Wir haben gerade auch leider ein Problem mit einem Händler. Werde diesbezüglich ggf. einen Thread eröffnen.
Hier mal ein Zitat eines Rechtsanwalts für KFZ-Recht usw...
Zitat:
Berechtigt ein Unfallschaden zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages ?
Diese Frage ist nur sehr differenziert zu beantworten, so daß hier nur grobe Richtlinien wiedergegeben werden können: Ausgangspunkt ist immer der Inhalt des Kaufvertrages: Ist darin nicht das Wort "unfallfrei" zu finden, so stehen die Chancen, gegen einen privaten Verkäufer vorzugehen, äußerst schlecht, es sei denn es kann der Beweis geführt werden, daß der Verkäufer einen Vorschaden arglistig verschwiegen hat. Dieser Beweis gelingt in der Praxis selten und - wenn überhaupt - nur mithilfe des Vorbesitzers, sofern dieser den Verkäufer auf den Schaden hingewiesen hatte. Anders beim gewerblichen Verkäufer: Das Autohaus trifft bei Hereinnahme eines Gebrauchtwagens einerseits eine Untersuchungspflicht auf Vorschäden, andererseits ist der Autohändler verpflichtet, einen erkannten Vorschaden auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen. Erfahrungsgemäß kommt es insbesondere bei großen Autohäusern häufig vor, daß aufgrund von internen Übermittlungsschwierigkeiten ein Fahrzeug - unabsichtlich - als unfallfrei verkauft wird, obwohl derselbe Händler das Auto in der hauseigenen Werkstatt zuvor repariert hat; dann hat der Händler dafür einzustehen.
Wie eingangs erwähnt, die Fallgestaltungen sind vielfältig; es kommt auf die Vereinbarung im Einzelfall an, also auf den Inhalt des Vertragsformulares wie auch auf die handschriftlichen Ergänzungen. Eine Formulierung des Verkäufers wie beispielsweise "leichter Unfall vorn links" läßt je nach den Umständen des Vertragsschlusses Raum für die unterschiedlichsten juristischen Interpretationen. Darum fragen Sie einen Anwalt, der im Zweifel die jeweilige Rechtsprechung kennt oder recherchiert.
BMW Team Oberhavel
kontaktiere einfach alle vorbesitzer, und frage nach einem schader dieser art...
wenn einer sagt, ja, habe ich las unfallwagen verkauft, haste glück...
der Nilz wars...
Mitglied seit: 11.10.2006
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3 Beiträge
Hatte auch mal so einen Fall, habe mir von einen Händler ein KFZ gekauft und er hatte im Kaufvertrag geschrieben ein leichter Blechschaden und nach 2 Monaten merkte ich so langsam das, dass KFZ verzogen war, ich habe ihn dan mit einem Gutachter gedroht und er meinte, dass könnte man so regeln und ich bekam das Geld zurück, er wusste es, weil vom Händler die Frau selber mit dem KFZ gefahren ist, allso es war ihrer.
Zitat:
hat man im nach hinein eine chance? Privatverkauf.
(Zitat von: Driver)
Hmm ja ist nicht so ganz einfach bei den Privatverkäufen, ganz ähnlich den Fällen bei ebay, wenns mal zu Problemen kommt. -Immer diese Nachweispflicht. Kommt fast immer auf den Einzelfall an, pauschal kann man da kein Statement abgeben. Hast Du mal Deinen Kaufvertrag geprüft, wie dort der Wortlaut ist? Auf jeden Fall die Vorbesitzer kontaktieren und nachfragen...
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
"unwissenheit schützt vor strafe nicht", das ist ein alter grundsatz in der rechtsprechung.
ich kann nicht in einem vertrag als verkäufer die behauptung aufstellen,
dass ein wagen "unfallfrei" ist, ohne zu wissen, ob das auch wirklich so ist.
schliesslich erhöht der verkäufer aufgrund dieser aussage (=zusicherung einer eigenschaft) den wert des fahrzeugs.
ich würde meinen, dass du auf jeden fall sogar sehr gute chancen hast, gegen den verkäufer vorzugehen (ab einem gewissen geldwert natürlich, unter € 500,-- interessiert das keinen richter der welt).
eventuell ist eben der letzte halter der angeschmierte, wenn er die karre so schon gekauft hatte ("in gutem glauben").
