Zitat:
gibts doch alles bei wiki.
Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:
Gewährleistung > 6 Monate
Garantie > 2 Jahre
...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^
(Zitat von: theblade)
Das würd ich an Deiner Stelle selbst nochmal nachlesen.
Garantie: keine gesetzliche Regelung; keine vorgeschriebene Frist
Gewährleistung: zwei Jahre, verkürzbar auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren; Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate (d.h. Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand beim Gefahrenübergang mangelfrei war)
Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache. Und besser als der allwissende Teufel ist übrigens ein Gsetzla (§ 434 ff. BGB) - zusammen mit nem Buch zum besonderen Teil des Schuldrechts. Kommt halt u.a. drauf an, wer Dein Publikum ist.