Garantie/Gewährleistung auf Radlager?
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Mitglied seit: 08.08.2001
Hamburch
Deutschland
4694 Beiträge
Moin,
vor knapp 5 Monaten lies ich von meiner freien Werkstatt die Radlager hinten tauschen. Natürlich mit Rechnung! So richtig erfolgreich war die Aktion aber nicht, da bereits kurze Zeit später die Geräusche wieder begannen.
Mittlerweile sind die Geräusche genauso laut wie vor dem Tausch.
Werde den Wagen jetzt wieder wegbringen, um das machen zu lassen.
Kann ich eine Nachbesserung auf Garantie/Gewährleistung erwarten?
Würd mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Fabian,
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Gruß
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Du hast auch auf Radlager 2 Jahre Garantie!
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Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 68 Monaten
Mitglied seit: 22.03.2007
Ostbayern :-)
Deutschland
463 Beiträge
sorry alter Thema aber gleiche frage (fast)
eine km begrenzung gibt es bei diesen 2jahren nicht?
gibt ja sicher einige die fahren in 2jahren 100000km und mehr....
Muss meinen alten Beitrag korrigieren:
Es sind 2 Jahre Gewährleistung, nicht Garantie.
... und eine Kilometerbegrenzung gibts nicht. Du musst nur - spätestens nach sechs Monaten - nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Und dem gewerblichen Verkäufer bleibt innerhalb der besagten sechs Monate auch die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich um ganz normalen Verschleiß oder "Quälereien" Deinerseits handelt - und das Radlager bei Übergabe vollkommen in Ordnung war.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Diese Antwort wurde
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Mitglied seit: 22.03.2007
Ostbayern :-)
Deutschland
463 Beiträge
also auf deutsch...keine chance.....
Naja, klar habt ihr 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung aber ... nach 5 oder 6 Monaten (weiß nicht mehr genau) liegt die Beweislast beim Kunden, das der Mangel an der Werkstatt/Hersteller liegt.
Ist deine Kiste tief gelegt? Alufelgen drauf mit breiteren Reifen als Original? Dann haste schlechte Karten, wenn die Werkstatt dich als Kunde nicht mehr haben will *gg*
Zitat:
nach 5 oder 6 Monaten (weiß nicht mehr genau) liegt die Beweislast beim Kunden, das der Mangel an der Werkstatt/Hersteller liegt.
(Zitat von: LatteBMW)
Nach sechs, s.o. ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 09.08.2016
Eisingen
Deutschland
46 Beiträge
Ich habe jetzt ein ähnliches Problem : im August 2016 wurde bei meinem 320iTouring, Bj 97 auf der Hinterachse rechts so gut wie alles neu gemacht, radlager, Achslager, Hinterachslenker, etc., jetzt, 8 Monate und 7000km später, ist das radlager komplett ausgeschlagen, ich denke der Schaden größer als vorher! Hab in der Werkstatt angerufen,die das gemacht hat, die sagen nur: ja passiert halt! Ich finde in diesem Fall gibt keine eindeutige Regelung, meine bevorzugte Werkstatt sagt es ist ein ganz klarer Garantiefall, andere sagen es kommt darauf an ob das radlager was verbaut wurde minderwertig war, wieder andere sagen, das ich auf den Kosten hocken bleibe weil schon mehr als 6 Monate Rum sind vom Gewährleistungszeitraum, leider kommt mir die Werkstatt auch kein Stück entgegen, was evtl Abholung des Fahrzeugs angeht oder zwecks kostenteilung, mich hänge ganz schön in der Luft Grad, weil bei einer Reparatur die ca. 1500-1800€ kosten soll, wäre das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden! ! Deutschland und seine Gesetze sind einfach nur noch lächerlich! !!
Was erwartest Du ?
Beugehaft für den Einbauer ? Endlose Gewährleistung vom Hersteller ?
Auf jeden Fall wird es schwer werden nach 6 Monaten zu beweisen das es ein Fehler
der Werkstatt war.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !