gebrauchtwagengarantie gültigkeit!! hilfe??
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 18.06.2006 um 18:33:28 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo BMW FRIENDS!!!!!!!!! :D
Hab meinen Bimmer seit 3 Monaten. 318i Bj. 2000. Bin bestens zufrieden..
Hab ihn bei nem freien Händler gekauf der leider weit weg von mir ist.
Hab meinen BIMMER natürlich mit gebrauchtwagengarantie erworben.
12 MOnate. jetzt zum Punkt.
Meiner ist lückenlos checkheftgeplegt, der vorbesitzer kaufte ihn beim BMW Vertragshänler in meiner nähe..
Kann ich auch die Garantieansprüche auch bei dem BMW Vertragshändler in meiner nähe geltend machen???? Weil der Wagen ursprünglich auch von dort kommt.
Danke im Voraus!!!!!
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Bearbeitet von - McClane am 18.06.2006 18:33:28
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Hallo emjey,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "gebrauchtwagengarantie gültigkeit!! hilfe??"!
Gruß
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Das wird wohl leider nix werden. Die Gebraucht-Wagen-Garantie die Du hast, hat ja mit BMW nichts zu tun. Es ist eine Versicherung, die der freie Händler für Dich abgeschlossen hat.
Ich würde mich mal direkt mit dieser Versicherung auseinandersetzen und gucken, ob die vielleicht mit einer anderen werkstatt in Deiner Nähe zusammenarbeiten.
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Bearbeitet von - 330 Klaus am 18.06.2006 12:56:34
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@ klaus
Hab in den unterlagen nachgeschaut.
Sowie es aussieht, hast du recht..
Hab das Problem mit der leuchtenden anzeige Airbag/Gurt was bekannt ist..
ich war schon mal bei ihm deshalb. die haben anscheinend nur den Fehlerspeicher gelöscht aber es leuchtet wieder..
da er mit mir eine 12 mon. garantie abgeschlossen hat, müsste das auf kulanz laufen oder????
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muss dazu sagen dass der fehle 3 tage nach dem kauf auftrat... war schon 2 mal bei ihm deshalb und es ärgert mich langsam
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glaube auch dass er sich vor der Rep. drücken will..
soll ich ihn anschreiben? eine frist zu setzen???
oder soll ichs meinem anwalt erzählen???
Ich denke es einfach so. Ich kaufte einen wagen bei ihm, hab kohle bar auf den tisch gelegt und ich bin davon sehr überzeugt dass ich anspruch auf einwandfreie WARE habe... Was er natürlich nicht geliefert hat.
es ist mein erster BMW. was mich etwas stolzer macht. weil der wagen wirklich top gepflegt und keine mängel hat. nur halt die VER....... Airbag/gurt anzeige anscheinend nicht wegzubekommen ist.
Hab schon selbst die stecker abgezogen und raufgesteckt aber nichts...
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Wenn das Problem von der Garantie abgedeckt ist, würde ich darauf bestehen, daß der Händler, bei dem Du den Wagen erstanden hast, das Problem fachmännisch behebt. Ansonsten würde ich ihm klar zu verstehen geben, daß du eine Rechtsschutzvers. ;-) hast und das nächste Mal dein Rechtsanwalt in dieser Sache tätig wird.
bazille
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moin,
Zitat:
Ich denke es einfach so. Ich kaufte einen wagen bei ihm, hab kohle bar auf den tisch gelegt und ich bin davon sehr überzeugt dass ich anspruch auf einwandfreie WARE habe...
das hast du natürlich bekommen!!! dass der fehler drei tage nach dem kauf auftrat, ist jawohl nit vom verkäufer beeinflussbar!!! hast du vorher mit dem auto ne probefahrt gemacht? falls ja, dann hast du ganz einfach pech, weil wenn da noch nit der fehler war, hast du das auto in diesem zustand gekauft... und das schreibst du ja quasi selbst:
Zitat:
dass der fehle 3 tage nach dem kauf auftrat
sieht schlecht für dich aus!!! da kann selbst nen anwalt nix machen...
was du allerdings erzwingen kannst, ist dass auf dem händler seine kosten du die reparatur direkt bei bmw machen lassen kannst, wenn er dafür nit entsprechend in der lage ist!!!
gruß fab
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man kann nie tief genug fliegen! erst wenn man aufschlägt, weißt du, dass es zu tief war!!
Also wenn du eine CAR Garantie hast, so kannst du sie normalerweise überall einlösen..
Schau nochmal nach!
Oder ist es die einfache Händlergarantie???
Die greift eh nicht bei solchen Mängeln..
Ich habe eine Garantie, die der Händler über eine Versicherung abgeschlossen hat..
Damit kann man überall hin und die Werkstatt holt sich eine Freigabe bei der Versicherung.
Diese Versicherungen sind sicher relativ teuer für den Händler, weshalb die meisten sich das auch extra bezahlen lasssen..
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@ ich mag 3er
Es ist ne Händlergarantie von ihm. 12 Monate.
nach 2 wochen hatte ich kühlerproblem. das haben die aber gut gemacht und leihwagen hatte ich von den auch. Service war also 1a
@ Meister Fab
Nach § (fällt jetzt nicht ein) DGB Rechte des käufers habe ich auch bei ihm ne garantie für die er gerade stehen muss.
Das ist so nicht ganz korrekt...
