Hallo Zusammen.
Habe mir einen neuen E36 zugelegt. Der unter anderem ein höhenverstellbares Lenkrad hat. In der ABE von meinem Silberpfeil steht drin das man es bei solchen Fahrzeugen nicht verbauen darf? Würde es aber gerne mir in den neuen Nehmen?
Ich weiss nicht wie weit verbreitet die höhenverstellung bei E36 ist, aber da dieses Lenkrad ja recht viele verbaut haben gehe ich davon aus, das trotzdem eine Eintragung nicht so kompliziert sein kann.
Falls es doch nicht möglich ist, was wäre denn eine kleinere Alternative die ich verbauen darf?
Denn glaube hab im dem das größte "Dreispeichenlenkrad" der Welt drin. Komm mir vor wie ein Busfahrer.
Gruß Tom
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