Hallo,
durch einige aktuelle Diskussionen hier im Forum, suche ich nach einer Klärung folgender Situation:
Scenario: An einem Wagen wird ein Bauteil (o.ä.) beim TÜV eingetragen. Das Fahrzeug wird von der Polizei angehalten, die die Eintragung anzweifeln. Bei der anschließenden "Klärung" beim TÜV wird die Eintragung als unzulässig deklariert, die Betriebserlaubnis wird aberkannt.(Vorwurf: "Fahren ohne Betriebserlaubnis").
Frage: Ist der Fahrzeughalter und/oder Fahrer "haftbar" in Form eines Bußgeldes + Punkte.
Wie sieht es mit ansprüchen gegen den TÜV aus, der die Eintragung geleistet hat? (Erstattung der Kosten für z.B. die (falsche) Eintragung, Umrüstung, evtl. Bussgeld, Abschleppkosten (bei Stillegung des Fahrzeugs), Neuanmeldung, neue TÜV-Kosten (Wiedervorführung), Zeitaufwand!!! etc.
Kennt jemand dazu Gerichtsurteile, oder Erfahrungen aus erster Hand (worauf man sich zur Not definitiv berufen kann!)
Gruß
Bearbeitet von - rsgra am 31.08.2006 09:43:34