Es geht darum, dass das freier händler ist der keine eigene Werkstatt hat und anscheinend nicht die mittel hat diesen Mängel zu beseitigen... Er muss es aber auch wenn er den bimmer in seinem eigenem Auftrag bei bmw vertragswerkstatt abliefern. soviel hab ich jetzt auch von anderen forummitgliedern erfahren...
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Also bei der Händlergarantie genügt er seinen gesetzlichen Pflichten nur... also die Garantie erstreckt sich eben auf wesentliche Bauteile..
Da ist der def. Kühler nach 2 Wochen drin..
Aber Elektronik eben nicht..
Alles was beim Verkauf funktionierte ist dann für den Händler erledigt.
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ist es aber nicht ne auslegungssache??
Es geht schliesslich um Sicherheitsrelevante komponente im Fahrzeug
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Sorry, aber das versteh ich nun wirklich nicht.
Wenn man einen Wagen von einem Händler kauft ist der gesetzlich Verpflichtet 12 Monate Garantie zu geben.
Also, wenn etwas kaputt geht ohne das man daran schuld ist (also kein Unfall oder ähnl.) muss er das Auto
a) wieder selber instand setzen
b) falls er keine Werkstatt hat oder sich dazu nicht Imstande fühlt das Auto in eine Werkstatt seines Vertrauens bringen um den Fehler beheben zu lassen (nat. auf seine Kosten)
oder
c) den Wagen zurück nehmen und den vollen Kaufpreis rückerstatten!
MfG
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Auslegungssache gibt es bei der gesetzlichen Garantie wohl nicht.
Wesentliche Bauteile wie Motor, Getriebe Differenzial.
Ein kaputter Querlenker wäre auch sicherheisrelevant.. Deckt aber keine Garantie ab..auch nicht die, die man extra bezahlen muss..
Man könnte vieles als sicherheisrelevant interpretieren.
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Das was der Händler muss, wird in der jeweiligen Garantie bestimmt.
Der Gesetzgeber verpflichet den Händler zu 12 Monaten Garantie.
Hier sind nur wesentliche Bauteile abgesichert.
Viele Händler machen es auch so, dass sie ein DEKRA Gutachten machen lassen.
Dann bekommt man nur was auf Garantie, wenn man nachweisen kann, dass das schon beim Kauf kaput war oder sich angekündigt hat..
Also was wertlos diese Garantie. Damit versuchen die Händler sich schadlos zu halten.
Alte Autos verkaufen sie als Bastlerfahrzeuge oder nur an gerwerbliche Wiederverkäufer.
So schützen die sich.
Gebrauchtwagengarantien können über den Händler abgeschlossen werden. Die laufen dann über eine versicherung. Die Prämie ist mal im Preis drin oder der Händler lässt die sich extra bezahlen.
Dann kann man eben alle möglichen Dinge (sind in der Police aufgelistet) reklamieren.
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@ emjey:
les dir bitte mal diesen artikel durch!!!
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1011873,00.htmlzitat: "...Mängel beweisen
Strittig ist oft, ob der Wagen tatsächlich schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Schließlich können bei einem gebrauchten Fahrzeug auch Verschleißerscheinungen auftauchen. Dafür muss der Händler nicht haften. "
1.: du bist also in dr beweispflicht, ansonsten kannst du ihn garnix!!!
2.: was steht genau in deiner händlergarantie drin? s.a. artikel unter: "Garantiert repariert?" - zitat: "Vorsicht: Die Garantie kann auf bestimmte Fahrzeugteile wie Motor und Kupplung beschränkt sein."
gruß fab
p.s.: trust me - i hab da schon nen bissel ahnung von, weil mein vater früher mal auch autoverkäufer war und daher nen bissel was aus dem geschäft mitbekommen hab!!!
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man kann nie tief genug fliegen! erst wenn man aufschlägt, weißt du, dass es zu tief war!!
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Das war gute antwort @ meister fab...
Aussagekräftig und informativ...
Danke für die info.....
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hoffe das meintest jetzt nit ironisch ;-)
wie gehabt, i würde mit deinem händler reden, dass er die kosten für die reparatur bei bmw übernimmt... musst ihm halt klar machen, dass es so für ihn au am besten is, weil du ihn dann zukünftig nit mehr auf den *....* gehst ;-)
vorausgesetzt is natürlich, dass das deine garantie das deckt!!!
gruß fab
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man kann nie tief genug fliegen! erst wenn man aufschlägt, weißt du, dass es zu tief war!!
Bearbeitet von - Meister Fab am 18.06.2006 21:00:36
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@ meister fab
War ganz und gar nicht ironisch...
Ich meinte es auch so, so wie ich es geschrieben hatte..
War interessanter bericht bzw link...
Wie gesagt, vielen dank....
p.s. viele aus dem forum sagten auch , das ich mit dem händler ganz human sprechen sollte, da kommt man auch weiter als gleich in die luft zu gehen, was mir natürlich auch klar ist.. er kann da auch nichts für...
mfg
martin
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jo, halt immer locker durch die hose atmen - is hier bei uns so nen spruch ;-)
einfach nit immer alles verbissen sehen. mit den meisten menschen kann man oft doch noch reden und wenn nit, dann kannst mal den rechtsverdreher fragen :-P sind doch schließlich hier nit im ami-land, wo wir glei mitm anwalt drohen müssen...
gruß fab
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man kann nie tief genug fliegen! erst wenn man aufschlägt, weißt du, dass es zu tief war!!