Bearbeitet von - ThomasT8 am 17.10.2006 16:08:12
Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang....
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ich muss hier mal ne frage anhängen.
ich hab mein wagen vor über 2 jahren bei nem händler gekauft. ich wurde darauf hingewiesen dass der wagen mal ne unfall hatte und zwar ein parkrempler bei dem die stoßstange ersetzt wurde, mit der betonung darauf dass der rahmen nix abbekommen hat.
jetzt hatte ich ne kleinigkeit zu lackieren und mein lackierer (guter kumpel und der versteht was von seinem beruf) meinte der wagen habe mit große sicherheit nen relativ großen unfallschaden an der hinteren seitenwand gehabt. er will aber nochmal genau alles untersuchen (schweißnähte/schweißpunkte und lackschichten prüfen).
hab ich ne chance falls mein kumpel was findet, den händler zur rechenschaft zu ziehen? fahrzeug hat einen vorbesitzer.
Mitglied seit: 26.07.2004
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74 Beiträge
Da jeder KFZ-Verkaufs-Betrugsfall individuell verschieden und genau rechtlich zu prüfen ist (Sachverhalt, Anspruchsgrundlagen, Verjährungsfristen), würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Eine erste Beratung, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, gegen den Verkäufer vorzugehen, kann nicht viel kosten.
@Nils21: Ist in dem Kaufvertrag fixiert worden, was für einen Unfall der Wagen hatte? BZW steht darin explizit, dass nur die Stossstange beschädigt wurde?
MfG Obi
Mitglied seit: 18.02.2005
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so ich hab mal eben alles durchgeschaut. also der verkäufer sprach damals nur von nem frontschaden. im gutachten über das auto, welches der verkaüfer veranlasst hat steht drin:" Unfallschäden wurden im Rahmen einer Sichtprüfung festgestellt, jedoch soweit erkennbar behoben. Fachgerecht behobene Schäden an Ecke hinten links, sowie an Ecke vorne rechts. leichte vereinzelte Lackkratzer an Seitenwand hinten links."
somit bin ich wohl der angepisste. aber es geht noch weiter: "Bodengruppe und Rahmen, soweit durch Sichtprüfung feststellbar ohne Korrosion - in Ordnung. Fahrwerk,Lenkung,Achsbauteile, soweit durch Sichtprüfung feststellbar, in Ordnung."
genau an der ecke hinten links meinte mein lackierer sei die sache nich mehr original, aber die schweißepunkte am türrahmen, dort wo die seitenwand angeschweißt is meinte er sehen noch original aus.
vielleicht hab ich ja glück und es war wirklich nur ein blechschaden.
was ich noch anmerken will, das war kein so hinterhof händler wie die von RTL sondern ein fiat-vertrags-händler
Da kannst du leider nix machen, es sei denn der Verkäufer würde sich verplappern und zugeben das er nen Schaden verursacht hat oder das er ihn als Unfallwagen gekauft hat... Ruf mal an, fragen kostet nix und vielleicht hast du ja Glück und er nimmt die Karre zurück oder verlallt sich...
Mitglied seit: 18.02.2005
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480 Beiträge
jo dacht ich mir schon fast. ich wart jetzt mal ab was bei der überprüfung der karosserie raus kommt. blechschaden wär ja nich so schlimm. mein karosseriebauer/lackierer meinte auch es sei echt super gemacht, deshalb tat er sich auch so schwer ne sichere aussage zu treffen ohne die lackschichten zu prüfen und weitere untersuchungen zu machen. rahmen will er auch vermessen dazu bräucht ich/er aber die daten. weiß jemand wo man die bekommt?
wenn alles ok is will ich mein auto auch nich hergeben :-)
trotzdem danke
mfg nils